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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Adobe Lizenzen (08/U/2024)

IKK classic · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 08/U/2024veröffentlicht 06.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Software in Thüringen (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99089, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (954 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin nutzt die Software Adobe in verschiedenen Ausführungen für die Bearbeitung der im Unternehmen eingesetzten Dokumente. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Softwaremiete von Adobe Anwendungen. Dabei geht es zunächst um die Verlängerung der bestehenden Lizenzen. Des Weiteren wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die die Nachbeschaffung von Lizenzen im Rahmen der Vertragslaufzeit zu festgelegten Konditionen ermöglicht. Grundlage ist der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B. Der Auftragnehmer ist zertifizierter Fachhändler der verwendeten Software Komponenten und muss mindestens über den Adobe Gold Partnerstatus verfügen.

Beschreibung des Loses

Die derzeit bestehende Softwaremiete für Adobe Lizenzen wird durch einen mit dem Auftragnehmer abzuschließenden neue Softwaremietvertrag unmittelbar anschließend verlängert.

Die Softwaremiete wird für folgende Komponenten verlängert: • 300 Lizenzen von Adobe Acrobat Pro for enterprise, Beginn mit 04.10.2024, • sechs Lizenzen von Adobe Creative Cloud for enterprise All Apps, Beginn mit 04.10.2024 und • drei Lizenzen EDU Adobe Creative Cloud for teams All Apps, Beginn mit 04.10.2024.

Es wird zugleich ein Rahmenvertrag über die Nachbeschaffung von zusätzlichen Lizenzen abgeschlossen. Dabei können die bestehenden Subscriptions um die benötigte Anzahl von Lizenzen erweitert werden. Je nach Zeitpunkt der Bestellung ist der anteilige Preis für die komplette Restlaufzeit abzurechnen.

Die Beschaffung von zusätzlichen Lizenzen erfolgt über Einzelabrufe aus dem geschlossenen Rahmenvertrag.

Alle zusätzlich beschafften Lizenzen erhalten ein einheitliches Enddatum entsprechend der vereinbarten Grundlaufzeit des Rahmenvertrages.

Der Bedarf ist von der Auftraggeberin geschätzt und dient als Kalkulationsgrundlage. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Lizenzen deutlich geringer ausfallen kann. Bei den angegebenen Anzahlen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge.

Die absolute Höchstabnahmemengen der Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit beträgt 50 Prozent über den Angaben der geschätzten Einheiten im Preisblatt (80).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachun … ganz lesenMöchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH, Ottensoos2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f4f6b6a-5b1d-40d7-8a7d-8281078a0000.