AHP Ortolan Fortführung in den Jahren 2023 - 2025
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 55-0270-63956/2024veröffentlicht 06.08.2024Dienstleistungen
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
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Beschreibung
Der Ortolan ist eine besonders und streng geschützte Art nach § 7, Abs 2, Nr. 13 und 14 BNatSchG und ist als Art des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Der Ortolan gilt in Bay-ern als vom Aussterben bedroht. Das verlangt nach einem besonderen Schutz, damit die Art im bayerischen Hauptverbreitungsgebiet, in Unter- und Mittelfranken erhalten werden kann. Aus diesem Grund kommt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der im Art. 46, Nr. 11 Bay-NatSchG verankerten Aufgabe nach, ein Artenhilfsprogramm (AHP) für den Ortolan zu entwickeln. Das LfU führt bereits seit 2006 ein solches AHP mit jeweils dreijähriger Laufzeit durch. Das AHP Ortolan umfasst eine Reihe umfangreicher Leistungen, die im Wesentlichen aus Kapazitätsgründen nicht allein vom LfU erbracht werden können, so dass eine Vergabe an einen Auftragnehmer (AN) erfolgen muss. Folgende Leistungen müssen erbracht werden: • Koordination und Förderung von praktischen Schutzmaßnahmen in oder entlang von landwirtschaftlichen Flächen in enger Zusammenarbeit mit Landwirten. Dazu zählt auch die Akquisition von neuen, mitwirkenden Landwirten und die Kontaktpflege und der permanente Austausch mit involvierten Institutionen, Behörden und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Etablierte Schutzmaßnahmen sind z.B. das Anlegen von Randstreifen mit verschiedenen bodenlichteren Ausstattungen. • Beratungen von Verbänden und Behörden, die in Verfahren zur Flurneuordnung eingebunden sind, um Beeinträchtigungen in Ortolan-Lebensräumen zu minimieren. Ferner werden auch Empfehlungen an den Staatsforst sowie an Privatwaldbesitzer weitergegeben, damit eine Ortolan-freundliche Waldrandgestaltung ermöglicht werden kann. • Durchführung eines jährlichen Bestandsmonitoring auf ausgewählten Probeflächen als Erfolgskontrolle und Basis für die Maßnahmenplanung im Folgejahr. Dazu zählen Koordination, Mitarbeiterbetreuung und die Erfassung und Auswertung von Ortolan-Territorien in den Probeflächen. • Erstellung einer Ortolan-Kulisse für eine Ausweitung der Fördergebiete mit ausgewählten Maßnahmen als Basis für eine Integration in künftige, neue Agrar-Umweltmaßnahmen. • Prädationsmanagement zur Erhöhung des Bruterfolgs. • Eine detaillierte Berichterstattung am Ende jeden Jahres, sowie Sammlung und Auswertung der selbst erhobenen und externen Daten, die Bereitstellung dieser Daten in verschiedenen Software-Programmen, z. B. GIS und PC-ASK. Eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit Wahrnehmung von Presseterminen, Verfassen von Artikeln und Durchführung von Exkursionen zählen dazu, wie auch die Betreuung drittmittelfinanzierter Forschungsvorhaben z.B. bei den Versuchen mit unterschiedlichen Blühmischungen für die Gestaltung der verhandelten Randstreifen an den bewirtschafteten Flächen und das Evaluieren von Agrarumweltmaßnahmen bezüglich der Integrierbarkeit weiterer oder anderer Förderungen im Vergleich zu anderen Bundesländern oder weiteren EU-Staaten.
Beschreibung des Loses
Der Ortolan ist eine besonders und streng geschützte Art und ist als Art des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Der Ortolan gilt in Bayern als vom Aussterben bedroht. Das verlangt nach einem besonderen Schutz, damit die Art im bayerischen Hauptverbreitungsgebiet in Unter- und Mittelfranken erhalten werden kann. Aus diesem Grund kommt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der im Art. 46, Nr. 11 BayNatSchG verankerten Aufgabe nach, ein Artenhilfsprogramm (AHP) für den Ortolan zu entwickeln. Das LfU führt bereits seit 2006 ein solches AHP mit jeweils dreijähriger Laufzeit durch. Das AHP Ortolan umfasst eine Reihe umfangreicher Leistungen, die im Wesentlichen aus Kapazitätsgründen nicht allein vom LfU erbracht werden können, so dass eine Vergabe an einen Auftragnehmer (AN) erfolgen muss. Folgende Leistungen müssen erbracht werden: Koordination und Förderung von praktischen Schutzmaßnahmen in oder entlang von landwirtschaftlichen Flächen in enger Zusammenarbeit mit Landwirten. Beratungen von Verbänden und Behörden, die in Maßnahmen zum Habitatmanagement eingebunden sind, um Ortolanlebensräume zu optimieren. Durchführung eines jährlichen Bestandsmonitorings auf ausgewählten Probeflächen als Erfolgskontrolle und Basis für die Maßnahmenplanung im Folgejahr. Eine detaillierte Berichterstattung am Ende jeden Jahres sowie Sammlung und Auswertung der selbst erhobenen und externen Daten. Öffentlichkeitsarbeit mit Wahrnehmung von Presseterminen, Verfassen von Artikeln und Durchführung von Exkursionen und das Evaluieren von Agrarumweltmaßnahmen.
Aufgrund finanziell begrenzter Mittel umfasst das AHP Ortolan bisher rund 2/3 der Kernvorkommen in den Landkreisen WÜ, SW und KT. 2017 erfolgte eine Ausdehnung auf damals neu entdecktes Vorkommen im Landkreis NEA, dem einzigen oder letzten verbliebenen Vorkommen in Mittelfranken.
In den letzten Jahren erfolgte am LfU eine Prüfung von ausgewählten Artenhilfsprogrammen durch den Obersten Rechnungshof, darunter auch das AHP Ortolan. Ein wichtiger Appell daraus war, auf eine größtmögliche Effizienz der AHP zu achten und das bisherige Vorgehen in den AHP kritisch zu bewerten. In Bezug auf den Ortolan führte das u. a. dazu, die Einbeziehung aller Kernvorkommen in das AHP innerhalb der Steuergruppe und mit dem StMUV vorzuschlagen. Hierzu fand online eine Steuergruppensitzung am 28.02.2023 statt, bei der alle Teilnehmenden vom LfU, dem StMUV, den UNB und den HNB der Erweiterung der entsprechenden Gebiete zustimmten.
Gleichzeitig erging 2023 von Seiten der EU-Kommission die Forderung an die Mitgliedstaaten, bis 2030 30 % der Schutzgüter von N´2000 in schlechtem Erhaltungszustand signifikant zu verbessern. Der Ortolan ist als Art des Anhangs I der VS-Richtlinie unter diesen Pledgesarten.
Gegenstand nach CPV
- 71222200Kartierung ländlicher GebieteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
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Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
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- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
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- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
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- Nebenangebote
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- Mehrere Hauptangebote
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- Bindefrist
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- Angebotsöffnung
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- Sicherheiten
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Ausführung2 von 6 angegeben
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- Vorbehaltene Ausführung
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- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
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Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4267ed3f-63e9-470e-aa0d-2436f77f955b.