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vergebenEU-weitDienstleistungen

AkuT (Aktivierung und Teilhabe) - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Kreis Gütersloh · Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 5-25-S-15056veröffentlicht 17.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 285 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Gütersloh.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate13.04.2026 – 18.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 9 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  4. Bindefrist endet
    20 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 18.12.2026
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Sofern das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung noch nicht erreicht werden kann, hat der Auftragnehmer die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern, soziale Teilhabe zu fördern und realistische berufliche Perspektiven zu eröffnen. Er unterstützt die Teilnehmenden dabei vorhandene Hemmnisse abzubauen, die Motivation aufzubauen und die Teilnehmenden zu stabilisieren, die soziale Teilhabe zu fördern und realistische Perspektiven zu eröffnen. Im Ergebnis sollen die Teilnehmenden zur Teilnahme an weiterführenden beruflichen Förderangeboten oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigt werden.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Standort Halle (Westf.)

Das Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Sofern das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung noch nicht erreicht werden kann, hat der Auftragnehmer die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern, soziale Teilhabe zu fördern und realistische berufliche Perspektiven zu eröffnen. Er unterstützt die Teilnehmenden dabei vorhandene Hemmnisse abzubauen, die Motivation aufzubauen und die Teilnehmenden zu stabilisieren, die soziale Teilhabe zu fördern und realistische Perspektiven zu eröffnen. Im Ergebnis sollen die Teilnehmenden zur Teilnahme an weiterführenden beruflichen Förderangeboten oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigt werden. Zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit werden folgenden Zwischenziele festgelegt Tagesstruktur und Zuverlässigkeit – Die Teilnehmenden sollen eine verlässliche Struktur entwickeln, die grundlegende Anforderungen des Arbeitslebens widerspiegelt. Dazu gehören regelmäßige Teilnahme, pünktliches Erscheinen, angemessene Kommunikation sowie die Einhaltung vereinbarter Aufgaben und Abläufe. Bewerbungsunterlagen – Die Teilnehmenden haben aussagekräftige und vollständige Bewerbungsunterlagen und sind in der Lage diese zielgerichtet zu optimieren. Erprobung von mindestens 3 Berufsfeldern – Die Teilnehmenden sollen mindestens drei unterschiedliche Berufsfelder praktisch kennenlernen. So soll eine fundierte Entscheidungsfindung bezüglich geeigneter beruflicher Einsatzmöglichkeiten ermöglicht werden. Stärkung der beruflichen Orientierung - Die Teilnehmenden sollen ihre beruflichen Interessen, Kompetenzen und Perspektiven erkennen und ggf. konkretisieren. Die Zielerreichung wird gemessen an der individuellen Wirkung der Beratung bei den Teilnehmenden. Die Wirkung wird ermittelt nach der Veränderung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden. Diese wird in folgende Stufen unterteilt ➢ Die Teilnehmenden wissen wie sie das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel erreichen können ➢ Die Teilnehmenden sind bereit das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel zu erreichen ➢ Die Teilnehmenden haben das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel erreicht Sollte eine Teilnahme nicht mit einer Beschäftigungsaufnahme abschließen, informiert der Auftragnehmer, welches Teilziel der Teilnehmende erreicht hat. Als Ergebnis der Maßnahme wird eine Erfolgsquote von mindestens 20 Prozent der zugewiesenen Teilnehmenden angestrebt. Bei der Berechnung der Erfolgsquote werden alle Überleitungen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung i. S. der §§ 24, 25 SGB III gewertet.

8 Monate–
2
Los 2 - Standort Gütersloh

Das Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Sofern das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung noch nicht erreicht werden kann, hat der Auftragnehmer die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern, soziale Teilhabe zu fördern und realistische berufliche Perspektiven zu eröffnen. Er unterstützt die Teilnehmenden dabei vorhandene Hemmnisse abzubauen, die Motivation aufzubauen und die Teilnehmenden zu stabilisieren, die soziale Teilhabe zu fördern und realistische Perspektiven zu eröffnen. Im Ergebnis sollen die Teilnehmenden zur Teilnahme an weiterführenden beruflichen Förderangeboten oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigt werden. Zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit werden folgenden Zwischenziele festgelegt Tagesstruktur und Zuverlässigkeit – Die Teilnehmenden sollen eine verlässliche Struktur entwickeln, die grundlegende Anforderungen des Arbeitslebens widerspiegelt. Dazu gehören regelmäßige Teilnahme, pünktliches Erscheinen, angemessene Kommunikation sowie die Einhaltung vereinbarter Aufgaben und Abläufe. Bewerbungsunterlagen – Die Teilnehmenden haben aussagekräftige und vollständige Bewerbungsunterlagen und sind in der Lage diese zielgerichtet zu optimieren. Erprobung von mindestens 3 Berufsfeldern – Die Teilnehmenden sollen mindestens drei unterschiedliche Berufsfelder praktisch kennenlernen. So soll eine fundierte Entscheidungsfindung bezüglich geeigneter beruflicher Einsatzmöglichkeiten ermöglicht werden. Stärkung der beruflichen Orientierung - Die Teilnehmenden sollen ihre beruflichen Interessen, Kompetenzen und Perspektiven erkennen und ggf. konkretisieren. Die Zielerreichung wird gemessen an der individuellen Wirkung der Beratung bei den Teilnehmenden. Die Wirkung wird ermittelt nach der Veränderung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden. Diese wird in folgende Stufen unterteilt ➢ Die Teilnehmenden wissen wie sie das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel erreichen können ➢ Die Teilnehmenden sind bereit das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel zu erreichen ➢ Die Teilnehmenden haben das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel erreicht Sollte eine Teilnahme nicht mit einer Beschäftigungsaufnahme abschließen, informiert der Auftragnehmer, welches Teilziel der Teilnehmende erreicht hat. Als Ergebnis der Maßnahme wird eine Erfolgsquote von mindestens 20 Prozent der zugewiesenen Teilnehmenden angestrebt. Bei der Berechnung der Erfolgsquote werden alle Überleitungen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung i. S. der §§ 24, 25 SGB III gewertet.

8 Monate–
3
Los 3 - Standort Rheda-Wiedenbrück

Das Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Sofern das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung noch nicht erreicht werden kann, hat der Auftragnehmer die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern, soziale Teilhabe zu fördern und realistische berufliche Perspektiven zu eröffnen. Er unterstützt die Teilnehmenden dabei vorhandene Hemmnisse abzubauen, die Motivation aufzubauen und die Teilnehmenden zu stabilisieren, die soziale Teilhabe zu fördern und realistische Perspektiven zu eröffnen. Im Ergebnis sollen die Teilnehmenden zur Teilnahme an weiterführenden beruflichen Förderangeboten oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigt werden. Zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit werden folgenden Zwischenziele festgelegt Tagesstruktur und Zuverlässigkeit – Die Teilnehmenden sollen eine verlässliche Struktur entwickeln, die grundlegende Anforderungen des Arbeitslebens widerspiegelt. Dazu gehören regelmäßige Teilnahme, pünktliches Erscheinen, angemessene Kommunikation sowie die Einhaltung vereinbarter Aufgaben und Abläufe. Bewerbungsunterlagen – Die Teilnehmenden haben aussagekräftige und vollständige Bewerbungsunterlagen und sind in der Lage diese zielgerichtet zu optimieren. Erprobung von mindestens 3 Berufsfeldern – Die Teilnehmenden sollen mindestens drei unterschiedliche Berufsfelder praktisch kennenlernen. So soll eine fundierte Entscheidungsfindung bezüglich geeigneter beruflicher Einsatzmöglichkeiten ermöglicht werden. Stärkung der beruflichen Orientierung - Die Teilnehmenden sollen ihre beruflichen Interessen, Kompetenzen und Perspektiven erkennen und ggf. konkretisieren. Die Zielerreichung wird gemessen an der individuellen Wirkung der Beratung bei den Teilnehmenden. Die Wirkung wird ermittelt nach der Veränderung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden. Diese wird in folgende Stufen unterteilt ➢ Die Teilnehmenden wissen wie sie das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel erreichen können ➢ Die Teilnehmenden sind bereit das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel zu erreichen ➢ Die Teilnehmenden haben das Ziel der Maßnahme oder ein Zwischenziel erreicht Sollte eine Teilnahme nicht mit einer Beschäftigungsaufnahme abschließen, informiert der Auftragnehmer, welches Teilziel der Teilnehmende erreicht hat. Als Ergebnis der Maßnahme wird eine Erfolgsquote von mindestens 20 Prozent der zugewiesenen Teilnehmenden angestrebt. Bei der Berechnung der Erfolgsquote werden alle Überleitungen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung i. S. der §§ 24, 25 SGB III gewertet.

8 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 und 184 SGB III i. V. m. der AZAV vorzulegen. Die Trägerzulassung soll sich über den gesamten Zeitraum der Maßnahme erstrecken.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen. Für den Nachweis der entsprechenden Referenzen nutzen Sie bitt … ganz lesenZur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen. Für den Nachweis der entsprechenden Referenzen nutzen Sie bitte die Referenzliste (Vordruck D.2). Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern keine Nachweise über bisher ausgeführte Leistungen vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden. Hat der Bieter noch keine quantitativ und qualitativ vergleichbaren oder gleichartigen Leistungen ausgeführt, ist in einer gesonderten Anlage zum Vordruck D.2 darzulegen, wie ohne einschlägige Erfahrung die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben. Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist di … ganz lesenZur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben. Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen. Die namentliche Nennung des Personals oder das Einreichen ausgefüllter Personalbögen (Vordruck D.3) sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalbögen können jedoch vor der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für jede in der Maßnahme einzusetzende Person (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten Personalbogen (Vordruck D.3) vorzulegen. Neben den vorgesehenen Aufgaben der Personen sind insbesondere ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalbögen ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. In diesem Fall muss im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Als Nachweis für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123,124 GWB ist die Abgabe einer Erklärung (Vordruck D.1) erforderlich. Dort sind auch etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB darzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.04.2026
Vertragsende
18.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um eine weitere Vertragslaufzeit zu verlängern. Die Optionsmöglichkeit umfasst bis zu vier Durchgänge, jeweils mit einer Laufzeit von 18 Wochen pro Durchgang, unter den Bedingungen dieser Ausschreibung. Sofern der Auftraggeber … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um eine weitere Vertragslaufzeit zu verlängern. Die Optionsmöglichkeit umfasst bis zu vier Durchgänge, jeweils mit einer Laufzeit von 18 Wochen pro Durchgang, unter den Bedingungen dieser Ausschreibung. Sofern der Auftraggeber die Optionsmöglichkeit in Anspruch nimmt, wird der Beginn des ersten Durchgangs der Option auf den 04.01.2027 festgelegt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
20 Tage
Angebotsöffnung
26.01.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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234vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (323 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b985eec1-7d82-4b8c-867c-9b4534b3908a.