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Abwassergruppe Zemmer, hier Los 3: Neubau Stauraumkanal, Neubau Retentionsbodenfilter und Neubau Verbindungssammler Rodt, unterteilt in 2 Teillose

Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR · Trierweiler, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LOT-0001 E89463297veröffentlicht 27.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 43 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Rheinland-Pfalz (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR
    vor 50 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 43 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 43 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 18 Tagen

Beschreibung

Der Auftraggeber (Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR ) beabsichtigt vorliegend Bauleistungen bezüglich des Bauvorhabens: Abwassergruppe Zemmer, hier Los 3: Neubau Stauraumkanal, Neubau Retentionsbodenfilter und Neubau Verbindungssammler Rodt zu vergeben. Das vorgenannte Los 3 ist wie folgt in zwei Teillose untergliedert:

Teillos 1: Mit Teillos 1 wird der bauliche Teil eines Stauraumkanals, Retentionsbodenfilters und eines Verbindungssammlers zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler vergeben. Der neue Verbindungssammler beginnt im Ortsteil Rodt der Gemeinde Zemmer mit dem Rückbau eines Regenüberlaufbauwerkes in der Gemeindestraße „Flurstraße“ und endet im Wirtschaftsweg zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler mit dem Bau des neuen Stauraumkanals inkl. Retentionsbodenfilters und mit dem Anschluss an das bestehende Mischwassernetz. Der Verlauf des Sammlers wird überwiegend durch die Parzelle der „Flurstraße“ und anschließend der Parzelle 34 (Flur 25) vorgegeben. Nach ca. 375 m Länge und 20 m Höhe endet der Sammler mit den Bauwerken des Stauraumkanals auf der Parzelle des Flurstückes 27/1, Flur 25. Auf der vorgenannten Parzelle werden die Bauwerke des Stauraumkanals und des Retentionsbodenfilters errichtet.

Der Baubeginn soll spätestens 15 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens erfolgen.

Teillos 2: Mit Teillos 2 wird der maschinen- und elektrotechnische Teil eines Stauraumkanals und Retentionsbodenfilters zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler vergeben. Die Bauwerke des Stauraumkanals und des Retentionsbodenfilters befinden sich auf der Parzelle des Flurstückes 27/1, Flur 25.

Der Baubeginn soll spätestens 15 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens erfolgen.

Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Teillos 1: • Baumaßnahme: Neubau des Stauraumkanals, Neubau des Retentionsbodenfilters und Neubau des Verbindungssammlers in Rodt • Leistung: Teillos 1 Bautechnik / Hoch- und Tiefbauarbeiten, Kanalisation, Stahlbetonarbeiten

Mit Teillos 1 wird der bauliche Teil eines Stauraumkanals, Retentionsbodenfilters und eines Verbindungssammlers zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler vergeben. Der neue Verbindungssammler beginnt im Ortsteil Rodt der Gemeinde Zemmer mit dem Rückbau eines Regenüberlaufbauwerkes in der Gemeindestraße „Flurstraße“ und endet im Wirtschaftsweg zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler mit dem Bau des neuen Stauraumkanals inkl. Retentionsbodenfilters und mit dem Anschluss an das bestehende Mischwassernetz. Der Verlauf des Sammlers wird überwiegend durch die Parzelle des der „Flurstraße“ und anschließend der Parzelle 34 (Flur 25) vorgegeben. Nach ca. 375 m Länge und 20 m Höhe endet der Sammler mit dem Bauwerken des Stauraumkanals auf der Parzelle des Flurstückes 27/1, Flur 25. Auf der vorgenannten Parzelle werden die Bauwerke des Stauraumkanals und des Retentionsbodenfilters errichtet. Der Baubeginn soll spätestens 15 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens erfolgen.

––
2
Teillos 2: • Baumaßnahme: Neubau des Stauraumkanals und Neubau des Retentionsbodenfilters in Rodt • Leistung: Teillos 2 Elektro- und Maschinentechnik (ET u. MT)

Mit Teillos 2 wird der maschinen- und elektrotechnische Teil eines Stauraumkanals und Retentionsbodenfilters zwischen den Ortsteilen Rodt und Schleidweiler vergeben. Die Bauwerke des Stauraumkanals und des Retentionsbodenfilters befinden sich auf der Parzelle des Flurstückes 27/1, Flur 25. Der Baubeginn soll spätestens 15 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens erfolgen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 60 %.
Preis
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 40 %.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehen … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 1.1. Angabe des Bieters zu Registereintragungen hinsichtlich Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer oder eines vergleichbaren Registers des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben - anhand des vorgesehenen Formblattes 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.3. Angabe des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (§ 6e VOB/A-EU), die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.4. Eine Eigenerklärung des Bieters zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen – anhand des vorgesehenen Formblattes Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket. 1.5. Angabe des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.6. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG) - anhand der vorgesehenen Formblätter (Mustererklärungen 1 und 3). 1.7. Angabe des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.8. Angabe des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.9. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe), § 6d VOB/A-EU: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung h …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicheru … ganz lesen2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Nachweis anhand des vorgesehenen Formblattes 001_Versicherungsnachweis. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 2.2. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehen … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.1. Angaben des Bieters zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehen … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.2. Angaben des Bieters zu Arbeitskräften - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.3. Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnu … ganz lesen3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.3. Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) ist für die Beurteilungsgruppe AK1 zu erfüllen und mit Angebotsabgabe - gemäß dem vorgesehenen Formblatt EFB 212_Ergänzende Teilnahmebedingungen, Ziffern 7.3. und 7.4. – nachzuweisen. 3.4. Bieter müssen zudem folgende Unterlagen mit der Angebotsabgabe einreichen und nachweisen: a) Erlaubnis nach § 7 SprengG des Bieters. b) Befähigungsscheine des Aufsichtspersonals nach § 20 SprengG. c) Nachweise zur Sicherung von Qualität und Gesundheits-, Arbeitsschutz wie beispielsweise: • Qualitätsmanagementsystem gemäß EN ISO 9001; • Gütesiegel der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V.; • SCC-Zertifikat.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
25.09.2026, 10:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2.) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden. 3.) Rückfragen von Bietern wer … ganz lesen1.) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2.) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden. 3.) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4.) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 18.09.2026 bei der Vergabestelle über die Plattform einzureichen. 5.) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 6.) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7.) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform zu übermitteln (§ 11 Abs. 4 VOB/A-EU i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 VOB/A-EU). 8.) Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A-EU).

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 60 %.
Preis
Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 40 %.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 1.1. Angabe des Bieters zu Registereintragungen hinsichtlich Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer oder eines vergleichbaren Registers des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben - anhand des vorgesehenen Formblattes 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.3. Angabe des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (§ 6e VOB/A-EU), die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.4. Eine Eigenerklärung des Bieters zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen – anhand des vorgesehenen Formblattes Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket. 1.5. Angabe des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.6. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG) - anhand der vorgesehenen Formblätter (Mustererklärungen 1 und 3). 1.7. Angabe des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.8. Angabe des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 1.9. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe), § 6d VOB/A-EU: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung ha …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in … ganz lesen2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Nachweis anhand des vorgesehenen Formblattes 001_Versicherungsnachweis. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 2.2. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.1. Angaben des Bieters zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.2. Angaben des Bieters zu Arbeitskräften - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2.) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden. 3.) Rückfragen von Bietern wer … ganz lesen1.) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2.) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter zu verwenden. 3.) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4.) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 18.09.2026 bei der Vergabestelle über die Plattform einzureichen. 5.) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 6.) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7.) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform zu übermitteln (§ 11 Abs. 4 VOB/A-EU i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 VOB/A-EU). 8.) Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A-EU).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

392vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (227 Lose mit Angabe)
355.173 €Zuschlagswert im Median
139.938 € – 855.408 €mittlere Hälfte, 249 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Rheinland-Pfalz (27 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f3c9c2c-a6cf-4cca-b20a-8ae2cb706576.