Akkreditierung von Studiengängen
Bergische Universität Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen EU26004veröffentlicht 24.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Lose
- 12
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 12
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wuppertal42119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 51 %, Leistung und Qualität 49 %.
- Preis51 %
- Zeitplanung49 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,6 Punkte |
| 25 % teurer | −10,2 Punkte |
| 50 % teurer | −17 Punkte |
| 100 % teurer | −25,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Akkreditierungsverfahren für Studiengänge der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) Vergabe in 2026
Gegenstand nach CPV
- 80000000Allgemeine und berufliche BildungHauptgegenstand
Lose12 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bündel Soziologie Studiengang Soziologie mit dem Abschluss Bachelor of Arts, 6 Semester Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Der erfolgreiche Abschluss weist nach, dass die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Soziologie über ein grundlegendes Verständnis der Soziologie verfügen. Sie kennen auf der einen Seite die klassischen Theorien und können diese den Theorietraditionen der Soziologie zuordnen. Auf der anderen Seite kennen sie neuere theoretische Entwicklungen der Disziplin und aktuelle empirische Studien. Sie sind mit sozialwissenschaftlicher Arbeit vertraut und imstande, sozialwissenschaftliche Texte zu verstehen und selbst zu verfassen. Sie können gut strukturierte Präsentationen halten und verfügen sowohl über das mündliche Ausdrucksvermögen als auch über die argumentativen Fähigkeiten, um an Diskussionen auf hohem Niveau teilzunehmen. Sie verfügen über grundlegende Recherchekenntnisse in Bezug auf wissenschaftliche Literatur und Datenbanken. Die Absolvent*innen sind in qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung geschult und sind sowohl in der Lage, Ergebnisse empirischer Erhebungen und Auswertungen zu verstehen und kritisch zu reflektieren als auch selbst ebensolche zu verfassen. Sie sind in der Lage, sich selbst zu organisieren, konzentriert und diszipliniert zu arbeiten und Verantwortung für das eigene Vorankommen zu tragen. Sie können sich gesellschaftlich verorten und ihre Rollen in der Gesellschaft reflektieren. Sie sind zur Teamarbeit befähigt und professionell in der Lage, Perspektiven anderer zu übernehmen und diese Fähigkeit im Zuge von Repräsentations- und Führungsaufgaben, Kooperationen und Verhandlungen einzusetzen. Studiengang Soziologie mit dem Abschluss Master of Arts, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Die Absolvent*innen des Studiengangs Soziologie mit dem Abschluss Master of Arts besitzen erweiterte Kenntnisse aktueller soziologischer Theorien, Methoden und empirischer Forschung, mit einer Akzentuierung auf das Thema der Sozialen Ungleichheit. Sie kennen die wichtigsten qualitativen und quantitativen empirischen Methoden der Datenerhebung und -auswertung und beherrschen ausgewählte Methoden. Sie sind in der Lage, Forschungsprojekte zu planen und durchzuführen und besitzen die notwendigen Fähigkeiten des Zeitmanagements, der systematischen Recherche, des Erschließens von Forschungslücken und die Fähigkeit, diese durch eigene Projekte aufzuarbeiten. Mit ihrem erweiterten methodischen und theoretischen Wissen sind sie besonders befähigt, wissenschaftliche Arbeiten sowohl in theoretischer als auch in methodischer Hinsicht zu reflektieren und deren Verwendbarkeit für eigene Projekte zu problematisieren. Sie besitzen einen Überblick über die außeruniversitäre Forschungslandschaft und kennen die innere Organisation und Arbeitsweise in diesen Einrichtungen. Die Absolvent*innen sind in der Lage, politische Sachverhalte in der werturteilsfreien Perspektive der Soziologie zu betrachten und in Diskussionen aufkommende Werturteile kritisch zu reflektieren und diese durch Kenntnis sozialwissenschaftlicher Befunde zu bereichern. Ihre Kenntnisse auf dem Gebiet sozialer Ungleichheit sensibilisieren sie in Bezug auf manifeste und latente Diskriminierung sowie in Bezug auf die Ressourcen- und Chancenverteilung in der Gesellschaft. Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1): Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 2 | Bündel Informatik Studiengang Informatik, Bachelor of Science, 6 Semester Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Die Absolvent*innen verfügen über fundierte Kenntnisse in den Kernbereichen der Informatik sowie in ausgewählten Vertiefungsfeldern wie Softwaretechnik, Datenbanken, IT-Sicherheit, Rechnernetze und Datenanalyse. Sie sind in der Lage, komplexe technische und wissenschaftliche Problemstellungen zu analysieren, zu modellieren und mit geeigneten informatischen Methoden und Werkzeugen zu lösen. Sie beherrschen die Grundlagen und Verfahren moderner Software- und Systementwicklung sowie die Analyse und Verarbeitung großer Datenmengen. Dabei erwerben sie sowohl theoretisch-methodische als auch praktische Kompetenzen. Die Absolvent*innen sind befähigt, sich in interdisziplinären Teams konstruktiv einzubringen, Verantwortung in Entwicklungsprozessen zu übernehmen und die gesellschaftlichen Auswirkungen digitaler Technologien reflektiert und verantwortungsvoll in demokratischem Gemeinsinn mitzugestalten. Ihre Ausbildung ist forschungsorientiert, anwendungsbezogen und vermittelt die Fähigkeit, neue Technologien kritisch zu bewerten - im Sinne einer akademischen Bildung durch Wissenschaft und zur Vorbereitung auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen. Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten qualifizieren die Absolvent*innen zu Tätigkeiten insbesondere in der Softwareentwicklung, IT-Sicherheit, Datenanalyse, System- und Netzwerkadministration sowie in der Forschung und Entwicklung. Zugleich sind sie zur Aufnahme eines weiterführenden Masterstudiums befähigt. Studiengang Informatik, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Die Absolvent*innen verfügen über vertiefte fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden in zentralen und fortgeschrittenen Bereichen der Informatik. Sie sind in der Lage, komplexe wissenschaftliche und technische Fragestellungen zu analysieren, innovative Lösungen zu entwickeln und kritisch zu bewerten. Im Rahmen ihrer Spezialisierung wählen sie eine der fünf Vertiefungsrichtungen Scientific & High-Performance Computing, Cyber-Physical Systems, Machine Learning, Security, Robustness & Trust sowie Human-Computer Interaction. Durch diese Vertiefung erwerben sie spezialisiert-wissenschaftliche Kompetenzen, kennen Forschungsstände in ihrem Schwerpunktgebiet und sind befähigt, Systeme zu entwerfen, zu analysieren und weiterzuentwickeln. Die Absolvent*innen sind in der Lage, Projekte eigenverantwortlich in interdisziplinären Teams zu leiten, wissenschaftlich fundiert zu arbeiten und die gesellschaftlichen Auswirkungen digitaler Technologien reflektiert und verantwortungsvoll in demokratischem Gemeinsinn mitzugestalten. Mit diesen Kompetenzen qualifizieren sie sich für anspruchsvolle Tätigkeiten in Forschung und Entwicklung, Industrie oder Verwaltung oder für ein Promotionsstudium. Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 3 | Bündel Mathematik Studiengang Mathematik, Bachelor of Science, 6 Semester Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Der erfolgreiche Abschluss weist nach, dass die Absolvent*innen mit einem breiten mathematischen Methodenwissen ausgestattet sind. Sie sind befähigt, Problemstellungen über Abstraktion, Verallgemeinerung und Spezialisierung zu analysieren, mathematische Modelle anzuwenden und geeignete Lösungsstrategien selbständig zu entwickeln. Sie sind in einem Nebenfach exemplarisch mit interdisziplinären Fragestellungen vertraut. Die Absolvent*innen besitzen fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Faches sowie Innovationsfähigkeit erkennen lassen und zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme im Fach Mathematik nötig sind. Studiengang Mathematik, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Der erfolgreiche Abschluss im Studiengang Mathematik mit dem Abschluss Master of Science weist nach, dass die Absolvent*innen exemplarisch anspruchsvolle mathematische Theorien kennen und befähigt sind, selbständig bekannte Methoden und Begriffsbildungen für neue Situationen anzupassen und weiterzuentwickeln. Sie können mathematische Modelle für neue mathematische Problemstellungen entwickeln. Sie besitzen außerdem breitere Kenntnisse in fortgeschrittenen Gebieten der Mathematik und beherrschen das vollständige Methodenspektrum des wissenschaftlichen Arbeitens in der Mathematik. Sie besitzen ein kritisches Bewusstsein für Wissensfragen der Mathematik und an der Schnittstelle zu den gewählten Nebenfächern. Das Studium soll den Kandidatinnen und Kandidaten unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen vertieften fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Studiengang Technomathematik, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Der erfolgreiche Abschluss im Studiengang Technomathematik mit dem Abschluss Master of Science weist nach, dass die Absolvent*innen in der Lage sind, mathematische Modelle auf technische Probleme anzuwenden und diese entsprechend anzupassen. Sie verstehen die mathematischen Grundlagen der Modellierung im technischen Bereich auf fortgeschrittenem Niveau und sind in der Lage, diese in numerische Verfahren umzusetzen. Sie beherrschen das wissenschaftliche Arbeiten und können mathematische Lösungsansätze für technische Fragestellungen selbständig entwickeln. Sie besitzen ein kritisches Bewusstsein für Wissensfragen der Technomathematik und an der Schnittstelle zu gewählten Nebenfächern. Das Studium soll den Kandidatinnen und Kandidaten unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen vertieften fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Studiengang Wirtschaftsmathematik, Bachelor of Science, 6 Semester Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Der erfolgreiche Abschluss weist nach, dass die Absolvent*innen die grundlegenden Methoden der Wirtschaftsmathematik beherrschen sowie Begriffsbildungen der Mathematik und Informatik kennen. Sie besitzen die Fähigkeit diese anzuwenden und Fragestellungen in die fachlichen Zusammenhänge einzuordnen und selbständig zu lösen. Sie besitzen breite Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaft und beherrschen die Anwendung mathematischer Methoden auf die typischen mathematischen Fragestellungen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und können dafür mathematische Modelle einsetzen. Die Absolvent*innen besitzen fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Faches sowie Innovationsfähigkeit erkennen lassen und die zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme der Wirtschaftsmathematik nötig sind. Studiengang Wirtschaftsmathematik, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Der erfolgreiche Abschluss im Studiengang Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Master of Science weist nach, dass die Absolvent*innen in der Lage sind, mathematische Modelle auf wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen anzuwenden und diese entsprechend anzupassen. Sie verfügen über vertiefte fachliche Kenntnisse in Wirtschaftsmathematik, welche sie zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten und zur Anwendung mathematischer Konzepte im wirtschaftswissenschaftlichen Kontext befähigen. Sie besitzen ein kritisches Bewusstsein für Wissensfragen der Angewandten Mathematik und an deren Schnittstelle zur Wirtschaftswissenschaft. Das Studium soll den Kandidat*innen unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen vertieften fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Gutachtergruppe: 5 Personen (3/1/1): Hochschullehrende: 3 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 4 | Bündel Physik Studiengang Physik, Bachelor of Science, 6 Semester Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Studiengang Physik, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Studiengang Angewandte Physik, Bachelor of Science, 6 Semester Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte (Akkreditierung) Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 5 | Bündel Bauingenieurwesen Studiengang Bauingenieurwesen, Bachelor of Science, 6 Semester Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Studiengang Bauingenieurwesen - Bauen, Umwelt und Verkehr, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Studiengang Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTSPunkte (Akkreditierung) Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 6 | Bündel Verkehrswirtschaftsingenieurwesen Studiengang Verkehrswirtschaftsingenieurwesen, Bachelor of Science, 6 Semester Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Studiengang Verkehrswirtschaftsingenieurwesen, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Reakkreditierung) Studiengang Civil Engineering and Transportation Science, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTSPunkte, englischsprachig (Akkreditierung) Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 7 | Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften Studiengang Transkulturelle Studien in internationalem Management, Master of Arts (Double Degree), 4 Semester Regelstudienzeit, 120- ECTS-Punkte (Akkreditierung) Die Absolvent*innen verfügen über umfassendes und integriertes, auf den Aktionsraum Deutschland - Frankreich im europäischen und geopolitischen Kontext ausgerichtetes Wissen in den vier Bereichen Europäische Außen- und Wirtschaftspolitik, Mehrsprachigkeit, Internationales Management und Han-del aus makro-ökonomischer Perspektive und Wirtschafts- und Organisationspsychologie auf neuestem Erkenntnisstand. Sie können die anwendungsbezogenen erfolgskritischen Rahmenbedingungen in diesen Handlungsfeldern operationalisieren. Dieses Wissen schließt die wissenschaftlichen Grundlagen, die praktische Anwendung sowie das kritische Verständnis der wichtigsten Theorien und Methoden ein, welches die Absolvent*innen über den Besuch von Lehrveranstaltungen in allen genannten Bereichen erlangen. Sie sind in der Lage, sich eigenständig erforderliches Wissen auch mithilfe von digitalen/KI-Mitteln anzueignen. Die Absolvent*innen sind in der Lage, auf Basis vertiefter qualitativer (Inhaltsanalyse, grounded theory, etc.) und quantitativer (deskriptiv- und inferenzstatistische Analysen) Methodenkenntnisse sowie kokreativer Verfahren (Delphi Methode etc.) eigenständig analytisch und evidenzbasiert transferorientierte Lösungsfindungen zu Frageund Problemstellungen in transkulturellen Kontexten von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu entwickeln. Sie können Maßnahmen evaluieren und wissenschaftliche Ergebnisse in ihrer Anwendbarkeit auf transkulturelle Problemstellungen bewerten. Sie sind befähigt, Lösungskonzepte unter Verknüpfung wirtschaftspsychologischer, multilingualer und politischer Kenntnisse für Prozesse der Kooperation und Interaktion abzuleiten. Fachwissen und -fertigkeiten erwerben Sie in Lehrveranstaltungen, die Gelegenheit geben, Fachwissen auf konkrete empirische Daten anzuwenden. Die Absolvent*innen sind in der Lage, auf hohem Niveau sprachlich angemessen in Handlungsfeldern des internationalen Marketings, der politischen Zusammenarbeit und globaler Projektkooperationen unter Berücksichtigung sozial-psychologischer Rahmenbedingungen mit innovativen Lösungskonzepten in bi- und internationalen Beziehungen zu interagieren, interkulturelle internationale Verhandlungen und Projekte durchzuführen sowie das für den Aktionsraum Deutschland- Frankreich erworbene Wissen auch im Rahmen europäischer Institutionen und Unternehmen systematisch anzuwenden. Der Erwerb des nötigen Sprachwissens (auf dem Niveau C1+ /GER) erfolgt über Immersion, im Rahmen eines berufsbezogenen oder wissenschaftlichen Praktikums, und kann zusätzlich über den Besuch von sprachpraktischen bzw. sprachbezogenen Lehrveranstaltungen vertieft werden. Die Absolvent*innen können auf der Basis von kritischem Denken, Empathie und Konfliktmanagementskills unterschiedliche kultur- und kontextbedingte Perspektiven differenziert verstehen, sinnvoll aufeinander beziehen und auf einem hohen Abstraktionsniveau wirksame Strategien sowie innovative Impulse für transkulturelle Zusammenarbeit entwerfen. Durch die hohen anwendungsbezogenen Anteile im Studiengang sind die Absolvent*innen in die Lage versetzt, Führungs-, Motivations- und Teamentwicklungsprozesse unter Berücksichtigung organisationskultureller sowie persönlichkeitsdynamischer Rahmenfaktoren in transkulturellen Kooperations- und Kollaborationsprozessen besonders im Zusammenhang französisch-deutscher Beziehungen neu und eigenverantwortlich zu gestalten. Eigen-verantwortung und Selbstständigkeit sind durch das Studium im Ausland erweitert und auf ein hohes Niveau geführt, so dass die Absolvent*innen Lösungsinitiativen zum Ausbau transkultureller Kooperationen unter Anwendung politik-, kultur-, sprach- und wirtschaftswissenschaftlicher sowie psychologischer Modelle entwickeln und transkulturelle Dialoge initiieren können. Der Erwerb von konkreten berufsbezogenen Fertigkeiten im Ausland befähigt dazu, Chancen und Risiken transkultureller Projekte, transkulturelle Geschäfts- und Kooperationsbeziehungen sowie Zusammenhänge, Einflussfaktoren und Mechanismen unter kulturellen, ökonomischen und psychologischen Gesichtspunkten und Kooperations- und Konfliktprozesse in transnationalen Beziehungen einzuschätzen, neu zu bewerten und Chancenpotenziale zu managen. Durch den Praxisbezug und begleitendes Coaching in Form von Lehrveranstaltungen können die Absolvent*innen konkrete und übergreifende transkulturelle Kollaborations- und Konfliktfelder im Rahmen internationaler Beziehungen, geopolitischer Machtverhältnisse und (zwischen-) staatlicher Strukturen kultursensibel präsentieren und diskutieren. Team- und Leitungsfähigkeiten, erworben als Fachwissen und durch eigene Erfahrung und Beobachtung im Praktikum erweitert, versetzt die Studierenden in die Lage zur Selbstorganisation in Gruppen und zur Erledigung komplexe Aufgaben in Teams und zur Leitung dieser. Die im Studium erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten befähigen Absolvent*innen zu Reflexion, kritischer Einordnung und verantwortungsbewusstem Handeln in demokratischem Gemeinsinn über die im Studiengang behandelten Anwendungsgebiete hinaus. Die im Studiengang erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten qualifizieren Absolvent*innen zu Tätigkeiten in politischen Institutionen und Einrichtungen in der EU (European Union Council, Parliament, Commission, Court of Justice), besonders im deutsch-französischen Kontext, in Wirtschaftsunternehmen (Beratung, Leitung von binationalen Projekten, internationale Netzwerkgestaltung), in Wissenschaft, in Behörden (Diplomatie, öffentlicher Dienst und kulturelle Integration, Kulturinstitute, etc.), in der EZB und zur Aufnahme eines Promotionsstudiums. Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 8 | Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften Studiengang German Studies and Intercultural Academic Practices, Master of Arts, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Akkreditierung) Die Absolvent*innen des Studienganges besitzen vertiefte Kenntnisse in den Kompetenzfeldern Interkulturalität, Literaturwissenschaft, Linguistik, Spracherwerb und Vermittlung. Sie können komplexe Sachverhalte aus der deutschen Kultur- und Wissenschaftslandschaft einordnen, sind selbstständig in der Thesen- und Kritikbildung und fähig, eigene Vermittlungseinheiten und -materialien zu erarbeiten und international durchzuführen. Sie können eigenständig Forschungsfragen entwerfen, konkrete Wege von Forschung operationalisieren, Forschungsergebnisse erläutern und interpretieren. Sie verfügen über wissenschaftliche Methoden, den Erfolg von Maßnahmen zu evaluieren und die eigenen Entscheidungen kritisch zu reflektieren. Sie verfügen über ein breites und auf aktuellen Theorien basierendes Repertoire von Methoden- und Analysekompetenzen in den oben genannten Bereichen. Daher wird ihnen der Übergang vom fachwissenschaftlichen Studium in das Berufsfeld internationaler und transkultureller Vermittlungskontexte nicht nur ermöglicht, sie können das Studium auch begleitend absolvieren. Sie sind zur selbstständigen Entwicklung strategischer Ansätze für die Leitung und Gestaltung komplexer Arbeits- und Lernkontexte befähigt. Auf überfachlicher Ebene haben die Absolvent*innen vertiefte instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen erworben, die zur Übernahme von Leitungsverantwortung befähigen. Sie sind in der Lage, verantwortungsbewusst Problemlösungen in interdisziplinären und multinationalen Projektteams zu erarbeiten, diese zu dokumentieren sowie in adäquater Weise Fachleuten wie auch Nichtfachleuten zu vermitteln. Sie sind zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnis und zu verantwortlichem Handeln befähigt. Sie sind in der Lage, mit zivilgesellschaftlichem Engagement Prozesse kritisch im Hinblick auf inter- und transkulturelle Aspekte und reflektiert in demokratischem Gemeinsinn maßgeblich mitzugestalten. Damit verfügen die Absolvent*innen über Kompetenzen, die sie sowohl zur Aufnahme eines Promotionsstudiums befähigen als auch für den Arbeitsmarkt besonders in internationalen Kontexten qualifizieren. Ihnen erschließt sich ein breites Spektrum an Berufsfeldern im In- und Ausland, in Germanistik-Abteilungen inländischer und ausländischer Hochschulen, in Mittlerorganisationen wie DAAD und Goethe-Institut im Bereich der vermittelnden und interkulturellen Sprach- und Programmarbeit sowie der Kultur und des Kulturmanagements. Sie sind zur Aufnahme eines Promotionsstudiums qualifiziert. Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 9 | Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften Studiengang Theological Studies, Master of Theological Studies (Weiterbildung), 6 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte (Akkreditierung) Die Absolvent*innen des weiterbildenden Studienganges Theological Studies können aus evangelisch-theologischer Perspektive das Christentum in seinen biblischen Quellen, seiner Geschichte und Gegenwart verstehen und analysieren sowie den christlichen Glauben in den verschiedenen Kontexten von Kirche, Religionen und Gesellschaft zielgruppenorientiert darstellen. Sie können Biblische Texte in ihren Eigenheiten wahrnehmen und auslegen, theologische Fachsprache verstehen und verwenden, theologische Inhalte allgemeinverständlich formulieren. Die Absolvent*innen kennen die Methoden des Umgangs mit biblischen und theologischen Texten wenden diese angemessen zur Interpretation an. Sie kennen die geschichtliche Entwicklung von Bibel und Kirche, Theologie und Christentum, begreifen deren Bedingungen und Konsequenzen und beziehen diese auf die Gegenwart. Sie können Wissenschaftliche Fragestellungen und Forschungspositionen verstehen und begründet eine eigene Position beziehen, interdisziplinäre Zusammenhänge herstellen und zur Beurteilung heranziehen. Die Absolvent*innen deuten sich selbst und die Welt in theologischer Perspektive und vermitteln theologischer Positionen in Kirche und Diakonie, Politik und Kultur. Sie besitzen ein kritisches Verständnis für die konstruktive Gestaltung individuellen und sozialen Lebens im Horizont des Christlichen. Bereits vorhandene wissenschaftliche Kompetenzen, die durch einen nicht-theologischen akademischen Abschluss und mindestens fünfjährige Berufserfahrung gewonnen wurden, werden theologisch reflektiert. Die Absolvent*innen sind zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt und in der Lage, gesellschaftliche Prozesse kritisch, reflektiert sowie mit Verantwortungsbewusstsein und in demokratischem Gemeinsinn maßgeblich mitzugestalten. Die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen qualifizieren sie für Tätigkeiten in den folgenden Bereichen: Pfarramtliche Berufsfelder der Gliedkirchen der EKD, weitere Funktionen in der evangelischen Kirche, in der Diakonie und in den Wohlfahrtsverbänden, Tätigkeiten im Sozial- und Bildungsbereich, in Kultur und Medien, bei Verlagen, in Ethik-Kommissionen sowie Aufgaben im Personalwesen und in der Öffentlichkeitsarbeit. Sie sind zur Aufnahme eines Promotionsstudiums qualifiziert. Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 10 | Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik Studiengang Smart and Sustainable Systems, Master of Science, 4 Semester Regelstudienzeit, 120 ECTS-Punkte Absolvent*innen des Masterstudiengangs Smart and Sustainable Systems besitzen die Kompetenzen zur Konzeption, Entwicklung und Analyse von intelligenten und nachhaltigen Systemen. Dies basiert auf einem breiten Spektrum fortgeschrittener Methoden und vertiefter wissenschaftlicher Kenntnisse an der Schnittstelle von Elektrotechnik und Informatik. Dadurch verfügen sie über spezialisierte fachliche und konzeptionelle Fertigkeiten sowie umfassendes, detailliertes und spezialisiertes Wissen auf dem neuesten Erkenntnisstand. Auf der Grundlage der im Studium erworbenen Kenntnisse, Techniken und Methoden sind sie zu eigenständiger und interdisziplinärer Forschungsarbeit befähigt. Dies versetzt sie in die Lage, in einem von häufigen und unvorhersehbaren Veränderungen geprägten Umfeld neue, komplexe Problemstellungen aufzugreifen, zu analysieren und mit wissenschaftlichen Methoden auch über die aktuellen Grenzen des Wissensstandes hinaus zu lösen, selbst bei unvollständiger Informationslage. Die Absolvent*innen können Lern- und Arbeitsprozesse unter Reflexion möglicher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen eigenständig gestalten und bewerten. Als Schlüsselqualifikationen besitzen sie die Fähigkeit zur kritischen und konstruktiven Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsresultaten und können ihre eigenen Thesen wissenschaftlich kompetent vor einem Fachpublikum präsentieren, diskutieren und verteidigen. Sie sind fähig, sich in Gruppen selbständig zu organisieren, komplexe Aufgaben in interdisziplinären Teams zu bearbeiten, diese zu leiten und zu führen. Die Absolventinnen und Absolventen sind zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt und in der Lage, gesellschaftliche Prozesse kritisch, reflektiert sowie mit Verantwortungsbewusstsein und in demokratischem Gemeinsinn maßgeblich mitzugestalten. Diese Kompetenzen qualifizieren sie für anspruchsvolle Fach- und Führungspositionen in zukunftsweisenden Branchen. Dazu zählen insbesondere Technologieunternehmen im Bereich der künstlichen Intelligenz, des Internets der Dinge (IoT) und der Automatisierung, die Automobil- und Zuliefererindustrie mit Fokus auf Elektromobilität und autonomes Fahren sowie die Energiewirtschaft bei der Entwicklung von Smart Grids und der Integration erneuerbarer Energien. Darüber hinaus eröffnen sich Karrierewege in der Unternehmensberatung, in Forschungseinrichtungen sowie in öffentlichen Verwaltungseinheiten wie dem Umweltbundesamt oder in gemeinnützigen Organisationen, die sich der Gestaltung nachhaltiger und digitaler Transformationsprozesse widmen, sowie die Möglichkeit zur Aufnahme eines Promotionsstudiums. Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 11 | Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor of Science, 7 Semester Regelstudienzeit, 210 ECTS-Punkte (Akkreditierung) Der erfolgreiche Abschluss weist nach, dass die Absolvent*innen die für den Übergang in die Berufspraxis oder in einen Masterstudiengang notwendigen grundlegenden fachübergreifenden Kenntnisse in den Kernbereichen der Wirtschaftswissenschaft und der Sicherheitstechnik bzw. dem Maschinenbau erworben haben. Sie sind in der Lage, Fragestellungen interdisziplinär und integrativ in fachliche Zusammenhänge einzuordnen, sie dabei kritisch zu bewerten. Sie verfügen über ein ausgeprägtes Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden ihrer Lerngebiete und sind befähigt, ihr Wissen vertikal und horizontal zu vertiefen. Mit dem Abschluss weisen die Absolvent*innen nach, dass sie befähigt sind, eigene Lösungsstrategien und -wege für die typischen Problemstellungen der Wirtschaftswissenschaften, der Sicherheitstechnik bzw. des Maschinenbaus und des Ingenieurwesens allgemein zu entwickeln und diese in einem sowohl wissenschaftlichen als auch praxisnahen Kontext teamorientiert und interdisziplinär zu bearbeiten. Dadurch verfügen sie auch über die Fähigkeit zur Selbstorganisation in Teams und können komplexe Aufgaben unter interdisziplinären Randbedingungen effektiv bearbeiten. Die Absolvent*innen sind zur Kommunikation, Integration, Gestaltung, Koordination und Führung technisch-wirtschaftlicher Projekte und Prozesse befähigt. Sie können verantwortlich handeln und sind in der Lage, gesellschaftliche Prozesse kritisch, reflektiert sowie mit Verantwortungsbewusstsein und in demokratischem Gemeinsinn maßgeblich mitzugestalten. Diese Kompetenzen qualifizieren sie zu Tätigkeiten sowohl in Industrie, Wissenschaft und Behörden als auch bei Versicherungen, Berufsgenossenschaften sowie im technischen Sachverständigenwesen und zur Aufnahme eines Masterstudiums. Gutachtergruppe: 4 Personen (2/1/1) Hochschullehrende: 2 Berufspraxis: 1 Studierende: 1 | – | – |
| 12 | Bündel Master of Education (Studiengänge mit Lehramtsprofil) Bündelung Die Teilstudiengänge sind in Bündeln zu begutachten, deren Zusammensetzung durch den Akkreditierungsrat vorab genehmigt wurde. Im ersten Begehungsbündel ist der Kombinationsstudiengang einschließlich einiger exemplarischer Teilstudiengänge zu begutachten. Mit diesem Bündel wird die Bergische Universität Wuppertal die Akkreditierung des Kombinationsstudienganges beim Akkreditierungsrat beantragen. Bündel 1 - "Kombinationsstudiengänge mit exemplarischen Teilstudiengängen - Gesellschaftswissenschaften und Wirtschaftswissenschaft" Bündel 2 - "Technische berufliche Fachrichtungen", ergänzende Teilstudiengänge Bündel 3 - "Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik", ergänzende Teilstudiengänge Bündel 4 - "Geisteswissenschaften und künstlerische Fächer", ergänzende Teilstudiengänge Bündel 5 - "Philologien", ergänzende Teilstudiengänge Zusammensetzung der Gutachtergruppen Weil der Studiengang Lehramtsoptionen trägt, ist das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein- Westfalen zu beteiligen, bei der Begutachtung der Studiengänge der Evangelischen und der Katholischen Theologie sind die Kirchen zu beteiligen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Gutachtergruppe gemäß § 25 Abs. 1 StudakVO inklusive der Begründung zu beachten sind. | – | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 51
- Qualität
- ZeitplanungGewichtung (Punkte, genau) 49
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zeh … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Studiengänge des Bündels werden von der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften betrieben.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYTPC1X9BG# Prüfung und Wertung der Angebote: Formale Prüfung: Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie au … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYTPC1X9BG# Prüfung und Wertung der Angebote: Formale Prüfung: Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bewertungskriterien* 1. Preis des Verfahrens (51%). Dabei wird der Preis inkl. der Steuern, die dazu anfallen, berechnet. 2. Terminplan (49%): Die Verfahren sollen so gestaltet werden, dass der Bergischen Universität möglichst viel Zeit für die Einreichung der Selbstberichte gewährt wird. *Zur Auswertung erhalten die Angebote "Bonuspunkte", das Angebot mit dem schlechtesten Wert erhält nur einen Punkt, der nächste zwei etc. bis zur Maximalzahl der Gebote. Haben mehrere Angebote einen gleichen Wert, erhalten sie gleiche Bonuspunkte, nachfolgende Angebote erhalten entsprechend verringerte Bonuspunkte. Die erreichten Bonuspunkte werden mit den Faktoren der jeweiligen Kriterien gewichtet und eine Summe aller gewichteten Punkte gebildet. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält dann den Zuschlag. Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. I. Terminierung: 1. Die Angebote müssen für jedes Verfahren einen verbindlichen Zeitplan enthalten, aus dem jeweils der späteste Termin für die - Abgabe des Selbstberichts inkl. Anlagen durch die Bergische Universität für die Lose 1-11 (Die Selbstberichte inkl. Anlagen können nicht vor dem 15. Dezember 2026 bereitgestellt werden.) - Abgabe des Selbstberichts inkl. Anlagen durch die Bergische Universität für das Los 12 (Die Selbstberichte inkl. Anlagen können nicht vor dem 15. September 2026 bereitgestellt werden.) - Vorlage des Prüfberichts über die Erfüllung der formalen Kriterien für die Lose 1-12 und die - Abgabe des Gutachtens der Lose 1-12 an die Bergische Universität Wuppertal hervorgeht. 2. Die Prüfberichte über die Erfüllung der formalen Kriterien sind der BUW jeweils spätestens vier Wochen nach Abgabe des Selbstberichts zur Verfügung zu stellen. 3. Die endgültigen Gutachten zu den Losen 1-11 muss der BUW für die Beantragung der Akkreditierung spätestens zum 15. Juni 2027 zur Verfügung stehen. 4. Die endgültigen Gutachten zu dem Los 12 muss der BUW für die Beantragung der Akkreditierung spätestens zum 15. März 2027 zur Verfügung stehen. II. Qualitätsverbesserungsschleife: Die BUW strebt an, die Gutachten auflagenfrei an den Akkreditierungsrat zu geben. 1. Über die Benachrichtigung der BUW zur Feststellung der Nichterfüllung formaler Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung hinaus ist auch bei der Erstellung des fachlich-in …
Los 10
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 51
- Qualität
- ZeitplanungGewichtung (Punkte, genau) 49
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zeh … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Studiengang wird durch die Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik betrieben.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYTPC1X9BG# Prüfung und Wertung der Angebote: Formale Prüfung: Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie au … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYTPC1X9BG# Prüfung und Wertung der Angebote: Formale Prüfung: Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bewertungskriterien* 1. Preis des Verfahrens (51%). Dabei wird der Preis inkl. der Steuern, die dazu anfallen, berechnet. 2. Terminplan (49%): Die Verfahren sollen so gestaltet werden, dass der Bergischen Universität möglichst viel Zeit für die Einreichung der Selbstberichte gewährt wird. *Zur Auswertung erhalten die Angebote "Bonuspunkte", das Angebot mit dem schlechtesten Wert erhält nur einen Punkt, der nächste zwei etc. bis zur Maximalzahl der Gebote. Haben mehrere Angebote einen gleichen Wert, erhalten sie gleiche Bonuspunkte, nachfolgende Angebote erhalten entsprechend verringerte Bonuspunkte. Die erreichten Bonuspunkte werden mit den Faktoren der jeweiligen Kriterien gewichtet und eine Summe aller gewichteten Punkte gebildet. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält dann den Zuschlag. Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. I. Terminierung: 1. Die Angebote müssen für jedes Verfahren einen verbindlichen Zeitplan enthalten, aus dem jeweils der späteste Termin für die - Abgabe des Selbstberichts inkl. Anlagen durch die Bergische Universität für die Lose 1-11 (Die Selbstberichte inkl. Anlagen können nicht vor dem 15. Dezember 2026 bereitgestellt werden.) - Abgabe des Selbstberichts inkl. Anlagen durch die Bergische Universität für das Los 12 (Die Selbstberichte inkl. Anlagen können nicht vor dem 15. September 2026 bereitgestellt werden.) - Vorlage des Prüfberichts über die Erfüllung der formalen Kriterien für die Lose 1-12 und die - Abgabe des Gutachtens der Lose 1-12 an die Bergische Universität Wuppertal hervorgeht. 2. Die Prüfberichte über die Erfüllung der formalen Kriterien sind der BUW jeweils spätestens vier Wochen nach Abgabe des Selbstberichts zur Verfügung zu stellen. 3. Die endgültigen Gutachten zu den Losen 1-11 muss der BUW für die Beantragung der Akkreditierung spätestens zum 15. Juni 2027 zur Verfügung stehen. 4. Die endgültigen Gutachten zu dem Los 12 muss der BUW für die Beantragung der Akkreditierung spätestens zum 15. März 2027 zur Verfügung stehen. II. Qualitätsverbesserungsschleife: Die BUW strebt an, die Gutachten auflagenfrei an den Akkreditierungsrat zu geben. 1. Über die Benachrichtigung der BUW zur Feststellung der Nichterfüllung formaler Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung hinaus ist auch bei der Erstellung des fachlich-in …
Los 12
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 51
- Qualität
- ZeitplanungGewichtung (Punkte, genau) 49
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zeh … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die sieben Masterstudiengänge mit dem Abschluss Master of Edcuation sind jeweils Kombinationsstudiengänge mit lehrerbildendem Profil. Der Teilstudiengang Philosophie im Bachelor of Education Grundschule ist ein Teilstudiengang mit lehrerbildendem Profil. 1. M.Ed. Lehramt an Grundschulen (11 Teilstud … ganz lesenkürzer
Die sieben Masterstudiengänge mit dem Abschluss Master of Edcuation sind jeweils Kombinationsstudiengänge mit lehrerbildendem Profil. Der Teilstudiengang Philosophie im Bachelor of Education Grundschule ist ein Teilstudiengang mit lehrerbildendem Profil. 1. M.Ed. Lehramt an Grundschulen (11 Teilstudiengänge) 2. M.Ed. Lehramt an Berufskollegs (40 Teilstudiengänge) 3. M.Ed. DUAL Lehramt an Berufskollegs (32 Teilstudiengänge) 4. M.Ed. Bilingualer Unterricht - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen/Lehramt an Berufskollegs (7 Teilstudiengänge) 5. M.Ed. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (22 Teilstudiengänge) 6. M.Ed. Lehramt an Haupt- Real- und Gesamtschulen (19 Teilstudiengänge) 7. B.Ed. Grundschule (1 Teilstudiengang)- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYTPC1X9BG# Prüfung und Wertung der Angebote: Formale Prüfung: Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie au … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXUHYYDYTPC1X9BG# Prüfung und Wertung der Angebote: Formale Prüfung: Die abgegebenen Angebote müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gem. § 56 VgV ff. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Ferner werden von der Wertung gemäß § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten. Wertungskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bewertungskriterien* 1. Preis des Verfahrens (51%). Dabei wird der Preis inkl. der Steuern, die dazu anfallen, berechnet. 2. Terminplan (49%): Die Verfahren sollen so gestaltet werden, dass der Bergischen Universität möglichst viel Zeit für die Einreichung der Selbstberichte gewährt wird. *Zur Auswertung erhalten die Angebote "Bonuspunkte", das Angebot mit dem schlechtesten Wert erhält nur einen Punkt, der nächste zwei etc. bis zur Maximalzahl der Gebote. Haben mehrere Angebote einen gleichen Wert, erhalten sie gleiche Bonuspunkte, nachfolgende Angebote erhalten entsprechend verringerte Bonuspunkte. Die erreichten Bonuspunkte werden mit den Faktoren der jeweiligen Kriterien gewichtet und eine Summe aller gewichteten Punkte gebildet. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält dann den Zuschlag. Unangemessen niedrige Angebote: Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die BUW vom Bieter Aufklärung. Kann nach Prüfung der ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preise, die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, darf der Zuschlag auf dieses Angebot abgelehnt werden, § 60 Abs. 3 S. 1 VgV. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter seine Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten hat, § 60 Abs. 3 S. 2 VgV. I. Terminierung: 1. Die Angebote müssen für jedes Verfahren einen verbindlichen Zeitplan enthalten, aus dem jeweils der späteste Termin für die - Abgabe des Selbstberichts inkl. Anlagen durch die Bergische Universität für die Lose 1-11 (Die Selbstberichte inkl. Anlagen können nicht vor dem 15. Dezember 2026 bereitgestellt werden.) - Abgabe des Selbstberichts inkl. Anlagen durch die Bergische Universität für das Los 12 (Die Selbstberichte inkl. Anlagen können nicht vor dem 15. September 2026 bereitgestellt werden.) - Vorlage des Prüfberichts über die Erfüllung der formalen Kriterien für die Lose 1-12 und die - Abgabe des Gutachtens der Lose 1-12 an die Bergische Universität Wuppertal hervorgeht. 2. Die Prüfberichte über die Erfüllung der formalen Kriterien sind der BUW jeweils spätestens vier Wochen nach Abgabe des Selbstberichts zur Verfügung zu stellen. 3. Die endgültigen Gutachten zu den Losen 1-11 muss der BUW für die Beantragung der Akkreditierung spätestens zum 15. Juni 2027 zur Verfügung stehen. 4. Die endgültigen Gutachten zu dem Los 12 muss der BUW für die Beantragung der Akkreditierung spätestens zum 15. März 2027 zur Verfügung stehen. II. Qualitätsverbesserungsschleife: Die BUW strebt an, die Gutachten auflagenfrei an den Akkreditierungsrat zu geben. 1. Über die Benachrichtigung der BUW zur Feststellung der Nichterfüllung formaler Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung hinaus ist auch bei der Erstellung des fachlich-in …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rainer-Gruenter-Str. 21, 42119 Wuppertal
- Website
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- Kontakt
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uni-wuppertal.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- RSL Berufsbildung GmbH11 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH6 Zuschläge
- HAZ Arbeit + Zukunft e.V.6 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- TÜV Rheinland Akademie GmbH5 Zuschläge
- bfw - Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (bfw5 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e31b320c-03cc-4842-8999-776ef985b812.