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vergebenEU-weitBau

AE - Neubau Rathaus Aerzen - Tiefbauarbeiten 1

Flecken Aerzen · Aerzen, Niedersachsen

Aktenzeichen S-HAMELN-AE-2026-0005veröffentlicht 14.07.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 179 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Bau in Niedersachsen (621 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Tiefbauarbeiten

Beschreibung des Loses

BAUSTELLENEINRICHTUNG Schutzzaun, Containeranlage, Baustellenversorgung (Bauwasser, Baustrom), offene Wasserhaltung, Verkehrssicherung, Baumschutzmaßnahmen ERDARBEITEN Straßenaufbruch, Bodenaushub Baugrube, Entsorgung, Einbau und Verdichten SPEZIALTIEFBAUARBEITEN Trägerbohlwand "Berliner Verbau" ROHRVERLEGUNG ABWASSERKANÄLE BAUWERKE FÜR ABWASSERANLAGEN ABBRUCH VON BESTEHENDEN ABWASSERANLAGEN ROHRVERLEGUNG TRINKWASSERLEITUNG ROHRVERLEGUNG KABELLEERROHR

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bzw. des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ausschließlich "PREIS"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten na … ganz lesenBetreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 10 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 52. KW 2028, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/ … ganz lesenAusführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 10 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 52. KW 2028, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: - vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn - folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: - Fertigstellung der Tiefbauarbeiten 18. KW 2027 - Fertigstellung Baustelleneinrichtung 52. KW 2028 Geforderte Sicherheiten: Es soll eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung für Aufträge ab 250.000,- € netto vereinbart werden: 5 % Es soll eine Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche für Aufträge ab 250.000,- € netto vereinbart werden: 3 %
Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-AE-2026-0005 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell z … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-AE-2026-0005 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Trompeter Erdbau GmbH, Blomberg5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kirchplatz 2, 31855 Aerzen
Kontakt
vergabestelle@hameln.de
Auskünfte
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -vergabestelle@hameln.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.505vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.018 Lose mit Angabe)
349.962 €Zuschlagswert im Median
125.140 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 863 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 25b73855-c0c3-4ac8-8979-a7ec3f0101ee.