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Adobe Fachhändler

Technische Universität München · München, Bayern

Aktenzeichen TUM-2025-EU-1veröffentlicht 12.09.2025erstmals 12.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 386 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (62 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 14 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Technische Universität München
    vor 13 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 13 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 13 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Technische Universität München ("TUM") mit über 690 Professorinnen und Professoren, mehr als 12.000 Beschäftigten und ca. 53.000 Studierenden plant die Beschaffung von Software-Lizenzen der Fa. Adobe Systems Software Ireland Limited ("Adobe") zur Unterstützung von Lehre, Forschung und Verwaltung.

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist der Bezug bestimmter Lizenzen der Fa. Adobe Systems Software Ireland Limited ("Adobe") über einen Fachhändler gemäß den Bestimmungen des Adobe ETLA Konsortiumsvertrags (Adobe Contract Number: 01146119) vom 22. Juli 2025 zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ("LRZ") und Adobe sowie die Erbringung komplementärer IT-Dienstleistungen durch den Fachhändler. Zum Leistungsumfang gehören folgende Lizenzen: Creative Cloud All Apps Pro HED Faculty/Staff; Adobe Express for HED Faculty (included); Adobe Pro Faculty; Captivate; Shared Device License HED. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Softwarelizenzen oder einer bestimmten Anzahl an Lizenzen durch den Auftraggeber. Bei dem künftigen Auftragnehmer muss es sich um einen Adobe Fachhändler ("Reseller") handeln, der im Rahmen des o.g. ETLA Konsortiumsvertrags bezugsberechtigt ist und über den die Lizenzen auf gesonderten Abruf bezogen werden können. Der Auftragnehmer soll außerdem ergänzende IT-Dienstleistungen erbringen wie etwa den technischen Support bei der Anbindung an bestehende IT-Systeme, den Betrieb eines Client Service Portals, qualifizierte Lizenzberatung und die Bereitstellung von Schulungsmaterial für Multiplikator*innen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDie eingereichten Angebote werden ausschließlich anhand des Angebotspreises bewertet. Die Bewertung wird nach der nachfolgend dargestellten Formel durchgeführt: PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot) PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern/ Mitgliedern der Bietergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters/der Mitglied … ganz lesenSoweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern/ Mitgliedern der Bietergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft niedergelassen ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate ist. Alternativ kann im Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben werden, dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit ei … ganz lesenNachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von - mindestens EUR 250.000,00 für Personenschäden, - mindestens EUR 250.000,00 für Sachschäden und - mindestens EUR 250.000,00 für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und hierüber vor Beginn der Leistungsausführung ein entsprechender Versicherungsnachweis beim Auftraggeber eingereicht wird.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung des Bieters zur aktuellen Anzahl der Mitarbeiter, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung zu den Sprachkenntnissen der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter. 1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, welcher in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen wird, die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beh … ganz lesenEigenerklärung zu den Sprachkenntnissen der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter. 1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, welcher in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen wird, die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrscht. 2. Mindestanforderung ist, dass die Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Eigenerklärung zu Zertifizierungen des Unternehmens (bspw. ISMS gemäß ISO 27001).
Versorgungssicherheit
Eigenerklärungen in Bezug auf den Adobe-Status des Bieters. 1. Mindestanforderung ist, dass der Bieter Mitglied im Adobe Partner Programm ist. 2. Mindestanforderung ist, dass (i) das Partner-Level des Bieters mindestens "Adobe Gold Certified Reseller" ist und (ii) der Bieter eine Adobe-Spezialisi … ganz lesenEigenerklärungen in Bezug auf den Adobe-Status des Bieters. 1. Mindestanforderung ist, dass der Bieter Mitglied im Adobe Partner Programm ist. 2. Mindestanforderung ist, dass (i) das Partner-Level des Bieters mindestens "Adobe Gold Certified Reseller" ist und (ii) der Bieter eine Adobe-Spezialisierung im Bereich "Education" innehat (Hintergrund: gemäß Adobe ETLA-Konsortiumsvertrag sind nur Adobe Platinum- und/oder Goldhändler mit Education-Spezialisierung teilnahme- bzw. zugangsberechtigt) 3. Mindestanforderung ist, dass der Bieter Zugang zum aktuellen Adobe ETLA Konsortiumsvertrag des Leibniz-Rechenzentrums hat. 4. Mindestanforderung ist, dass der Bieter gewährleistet, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit die Adobe-Partnerschaft aufrechterhält.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), ei … ganz lesenEigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Hinweis: Es sind mindestens die vorgenannten Kontaktangaben zu machen; diesbezüglich ist die Angabe einer Funktions-Telefonnummer und einer Funktions-E-Mail-Adresse (der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) ausreichend. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei nicht zwingend erforderlich (aber möglich). Eine etwaige Verweigerung der Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers (Adresse, Funktions-Telefonnummer und Funktions-E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) kann seitens der Bieter nicht unter Verweis auf (vermeintliche) datenschutzrechtliche Hinderungsgründe verweigert werden, da es sich bei der Angabe von Funktions-Kontaktdaten nicht um personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO handelt! Reicht ein Bieter Referenzen ohne die oben genannten Kontaktangaben ein, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Formblatt Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Hinweis: Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führen! Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bieter/der Bietergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular ent-nehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: a) Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bie-ters (falls eine Bewerbung als Einzelbieter erfolgt) oder, im Falle einer Bietergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bietergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat. b) Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2024 noch fortdauert, bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen. c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters in Bezug auf die Erfüllung der unter dieser Ziffer aufgestellten Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie Angaben zu Referenzen zu überprüfen! Zu diesem Zweck ist der Auftraggeber auch berechtigt, von den Bietern ergänzende Nachweise / Unterlagen (bspw. Zertifikate) zu den Eignungskriterien und Mindestanforderun-gen anzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise / Unterlagen bzgl. der Erfüllung der Eignungskriterien und Mindestanforderungen von dem für die Zuschlagserteilung vorgesehen Bestbieter anzufordern. Wird festgestellt, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt und/oder Angaben zu Referenzprojekten unzutreffend si …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht di … ganz lesenIm Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. 1) Unterstützung bei Lizenz-Audits Der Auftraggeber behält sich als Option vor, den Auftragnehmer im Falle eines Lizenz-Audits durch die Fa. Adobe mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Die Vergütung erfolgt in diesem Fall nach dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensatz sowie dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Aufwand.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
17.10.2025, 10:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5VNK#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Arcisstraße 21, 80333 München
Website
tum.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

266Bekanntmachungen
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 14.10.2025 auf 17.10.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 14.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e3065aff-bfcc-442b-bfb6-c6461cd5f571.