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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Ärztliche Gutachten zur Erwerbsfähigkeit

Jobcenter Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 0324O_Bveröffentlicht 07.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 785 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2025 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50933, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand vorliegenden Auftrags ist die Erstellung und Archivierung von ärztlichen Gutachten zur Vorbereitung der Feststellung a) der "Erwerbsfähigkeit" i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB II in einem Verfahren nach § 44a Abs. 1 SGB II bzw. b) bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ihres Umfangs für Kund*innen des Jobcenter Köln gemäß den jeweils zum Zeitpunkt der Begutachtung einschlägigen aktuellen fachlichen Standards des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit (Teil A des Gutachtens). Die Produkte bestehen jeweils aus zwei deutlich voneinander abgegrenzten Teilen: Teil A = Medizinische Dokumentation und Erörterung, Teil B = Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber. Jedes Gutachten ist also formal zu trennen in Teil A und Teil B. Insbesondere die von Dritten übermittelten Unterlagen (ärztl. Befunde etc.) sind ausschließlich Bestandteil von Teil A des Gutachtens. Teil B des Gutachtens ist zum Zwecke der Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt auch an den/die für den Kunden/die Kundin zuständige Sachbearbeiter*in des Auftraggebers (IFK - Integrationsfachkraft) zu übermitteln.

Beschreibung des Loses

Es handelt sich vorliegend um eine Rahmenvereinbarung (vgl. § 21 VgV). Jedes Gutachten ist ein Einzelauftrag innerhalb dieser Rahmenvereinbarung. Jedes (Gesamt-)Gutachten kann eine oder mehrere der im Preisblatt aufgeführten Gutachtenarten enthalten. Jede Gutachtenart wird als separates Gutachten vergütet und auf die Abnahmemenge angerechnet. Die geschätzte Abnahmemenge liegt bei jährlich bis zu 2.000 Gutachten pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge wird auf 2.400 Gutachten pro Jahr begrenzt. Ein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge an Gutachten besteht nicht. Die Gutachten werden erbracht durch (angestellte oder niedergelassene) Fachärzt*innen mit den im Preisblatt aufgeführten (in Deutschland anerkannten) Facharzttiteln sowie jeweils durch einen Facharzt*in für Arbeitsmedizin, alternativ einen Arzt/eine Ärztin mit einer durch eine Landesärztekammer anerkannten Weiterbildung in Sozialmedizin oder eine gleichwertige Weiterbildung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaats. Es kann auch ein*e Fachärzt*in das Gutachten erbringen, sofern die geforderten Qualifikationen vorliegen. Die Gleichwertigkeit der Weiterbildung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats ist durch den/die Bieter*in im Vergabeverfahren beziehungsweise durch den/die Auftragnehmer*in in der Vertragsdurchführung nachzuweisen. Die Gutachten müssen von der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit anerkannt werden. In denjenigen Fällen, in denen eine gute medizinische Datenlage eine Äußerung ohne vorherge persönliche Untersuchung erlaubt, ist ein Gutachten ohne Kund*innenkontakt "nach Aktenlage" zu erstellen. So soll auch eine Stellungnahme in den Fällen ermöglich werden, in denen lediglich eine relevante sozialmedizinische Teilaussage möglich ist oder trotz eines Auftrags noch keine "Gutachtenreife" gegeben ist. Die Möglichkeit der Begutachtung nach Aktenlage kann aber nur genutzt werden, wenn die sozialmedizinische Datenlage so verdichtet ist, dass eine gutachterliche Äußerung nach Aktenlage (teilweise trotz fehlender "Gutachtenreife") auch möglich ist. Anforderungen an die Ausstattung: Mindestens vorzuhalten sind als personelle Mindestausstattung : - 1 approbierte/-r Arzt/Ärztin und 1,5 medizinische Fachkräfte (= Arzthelfer/-in oder Krankenschwester/-pfleger) (jeweils Vollzeitäquivalenzen) - Urlaube und Krankheitsabwesenheiten bis sechs Wochen sind darin eingerechnet, andere Abwesenheiten (Bsp.: Elternzeiten) nicht. als räumliche Mindestausstattung: - ein Untersuchungsraum mit Telefon(-anschluss) mit Untersuchungsliege und Blut-druckmessgerät - in eigener Raum als Empfangsbereich ("Kundentheke" (s.o.)) mit Drucker, Kopierer und Fax (alternativ Multifunktionsgerät), PC-Arbeitsplatz (passwortgeschützt o.ä.), ab-schließbarem Schrank und Telefon(-anschluss), - Büroräume (1 für Arzt/Ärztin, 1 für medizinische Fachkräfte) mit PC-Arbeitsplatz (passwortgeschützt o.ä.) und Telefon (-anschluss), - Anbindung an ein Labor für Urin-Drogenscreening, um Standartparameter und in besonderen Fällen auch das "CDT" (Alkoholparameter) bestimmen zu lassen, - ein Wartezimmer mit (Platz für) mind. fünf Besucherstühlen sowie - eine barrierefreie Besucher*innentoilette. Diese Mindestausstattung darf auch für andere Tätigkeiten herangezogen werden, wenn die Ausführung des vorliegenden Auftrags prioritär und weiterhin unverzüglich erfolgt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Konzeption der LeistungserbringungDetails entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise.
Preis
AngebotspreisDetails entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntma … ganz lesenErkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der unter 8.1 ORG-0003 genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Verstöße gegen § 134 GWB können binnen 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y94HWKV

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Diakonie Michaelshoven Arbeit und Qualifizierung gGmbH, Köln1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln
Kontakt
jobcenter-koeln.vergabestelle@jobcenter-ge.de

Bei uns erfasst

33Bekanntmachungen
9Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
507.633 €Zuschlagswert im Median
243.284 € – 1,32 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f6396eb-ad66-4e99-9a1f-6501ee2677ac.