Abwicklung des ärztlichen Sprechstundenbedarfs (SSB) und des Impfstoffbezugs in Hamburg
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen vdek - 052 - EU - 2026veröffentlicht 28.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2032
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANKNRW.BANK AöR · DüsseldorfFrist 09.11.2026
- Sprach- und IntegrationsmittlerMinisterium des Innern des Landes NRW · DüsseldorfFrist 04.12.2026
- Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen für das Polizeipräsidium DüsseldorfPolizeipräsidium Düsseldorf · DüsseldorfFrist 04.12.2026
- REZ NRW 45ind JC ME-aktivBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.01.2027 – 31.12.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (62 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 7 Monatenan Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 6 Monatenüber subreport.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 2 Monaten122 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2032
Beschreibung
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Abwicklung des ärztlichen Sprechstundenbedarfs (SSB) und des Impfstoffbezugs im KV-Bereich Hamburg.
Beschreibung des Loses
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) vertreten durch die Leiterin der Landesvertretung Hamburg handelt als Federführer für die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Hamburg: Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist die Abwicklung des vertragsärztlichen Sprechstundenbedarfs und Impfstoffbezuges (im folgenden Sprechstundenbedarf genannt) im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg ab dem 1. Januar 2027. Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeber nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung die Prüfung, Bezahlung und Kostenumlage des vertragsärztlichen Sprechstundenbedarfs in Hamburg. Dies gilt für alle Sprechstundenbedarfsverordnungen der an der vertragsärztlichen Versorgung in Hamburg teilnehmenden Vertragsärzte für die Behandlung der in der Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf genannten Personenkreise, die mit Datum ab 1. Januar 2027 ausgestellt sind. Dazu gehören folgende Aufgaben -Annahme, Prüfen, Archivieren und Vernichten von Verordnungsdatensätzen, Images und Verordnungsblättern nach § 300 SGB V -Annahme, Prüfen und Begleichen, Archivieren und Vernichten der Rechnungen -Anforderung von Vorschüssen auf die Ausgaben und Kostenumlage der endgültigen Beträge -Führen von Treuhandkonten -Zahlungsabwicklung -Sachlich-rechnerische Prüfung, bei welcher die Verordnungsblätter im Hinblick auf mögliche Irrläufer und formale Fehler überprüft werden -Pharmafachliche Prüfung, bei welcher die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, sowie das Erkennen möglicher Fehler bei der Geltendmachen der Beanstandungen, die sich aus den Prüfkonzepten ergeben, und Bearbeitung von Einsprüchen -Erstellung und Nachverfolgung von Regressanträgen gegenüber Ärzten -Absetzungs- und Korrekturverfahren mit automatisiertem Rückfluss in den Zahlungsprozess -Bearbeitung von Einsprüchen gegen Retaxierungen und Durchführung des Absetzungsmanagements -Datenaufbereitung -Datenlieferungen an externe Stellen -Individuelle Auswertungen und Datenabfragen -Meldeverfahren Impfstoffabschläge nach § 130 a Abs. 2 SGB V -Fachliche Unterstützung -Bindung der Sonstigen Lieferanten
Gegenstand nach CPV
- 85140000Diverse Dienstleistungen im GesundheitswesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Grundlage der Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis (30 %) max 300 Punkte ist der im Angebotsblatt ausgewiesene Wertungspreis (netto).
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 70Konzept: Beim Zuschlagskriterium Qualität werden maximal auf das beste Konzept 700 Punkte vergeben. Hier kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an: Umsetzung des Lastenheftes Umsetzung des Prüfkonzepts Umsetzung des Statistikkonzepts Umsetzung des Datenschutzes Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix (Anlage13).
Eignung13 von 13 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik. Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge abgeschlossen wurden. Die Vergleichbarkeit ist darzustellen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die e … ganz lesenkürzer
Referenzen belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik. Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge abgeschlossen wurden. Die Vergleichbarkeit ist darzustellen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Einwilligungen des Referenzgebers in die Weitergabe der Eckdaten zu den Referenzprojekten und in der Weitergabe von Kontaktdaten vorliegen. Eine Anonymisierung ist zulässig, soweit die geforderten Angaben für die Bewertung der Referenzprojekte noch ersichtlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben zu Referenzprojekten beim Referenzgeber zu verifizieren. Weitere Ausführungen zu den Mindestanforderungen der Geeignetheit, der zu vergebenden Leistung, beim Nachweis der Referenzen entnehmen sie der Anlage 4.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme je Schadensfall von 5 Mio. € und einer Jahresmindestsumme von 10 Mio. €) oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. (Anlage 9)
- Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über sie Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. (Eigenerklärung/Kopien siehe auch Checkliste Seite 17)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU) Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerberegister ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber nicht älter als 12 Monate.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei den Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Der vdek hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen könnten bzw. müssen. Hierzu dient das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage 3).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Das Formular Firmenprofil ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben werden benötigt für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (Anlage 8).
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Ggf. Eignungsleihe/Unterauftragnehmererklärung und Verpflichtung Zusätzlich für den Leistungsteil des Unterauftragnehmers. Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzvordruck • Auszug Berufs-und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerberegister
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bietergemeinschaftserklärung zusätzlich bei Bietergemeinschaften, sowie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft • Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzvordruck • Auszug Berufs- und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerberegister (Anlage 6)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Bafin Der Auftragnehmer begleicht im Auftrag des Auftraggebers die Rechnungen der Apothekenrechenzentren und der Sonstigen Lieferanten unter Berücksichtigung der festgestellten Beanstandungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen des jeweils geltenden Arzneiversor … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Bafin Der Auftragnehmer begleicht im Auftrag des Auftraggebers die Rechnungen der Apothekenrechenzentren und der Sonstigen Lieferanten unter Berücksichtigung der festgestellten Beanstandungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen des jeweils geltenden Arzneiversorgungsvertrages und gesonderter Lieferan-tenverträge zu Lasten eines einzurichtenden Treuhandkontos. Damit wird eine nach § 10 Abs. 1 ZAG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG (Finanztransfergeschäfte) erlaubnispflichtige Dienstleistung erbracht. Zur Abrechnung des kassenärztlichen Sprechstundenbedarfs für die gesetzlichen Krankenkassen über Treuhandkonten muss der Bieter von daher zwingend einen Erlaubnisbescheid der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Erbringung von Finanztransfergeschäften nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG vorlegen („Erlaubnis als Zahlungsdienst das Finanztransfergeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG) zu erbringen“). Eine entsprechende Kopie ist beizulegen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung Personal Es ist darzulegen, inwiefern der Bieter die quantitativen als auch die erforderlichen qualitativen Personal-Kapazitäten zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung vorweisen kann. (Anlage 14)
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Bei der hier ausgeschriebenen Dienstleistung werden sensible personenbezogene Daten und Kundendaten durch den Dienstleister verarbeitet. Es wird von daher gefordert, dass der Bieter als Nachweis für ein strukturiertes und professionelles Sicherheitsmanagementsystem (ISMS) etabliert hat.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherung … ganz lesenkürzer
Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Zahlungsunfähigkeit, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag kann zweimalig um 36 Monate verlängert werden und läuft dann, ohne das es einer Kündigung bedarf, zum 31.12.2038 aus.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 122 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.04.2026, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesenkürzer
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2) Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durc …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 40213 Düsseldorf
- Kontakt
- vergabestelle@
vdek.com - Auskünfte
- Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)vergabestelle@
vdek.com
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH8 Zuschläge
- 21Dx GmbH4 Zuschläge
- BG prevent GmbH2 Zuschläge
- DRK Nordrhein Soziale Dienste gGmbH2 Zuschläge
- Gesundheitsteam GmbH2 Zuschläge
- Stiftung Mathias-Spital Rheine2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 693de903-eabd-4ee0-a8d7-8261c04e5492.