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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Abzeichen der Amtsbezeichnung

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0008_21-2025-0011veröffentlicht 20.06.2025erstmals 20.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 443 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 20.06.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65197, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Einhaltung der TL / Qualität der Verarbeitung40 %
  • Ästhetik, ästhetische Verarbeitung20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

RV zur Lieferung für Abzeichen der Amtsbezeicnung für Polizei und Justiz Hessen

Beschreibung des Loses

Mindestabnahmemengen: Polizei - 500 Paar POM, 60 Paar PHM, 2.000 Paar WaPo, 14.000 Paar PK-A, 14.000 Paar PK, 12.000 Paar POK, 13.000 Paar PHK, 6.000 Paar PHK (A12), 2.500 Paar EPHK, 500 Paar PR, 500 Paar POR, 140 Paar PD, 200 Paar Lt PD, 100 Paar P-HPE, 20 Paar LPP,

WSP - 80 Paar POK, 80 Paar PHK, 60 lfdm 16 mm Goldtresse,

Justiz - 3.500 Paar Tarifpersonal, 900 Paar OS-Anw., 2.000 Paar OS, 2.500 Paar HS, 1.400 AI, 900 Paar AI mZ, 10 Paar 1. Oberin

optionale Abnahmemengen: Polizei - 250 Paar POM, 30 Paar PHM, 1.000 Paar WaPo, 7.000 Paar PK-A, 7.000 Paar PK, 6.000 Paar POK, 6.500 Paar PHK, 3.000 Paar PHK (A12), 1.250 Paar EPHK, 250 Paar PR, 250 Paar POR, 70 Paar PD, 100 Paar Lt PD, 50 Paar P-HPE, 10 Paar LPP

WSP - 40 Paar POK, 40 Paar PHK, 10lfdm 8 mm Goldtresse, 30 lfdm 16 mm Goldtresse, 10 lfdm 48 mm Goldtresse

Justiz - 1.750 Paar Tarifpersonal, 450 Paar OS-Anw., 1.000 Paar OS, 1.250 Paar HS, 700 Paar AI, 450 Paar AI mZ, 10 Paar 1. Oberin

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Einhaltung der TL / Qualität der Verarbeitung40 %
Ästhetik, ästhetische Verarbeitung20 %
Preis40 %
Qualität
Einhaltung der TL / Qualität der VerarbeitungQualität
Qualität
Ästhetik, ästhetische VerarbeitungQualität
Preis
Bewertungspreis

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe Ziffer 3 ff. der Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
20.08.2025, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit d … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmer im EU Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehemer zu zahlen. Mit dem Angebot ist die Erklärung "EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine" einzureichen (beigefügter Vordruck).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Hessisches Polizeipräsidium für Technik (1)
Anschrift
Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden
Kontakt
sg121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 180 (Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 23.07.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.08.2025
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 23.07.2025 auf 20.08.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a6fdd96-0fd9-4d55-8e6f-c3bd867ada76.