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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Ärztliche Besetzung der Intensivtransportwagen (ITW) des Essener Rettungsdienstes

Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen V-2026-0126veröffentlicht 18.09.2026erstmals 02.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 36 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45127, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 51 Tagen
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
    vor 46 Tagen
  4. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 37 Tagen
  5. Bindefrist endet
    28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Arztgestellung ITW Feuerwehr Essen

Die Stadt Essen beabsichtigt die Durchführung der ärztlichen Besetzung zweier Intensivtransportwagen (ITW) im Wege eines Offenen Verfahrens nach den Richtlinien der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beauftragen. Die Stadt Essen ist Trägerin des Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW. Die Durchführung von Intensivtransporten ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 RettG NRW. Ein Intensivtransport ist ein aus medizinischer Sicht notwendiger Transport eines Patienten von einer Behandlungseinrichtung in eine für die weitere Versorgung der Patienten geeignete Behandlungseinrichtung unter intensivmedizinischen Bedingungen. Der Auftragnehmer handelt für die Trägerin des Rettungsdienstes und erbringt keine eigene, im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber Patienten oder Krankenkassen. Das Rettungsmittel (hier Intensivtransportwagen; kurz: ITW) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung werden durch die Feuerwehr Essen, im Folgenden Aufgabenträgerin (AT), bereitgestellt und sind nicht Teil der vom AN geschuldeten Leistung.

48 Monate–
2
Arztgestellung ITW Leistungserbringer

Die Stadt Essen beabsichtigt die Durchführung der ärztlichen Besetzung zweier Intensivtransportwagen (ITW) im Wege eines Offenen Verfahrens nach den Richtlinien der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beauftragen. Die Stadt Essen ist Trägerin des Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW. Die Durchführung von Intensivtransporten ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 RettG NRW. Ein Intensivtransport ist ein aus medizinischer Sicht notwendiger Transport eines Patienten von einer Behandlungseinrichtung in eine für die weitere Versorgung der Patienten geeignete Behandlungseinrichtung unter intensivmedizinischen Bedingungen. Der Auftragnehmer handelt für die Trägerin des Rettungsdienstes und erbringt keine eigene, im Außenverhältnis liquidierbare Leistung gegenüber Patienten oder Krankenkassen. Das Rettungsmittel (hier Intensivtransportwagen; kurz: ITW) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung werden durch die Feuerwehr Essen, im Folgenden Aufgabenträgerin (AT), bereitgestellt und sind nicht Teil der vom AN geschuldeten Leistung.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung - Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (Berufshaftpflichtversicherung) abzuschließen und für die Dauer dieses Vertrages vorzuhalten, welche einen Deckungsumfang für - Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 6 Mio. Eu … ganz lesenBerufshaftpflichtversicherung - Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (Berufshaftpflichtversicherung) abzuschließen und für die Dauer dieses Vertrages vorzuhalten, welche einen Deckungsumfang für - Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 6 Mio. Euro - Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro bei jeweils einfacher Maximierung pro Jahr besitzt. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung gem. Anlage 03 zu erbringen. Änderungen sind dem Aufgabenträger unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Versicherungen der Auftraggeberin nachzuweisen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 - Der Bieter verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. Der Nachweis ist gem. Anlage 03 zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzaufträge - Durch den Bieter ist zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit min. eine unternehmensbezogene Referenzleistung über einen vergleichbaren Auftrag nachzuweisen. Maßgeblich hierfür sind die auf dem Formular Unternehmensangaben (Anlage 03) unter Ziff. 5 getätigten Angaben. Als v … ganz lesenReferenzaufträge - Durch den Bieter ist zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit min. eine unternehmensbezogene Referenzleistung über einen vergleichbaren Auftrag nachzuweisen. Maßgeblich hierfür sind die auf dem Formular Unternehmensangaben (Anlage 03) unter Ziff. 5 getätigten Angaben. Als vergleichbar wird ein Auftrag angesehen, wenn er die Besetzung eines Intensivtransportwagens im kommunalen Rettungsdienst innerhalb der vergangenen zwei Jahre (Stichtag: 01.08.2024) umfasste.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
28 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68DYDCWA567# Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen od … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68DYDCWA567# Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

66vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.10.2026 auf 20.10.2026 verschoben
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.10.2026 auf 16.10.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 02.10.2026
  4. BekanntmachungFrist 02.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29a45e96-9f88-4876-9986-b94e6483c024.