Akkreditierung von Studiengängen
Universität Osnabrück · Osnabrück, Niedersachsen
Aktenzeichen UOS202602veröffentlicht 21.01.2026erstmals 21.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Regionalplanung und Umweltschutz - Strategische Umweltprüfung (SUP)Landkreis Northeim · 37154 NortheimFrist 19.11.2026
- Druck und Lieferung von SchreibblöckenBerufsgenossenschaft Holz und Metall · 38179 SchwülperFrist 01.12.2026
- 26-0450 Wildkrautentfernung auf befästigten Flächen - Ausführung von Arbeiten zur thermischen Entfernung von WildkräuternStadt Wolfsburg · 38440 WolfsburgFrist 17.11.2026
- Durchführung der Aus- und Fortbildung des Katastrophenschutz-Stab sowie der Technischen EinsatzleitungLandkreis Heidekreis, Der Landrat · SoltauFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Osnabrück49074, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren40 %
- Qualitätskriterien60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 10 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 10 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Monatenan Universität Osnabrück
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Bindefrist endetvor 6 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ziel dieser Vergabe ist die Akkreditierung von 190 (Teil) Studiengängen im Bündelverfahren.
Beschreibung des Loses
Die Universität Osnabrück führt eine Akkreditierung von etwa 190 (Teil)Studiengängen in einem Bündelverfahren (18 Bündel - Lehramtsstudiengänge und fachwissenschaftliche Studienprogramme, die derzeit mit dem Akkreditierungsrat abgestimmt werden) sowie eine vorgelagerte Modellbetrachtung durch. Für alle Mehrfächer-Studiengänge der zur Akkreditierung anstehenden Studienprogramme läuft die Akkreditierung zum 30.09.2028 aus. Definition der Dienstleistung: Durchführung der Begutachtungsverfahren zur Akkreditierung von Studiengängen in allen Fachrichtungen (Programmakkreditierung) auf Basis des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12.06.2017 und der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 21.11.2024 sowie der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung vom 29.09.2025.
Gegenstand nach CPV
- 80000000Allgemeine und berufliche BildungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis der (Re)AkkreditierungsverfahrenFür die Auswahlentscheidung zugunsten einer Agentur ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Stufe 1: Aus den eingegangenen Angeboten der Agenturen werden drei Agenturen nach den festgelegten Kriterien ausgewählt. Stufe 2: Die drei Agenturen werden zu einer Präsentation mit anschließender Diskussion eingeladen. Die Auswahl wird zu den festgelegten Kriterien vorgenommen. Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 1: Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 2: Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren
- Qualität
- QualitätskriterienFür die Auswahlentscheidung zugunsten einer Agentur ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Stufe 1: Aus den eingegangenen Angeboten der Agenturen werden drei Agenturen nach den festgelegten Kriterien ausgewählt. Stufe 2: Die drei Agenturen werden zu einer Präsentation mit anschließender Diskussion eingeladen. Die Auswahl wird zu den festgelegten Kriterien vorgenommen. Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 1: Zeitplan (25%) - Die Agentur legt einen Zeitplan vor, der dem angestrebten Zeitplan der Universität entspricht. Transparente Kostenkalkulation (35%) - Die Agentur legt eine transparente Kostenkalkulation vor. Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 2: Verfahrenskonzepts sowie Gutachterauswahl und -schulung (40%) - Schlüssigkeit des Verfahrenskonzepts sowie qualitätsgesicherte Gutachterauswahl und -schulung Projektverantwortliche Person (20%) - Die Agentur benennt eine projektverantwortliche Person, die das Verfahren über den gesamten Zeitraum betreut und die bereits Erfahrungen in der Durchführung von Akkreditierungsverfahren aufweist
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Refere … ganz lesenkürzer
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen / Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht wurden. Es werden einschlägige Referenzen in der Akkreditierung für Universitäten in Deutschland (EU) inkl. Bündelverfahren gefordert. Als Mindestanforderung gilt, dass 3 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen wie folgt beizubringen sind: - Akkreditierung von (Teil)Studiengängen für Universitäten in Deutschland inkl. Bündelverfahren und - Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen für Universitäten in Niedersachsen inkl. Bündelverfahren Jeder Referenz ist das Deckblatt aus der Anlage 3.7 Referenzleistung vorzuheften, das vom Bieter jeweils betroffen auf die einschlägige Referenzangabe auszufüllen und zusammen mit der Referenzbeschreibung beizubringen ist.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes d … ganz lesenkürzer
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der vorgenannten Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Vor diesem Hintergrund haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das folgende Formblatt einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 3.5 Eigenerklärung (Eignungsleihe)) Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist zusätzlich das im o.g. Formblatt enthaltene Verzeichnis ("Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)") vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen: - Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z. B. Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann z. B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 3.6)" ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden; - Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; - Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 5.2-Erklärung-Tariftreue); - Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege …- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Es ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) (Anlage 3.4 Nachunternehmererklärung; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).
- Eintragung in das Handelsregister
- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Hierzu ist folgende Unterlage einzureichen: - Anlage 3.9 Unternehmensdaten
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einhaltung der Vorgaben zu Mindestentgelten Hierzu ist folgende Unterlage einzureichen: - Erklärung zur Tariftreue gem. § 4 NTVergG (Anlage 5.2) Restriktive Maßnahmen gegen Russland Hierzu ist folgende Unterlage einzureichen: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung ( … ganz lesenkürzer
Einhaltung der Vorgaben zu Mindestentgelten Hierzu ist folgende Unterlage einzureichen: - Erklärung zur Tariftreue gem. § 4 NTVergG (Anlage 5.2) Restriktive Maßnahmen gegen Russland Hierzu ist folgende Unterlage einzureichen: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Restriktive Maßnahmen gegen Russland) (Anlage 3.8)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVR9ZD#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neuer Graben 29, 49074 Osnabrück
- Kontakt
- beschaffungen@
uni-osnabrueck.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung von Trinkwasserspendern26.09.2026
- Umbau und Sanierung Geb. 42 - Tragwerksplanung04.09.2026
- Lichtdach über Treppenhaus - Metallbauarbeiten15.06.2026
- Dynamische Spektroskopie04.05.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DAA Deutsche Angestellten-Akademie gGmbH5 Zuschläge
- Ausbildungswerkstatt Braunschweig e.V.4 Zuschläge
- Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH4 Zuschläge
- Grone Schulen Niedersachsen GmbH-gemeinnützig4 Zuschläge
- Oskar Kämmer Schule Gemeinnützige Bildungsgesellschaft mbH4 Zuschläge
- BUW Neubrandenburg e. V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 02.03.2026
- BekanntmachungFrist 02.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- IM-Deutsch - Grundlagen der Grammatik und Rechtschreibung - OnlineBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 01.12.2026
- REZ Bayern_45ind_JC Coburg StadtBundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Bayern (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen)Frist 14.12.2026
- Redaktionelle Leistungen zur Erstellung einer sicherheitspolitischen Linkliste für die Website www.bpb.deBundeszentrale für politische BildungFrist 03.12.2026
- ZAW - Fluggerätelektroniker/-in - KasselBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 21.01.2027
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f34556af-62a5-4f0c-8b96-ac7277b2d5d9.