Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Rettungsdienst Stellplatz Bad Birnbach
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau · Passau, Bayern
Aktenzeichen ZRFPA2020veröffentlicht 25.01.2024Dienstleistungen
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.01.2022 – 31.12.2031
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.01.2022 – 31.12.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.
Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 58 MonatenLaufzeit bis 31.12.2031
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zwischen dem ZRF Passau und dem Durchführenden (Bayerisches Rotes Kreuz, K.d.Ö.R.) besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 11.10.2021 über die Durchführung des Rettungsdienstes. Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des Rettungsdienstes am Standort Bad Birnbach.
Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat im Juni 2023 ein sog. Bedarfsgutachten vorgelegt, um die Versorgungssituation im Bereich der Notfallrettung im Rettungsdienstbereich des ZRF zu verbessern. In dem Bedarfsgutachten werden dabei insbesondere diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Vorliegend ist dabei die Empfehlung des INM relevant, am Standort Bad Birnbach die Vorhaltung um 35 Wochenstunden von 70 Wochenstunden auf künftig 105 Wochenstunden zu erweitern. Diese Empfehlung wird durch die vorliegende Änderungsvereinbarung umgesetzt.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des Rettungsdienstes durch den Konzessionsnehmer mit einem RTW am Standort Bad Birnbach.
Gegenstand nach CPV
- 75252000RettungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2022
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg, Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Änderungsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Zu beachten ist allerdings, dass die Bestimmungen des GWB vorliegend zumindest keine unmittelbare Anwendung finden. Denn seit de … ganz lesenkürzer
Die Änderungsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Zu beachten ist allerdings, dass die Bestimmungen des GWB vorliegend zumindest keine unmittelbare Anwendung finden. Denn seit dem 01.11.2022 kommt insoweit die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (sog. Bereichsausnahme) zum Tragen, die durch die Bestimmungen des neuen BayRDG zum Auswahlverfahren nach § 3 Abs. 2 des Änderungsgesetzes vom 22. April 2022 (GVBl. S. 132) „umgesetzt“ wurde (siehe dazu näher Bayerischer Landtag, Drucksache 18/19306, S. 27 f.). Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts nach dem GWB weiter entsprechend weitergelten. Insoweit wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 135 Abs. 2 GWB verwiesen. Danach kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Konzessionsgeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Konzessionsgeber - wie vorliegend - die Konzessionsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Fernsehturm 6, 94032 Passau
- Kontakt
- zrf-geschaeftsstelle@
passau.de
Bei uns erfasst
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- Sanierung und Erweiterung der Integrierten Leitstelle Passau30.10.2024
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Auftragsänderung
- Auftragsänderung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6c2c30ab-1bea-4b94-9c11-0173c46bf42e.