Aktualisierung der Einsatzvorgaben für zweibahnige Landstraßenquerschnitte sowie von Knotenpunktfolgen auf Straßen der EKL 1 und 2
Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z2mü - FE 02.0487/2024/FRBveröffentlicht 30.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 445 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 445 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergisch Gladbach51427, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Angebotsfrist 06:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 21 Monaten13 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) enthalten für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) prägende Straßenquerschnitte und Knotenpunktarten, die den Kraftfahrenden die Einheitlichkeit einer EKL sowie auch den Unterschied zu anderen EKL verdeutlichen und ein daran angepasstes Verhalten hervorrufen sollen. Lediglich der in den RAL enthalte Regelquerschnitt RQ21 ist übergreifend für die Entwurfsklassen 1-3 in Kombination mit planfreien Knotenpunkten anzuwenden. Gemäß den RAL bzw. dem zugehörigen Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr.08/2013 soll der RQ21 jedoch nur auf kurzen Streckenabschnitten mit einer Länge von bis zu 15 km und bei Verkehrsbelastungen von bis zu 30.000 Kfz/24 Std im Zuge ansonsten einbahnigen Landstraßen zur Anwendung kommen. Bei größeren Abschnittslängen oder höheren Verkehrsstärken soll hingegen nicht auf Seitenstreifen verzichtet werden und es sind Regelquerschnitte der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) maßgeblich.Während beim RQ21 nur planfreie Knotenpunkte empfohlen werden, sollen Verknüpfungen von einbahnigen Landstraßen gemäß den RAL durch verschiedene Knotenpunktarten erfolgen. Bei Straßen der EKL1 sollen planfreie oder teilplanfreie Bauwerke eingesetzt werden. Auf Straßen der EKL2 werden teilplangleiche Knotenpunkte empfohlen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sind hier auch teilplanfreie oder plangleiche Knotenpunkte mit LSA zulässig.Im Rahmen des Forschungsprojektes soll untersucht werden, unter welchen Betriebsbedingungen und bis zu welchen Verkehrsstärken und Schwerverkehrsanteilen sowie Streckenabschnittslängen der zweibahnige Regelquerschnitt ohne Seitenstreifen auf Landstraßen eingesetzt werden kann und ab welchen Randbedingungen die Anlage von Seitenstreifen (z. B. aus Verkehrssicherheitsgründen) notwendig wird.Weiterhin soll die Verkehrssicherheitswirkung einheitlicher Knotenpunktfolgen von Straßen der EKL1 und 2 der RAL untersucht werden. Zur Fortschreibung der mit dieser Untersuchung zu adressierenden Entwurfsvorgaben der RAL sollen die Auswirkungen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- sowie Wirtschaftlichkeitsaspekten ermittelt werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherun … ganz lesenkürzer
. - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.- Kriterium
- nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Kriterium
- nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2 Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Kriterium
- nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3 Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Kriterium
- Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1) Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 13 Wochen
- Angebotsöffnung
- 19.11.2024, 09:00 Uhr. Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Späteste … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
- Website
- bast.de
- Kontakt
- forschungsvergabe@
bast.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)15 Zuschläge
- Bergische Universität Wuppertal7 Zuschläge
- Ruhr-Universität Bochum7 Zuschläge
- DTV Verkehrsconsult GmbH5 Zuschläge
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.5 Zuschläge
- Karlsruher Institut für Technologie5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.11.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 874400d5-c11c-413b-a3d3-f8cd5314d574.