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AHP Ortolan Fortführung in den Jahren 2023 - 2025

Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 55-0270-63956/2024veröffentlicht 06.08.2024Dienstleistungen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Augsburg86179, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Ortolan ist eine besonders und streng geschützte Art nach § 7, Abs 2, Nr. 13 und 14 BNatSchG und ist als Art des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Der Ortolan gilt in Bay-ern als vom Aussterben bedroht. Das verlangt nach einem besonderen Schutz, damit die Art im bayerischen Hauptverbreitungsgebiet, in Unter- und Mittelfranken erhalten werden kann. Aus diesem Grund kommt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der im Art. 46, Nr. 11 Bay-NatSchG verankerten Aufgabe nach, ein Artenhilfsprogramm (AHP) für den Ortolan zu entwickeln. Das LfU führt bereits seit 2006 ein solches AHP mit jeweils dreijähriger Laufzeit durch. Das AHP Ortolan umfasst eine Reihe umfangreicher Leistungen, die im Wesentlichen aus Kapazitätsgründen nicht allein vom LfU erbracht werden können, so dass eine Vergabe an einen Auftragnehmer (AN) erfolgen muss. Folgende Leistungen müssen erbracht werden: • Koordination und Förderung von praktischen Schutzmaßnahmen in oder entlang von landwirtschaftlichen Flächen in enger Zusammenarbeit mit Landwirten. Dazu zählt auch die Akquisition von neuen, mitwirkenden Landwirten und die Kontaktpflege und der permanente Austausch mit involvierten Institutionen, Behörden und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Etablierte Schutzmaßnahmen sind z.B. das Anlegen von Randstreifen mit verschiedenen bodenlichteren Ausstattungen. • Beratungen von Verbänden und Behörden, die in Verfahren zur Flurneuordnung eingebunden sind, um Beeinträchtigungen in Ortolan-Lebensräumen zu minimieren. Ferner werden auch Empfehlungen an den Staatsforst sowie an Privatwaldbesitzer weitergegeben, damit eine Ortolan-freundliche Waldrandgestaltung ermöglicht werden kann. • Durchführung eines jährlichen Bestandsmonitoring auf ausgewählten Probeflächen als Erfolgskontrolle und Basis für die Maßnahmenplanung im Folgejahr. Dazu zählen Koordination, Mitarbeiterbetreuung und die Erfassung und Auswertung von Ortolan-Territorien in den Probeflächen. • Erstellung einer Ortolan-Kulisse für eine Ausweitung der Fördergebiete mit ausgewählten Maßnahmen als Basis für eine Integration in künftige, neue Agrar-Umweltmaßnahmen. • Prädationsmanagement zur Erhöhung des Bruterfolgs. • Eine detaillierte Berichterstattung am Ende jeden Jahres, sowie Sammlung und Auswertung der selbst erhobenen und externen Daten, die Bereitstellung dieser Daten in verschiedenen Software-Programmen, z. B. GIS und PC-ASK. Eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit Wahrnehmung von Presseterminen, Verfassen von Artikeln und Durchführung von Exkursionen zählen dazu, wie auch die Betreuung drittmittelfinanzierter Forschungsvorhaben z.B. bei den Versuchen mit unterschiedlichen Blühmischungen für die Gestaltung der verhandelten Randstreifen an den bewirtschafteten Flächen und das Evaluieren von Agrarumweltmaßnahmen bezüglich der Integrierbarkeit weiterer oder anderer Förderungen im Vergleich zu anderen Bundesländern oder weiteren EU-Staaten.

Beschreibung des Loses

Der Ortolan ist eine besonders und streng geschützte Art und ist als Art des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Der Ortolan gilt in Bayern als vom Aussterben bedroht. Das verlangt nach einem besonderen Schutz, damit die Art im bayerischen Hauptverbreitungsgebiet in Unter- und Mittelfranken erhalten werden kann. Aus diesem Grund kommt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der im Art. 46, Nr. 11 BayNatSchG verankerten Aufgabe nach, ein Artenhilfsprogramm (AHP) für den Ortolan zu entwickeln. Das LfU führt bereits seit 2006 ein solches AHP mit jeweils dreijähriger Laufzeit durch. Das AHP Ortolan umfasst eine Reihe umfangreicher Leistungen, die im Wesentlichen aus Kapazitätsgründen nicht allein vom LfU erbracht werden können, so dass eine Vergabe an einen Auftragnehmer (AN) erfolgen muss. Folgende Leistungen müssen erbracht werden: Koordination und Förderung von praktischen Schutzmaßnahmen in oder entlang von landwirtschaftlichen Flächen in enger Zusammenarbeit mit Landwirten. Beratungen von Verbänden und Behörden, die in Maßnahmen zum Habitatmanagement eingebunden sind, um Ortolanlebensräume zu optimieren. Durchführung eines jährlichen Bestandsmonitorings auf ausgewählten Probeflächen als Erfolgskontrolle und Basis für die Maßnahmenplanung im Folgejahr. Eine detaillierte Berichterstattung am Ende jeden Jahres sowie Sammlung und Auswertung der selbst erhobenen und externen Daten. Öffentlichkeitsarbeit mit Wahrnehmung von Presseterminen, Verfassen von Artikeln und Durchführung von Exkursionen und das Evaluieren von Agrarumweltmaßnahmen.

Aufgrund finanziell begrenzter Mittel umfasst das AHP Ortolan bisher rund 2/3 der Kernvorkommen in den Landkreisen WÜ, SW und KT. 2017 erfolgte eine Ausdehnung auf damals neu entdecktes Vorkommen im Landkreis NEA, dem einzigen oder letzten verbliebenen Vorkommen in Mittelfranken.

In den letzten Jahren erfolgte am LfU eine Prüfung von ausgewählten Artenhilfsprogrammen durch den Obersten Rechnungshof, darunter auch das AHP Ortolan. Ein wichtiger Appell daraus war, auf eine größtmögliche Effizienz der AHP zu achten und das bisherige Vorgehen in den AHP kritisch zu bewerten. In Bezug auf den Ortolan führte das u. a. dazu, die Einbeziehung aller Kernvorkommen in das AHP innerhalb der Steuergruppe und mit dem StMUV vorzuschlagen. Hierzu fand online eine Steuergruppensitzung am 28.02.2023 statt, bei der alle Teilnehmenden vom LfU, dem StMUV, den UNB und den HNB der Erweiterung der entsprechenden Gebiete zustimmten.

Gleichzeitig erging 2023 von Seiten der EU-Kommission die Forderung an die Mitgliedstaaten, bis 2030 30 % der Schutzgüter von N´2000 in schlechtem Erhaltungszustand signifikant zu verbessern. Der Ortolan ist als Art des Anhangs I der VS-Richtlinie unter diesen Pledgesarten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 6 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4267ed3f-63e9-470e-aa0d-2436f77f955b.