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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum vom 1.10.2025 bis 30.9.2027

AOK Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen GKVBW-2025-Kontrastmittelveröffentlicht 27.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 551 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
25Angebot auf bis zu 25, Zuschlag höchstens 25 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 25 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70191, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Baden-Württemberg
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    149 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 13 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2025 bis zum 30.9.2027. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge ("Verträge") vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB X Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen für die KV-Region Baden-Württemberg zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Ziffer 5.1 insgesamt 25 Fachlose (einschließlich Teillose) gebildet. Jeder bzw. jede der in den Fachlosen genannten ATC-Codes bzw. ATC-Code-Untergruppen bildet ein eigenes Fachlos. Alle Fachlose werden mit einem Buchstaben bezeichnet. Fachlose mit einer Unterteilung in Teillose erhalten zusätzlich eine Ziffer. Je Fachlos (einschließlich Teillose) gilt eine vereinbarte Höchstmenge. Zuschlagsempfänger können eine Beendigung des Vertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("ZE-Optionsrecht") verhindern, sofern die Auftraggeber nicht rechtzeitig widersprechen. Eine Übersicht über die für jedes Fachlos (einschließlich Teillose) angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 11 zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Lose25 Lose · Angebot auf bis zu 25 · Zuschlag höchstens 25 je Bieter

Alle 25 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
V08AA01 - Amidotrizoesäure - Teillos 1

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Zu dem Wirkstoff Amidotrizoesäure werden insgesamt drei Teillose gebildet. In den Arzneimitteln der ATC-Codes sind unterschiedliche Salze bzw. Kombinationen aus unterschiedlichen Salzen des Wirkstoffs enthalten, da anderenfalls die Vergleichbarkeit erschwert wäre. LOT-0001 bzw. A1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche das Salz L-Lysin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.

2 Jahre–
2
V08AA01 - Amidotrizoesäure - Teillos 2

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Zu dem Wirkstoff Amidotrizoesäure werden insgesamt drei Teillose gebildet. In den Arzneimitteln der ATC-Codes sind unterschiedliche Salze bzw. Kombinationen aus unterschiedlichen Salzen des Wirkstoffs enthalten, da anderenfalls die Vergleichbarkeit erschwert wäre. LOT-0002 bzw. A2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche die Kombination aus den Salzen Natrium amidotrizoat und L-Lysin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.

2 Jahre–
3
V08AA01 - Amidotrizoesäure - Teillos 3

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Zu dem Wirkstoff Amidotrizoesäure werden insgesamt drei Teillose gebildet. In den Arzneimitteln der ATC-Codes sind unterschiedliche Salze bzw. Kombinationen aus unterschiedlichen Salzen des Wirkstoffs enthalten, da anderenfalls die Vergleichbarkeit erschwert wäre. LOT-0003 bzw. A3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche die Kombination aus den Salzen Natrium amidotrizoat und Meglumin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.

2 Jahre–
4
V08AA05 - Ioxitalaminsäure

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Ioxitalaminsäure und einer Iodkonzentration von 300mg/ml nachgefragt. Die Anwendungsgebiete Retrograde Pyelographie und Miktionszystourethrographie (MCU) sowie Computertomographie des Abdomens (insbesondere Ösophagus, Magen, Duodenum, Ileus, Subileus, Dickdarm) müssen mit dem Angebot abgedeckt werden.

2 Jahre–
5
V08AB02 - Iohexol - Teillos 1

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iohexol insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0005 bzw.C1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 240mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
6
V08AB02 - Iohexol - Teillos 2

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iohexol insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0006 bzw. C2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 300mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
7
V08AB02 - Iohexol - Teillos 3

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iohexol insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0007 bzw. C3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 350mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
8
V08AB04 - Iopamidol - Teillos 1

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopamidol insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0008 bzw. D1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und Iodkonzentrationen von 200 mg/ml und 250 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
9
V08AB04 - Iopamidol - Teillos 2

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopamidol insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0009 bzw. D2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und einer Iodkonzentration von 300 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
10
V08AB04 - Iopamidol - Teillos 3

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopamidol insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0010 bzw. D3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und einer Iodkonzentration von 370 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
11
V08AB05 - Iopromid - Teillos 1

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopromid insgesamt zwei Teillose gebildet. LOT-0011 bzw. E1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopromid und einer Iodkonzentration von 300 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
12
V08AB05 - Iopromid - Teillos 2

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopromid insgesamt zwei Teillose gebildet. LOT-0012 bzw. E2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopromid und einer Iodkonzentration von 370 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
13
V08AB07 - Ioversol

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Ioversol und Iodkonzentrationen von 300 mg/ml und 350 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
14
V08AB09 - Iodixanol

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iodixanol und Iodkonzentrationen von 270 mg/ml und 320 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
15
V08AB10 - Iomeprol

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iomeprol und Iodkonzentrationen von 150 mg/ml, 250 mg/ml, 300 mg/ml, 350 mg/ml und 400 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
16
V08AB11 - Iobitridol

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iobitridol und Iodkonzentrationen von 300mg/ml und 350 mg/ml nachgefragt.

2 Jahre–
17
V08BA01 - Bariumsulfat

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung hingewiesen.

2 Jahre–
18
V08CA12 - Gadopiclenol

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadopiclenol und einer Wirkstoffkonzentrationen von 0,5 mmol/ml nachgefragt.

2 Jahre–
19
V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 1

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und Darreichungsformen werden zu dem Wirkstoff Gadotersäure insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0019 bzw. L1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Fertigspritze.

2 Jahre–
20
V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 2

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und Darreichungsformen werden zu dem Wirkstoff Gadotersäure insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0020 bzw. L2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Durchstechflasche oder Injektionsflasche.

2 Jahre–
21
V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 3

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Entsprechend der unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und Darreichungsformen werden zu dem Wirkstoff Gadotersäure insgesamt drei Teillose gebildet. LOT-0021 bzw. L3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,0025 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Durchstechflasche.

2 Jahre–
22
V08CA04 - Gadoteridol

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadoteridol und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt.

2 Jahre–
23
V08CA08 - Gadobensäure

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadobensäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt.

2 Jahre–
24
V08CA09 - Gadobutrol

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadobutrol und einer Wirkstoffkonzentration von 1 mmol/ml nachgefragt.

2 Jahre–
25
V08CA10 - Gadoxetsäure

Es wird auf die Beschreibung zu Ziffer 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadoxetsäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,25 mmol/ml nachgefragt.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen, welche in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllt ist. Bieter/Bietergemeinschaften, welche Drittuntern … ganz lesenMit dem Angebot hat der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen, welche in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllt ist. Bieter/Bietergemeinschaften, welche Drittunternehmen zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch nehmen, müssen auf gesonderte Aufforderung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch jeweils eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt C des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch genommenen Drittunternehmen vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können ("andere Unternehmen" i. S. des § 47 Abs. 1 VgV). Hinweis: Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung dient gemäß § 48 Abs. 3 VgV dem vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Die Auftraggeber können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot müssen Bieter/Bietergemeinschaften eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solche gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorlegen. Bietergemeinschaften reichen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das stellvertretende … ganz lesenMit dem Angebot müssen Bieter/Bietergemeinschaften eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solche gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorlegen. Bietergemeinschaften reichen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft.
Eintragung in das Handelsregister
Vor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.3. … ganz lesenVor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.3.2025); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Vor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Kopie der Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG bzw. Art. 77 RL 2001/ … ganz lesenVor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Kopie der Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG bzw. Art. 77 RL 2001/83/EG oder Kopie der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG bzw. Art. 40 RL 2001/83/EG, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt, oder Kopie der Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 AMG bzw. § 40 Abs. 3 RL 2001/83/EG, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Biete … ganz lesenVor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.3.2025 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Vor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Für jedes angebotsgegenständliche Fachlos eine Eigenerklärung zu eig … ganz lesenVor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Für jedes angebotsgegenständliche Fachlos eine Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (dazu näher unter Abschnitt B.II.1. der Bewerbungsbedingungen); in dieser Eigenerklärung hat der Bieter eigene und fremde Lieferkapazitäten anzugeben, die er über die Vertragslaufzeit hinweg einsetzen wird und je Versorgungsbedarfsgruppe die Lieferkapazitäten anzugeben, die ihm während der Vertragslaufzeit gesichert zur Verfügung stehen werden (Abschnitt I der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen). Je Versorgungsbedarfsgruppe eines Fachloses gilt eine nachzuweisende Mindestlieferkapazität, die jeweils der fachlosspezifischen Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen entnommen werden kann. Die Mindestlieferkapazität entspricht 200 % der im Referenzzeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 zu Lasten der GKV Baden-Württemberg abgegebenen (bzw. im Fachlos K der für einen 12-Monats-Zeitraum prognostizierten) Kontrastmittel (die Stückzahl bezieht sich dabei auf die Anzahl der Primärverpackungen gem. Art. 1 Nr. 23 Richtlinie 2001/83/EG). Gelingt dem Bieter der Nachweis der Mindestlieferkapazität gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen nicht, hat er gemäß Abschnitt IV der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen in einem von ihm selbst zu erstellenden Anhang darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Vor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen, deren Lieferkapazitäten … ganz lesenVor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen, deren Lieferkapazitäten in Anspruch genommen werden sollen: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 von jedem Drittunternehmen und Verfügbarkeitsnachweise der Drittunternehmen nach Anlagen 6a (deutsche Fassung) oder 6b (englische Fassung). In der Anlage 6 hat das Drittunternehmen entweder die Erklärung gem. Abschnitt I oder die Erklärung gem. Abschnitt II abzugeben. Mit der Erklärung gem. Abschnitt I bestätigt das Drittunternehmen im Sinne einer grundsätzlichen Belieferungszusage, dass es dem Bieter grundsätzlich in der Anlage 6 im Einzelnen zu benennende Kontrastmittel, Tätigkeiten, Fähigkeiten, Kapazitäten oder sonstige Mittel oder Leistungen zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stellen wird. Die Zusage konkreter Liefermengen ist damit nicht verbunden. Mit der Erklärung gem. Abschnitt II verpflichtet sich das Drittunternehmen weitergehend verbindlich, dem Bieter im Zuschlagsfall die in der Anlage 6 näher zu benennenden Kontrastmittelmengen gesichert zur Verfügung zu stellen. Gibt das Drittunternehmen lediglich die Erklärung gem. Abschnitt I ab, und stehen dem Bieter daher Lieferkapazitäten, auf die er sich in seiner Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten gem. Anlage 5 beruft, nicht gesichert zur Verfügung, hat der Bieter gem. Abschnitt IV der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen in einem von ihm selbst zu erstellenden Anhang darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Bei Bietergemeinschaften auf gesonderte Aufforderung eine Eigenerklä … ganz lesenVor der Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend der nachfolgende Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen vorzulegen: Bei Bietergemeinschaften auf gesonderte Aufforderung eine Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Eingehung einer Bietergemeinschaft; des Weiteren sind Besonderheiten nach Maßgabe von Abschnitt B.II.4. der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeber sind berechtigt, die Laufzeit der Verträge zur Vermeidung einer vertragslosen Zeit zweimal um jeweils 6 Monate zu verlängern ("Optionsrechte"), wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffe … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Auftraggeber sind berechtigt, die Laufzeit der Verträge zur Vermeidung einer vertragslosen Zeit zweimal um jeweils 6 Monate zu verlängern ("Optionsrechte"), wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2027 zu bezuschlagen. Auf das ZE-Optionsrecht bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge während der Regelvertragslaufzeit oder der verlängerten Vertragslaufzeit wird hingewiesen. Ist ein Vertrag aufgrund Ausübung des ZE-Optionsrechts über die Höchstmenge hinaus fortgeführt worden, stehen die Optionsrechte den Auftraggebern nur zu, sofern der Zuschlagsempfänger einer weiteren Verlängerung des jeweiligen Vertrags zugestimmt hat. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 25 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
149 Tage
Angebotsöffnung
05.05.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, üb … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Einzelne Angebotsbestandteile sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Angebote insgesamt (mitsamt der einzelnen qualifiziert elektronisch signierten Angebotsbestandteile) werden über das Cosinex-Bietertool und die Vergabeplatt … ganz lesenEinzelne Angebotsbestandteile sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Angebote insgesamt (mitsamt der einzelnen qualifiziert elektronisch signierten Angebotsbestandteile) werden über das Cosinex-Bietertool und die Vergabeplattform DTVP übermittelt. Insoweit bedarf es bei Übermittlung der Angebote keiner erneuten qualifizierten elektronischen Signatur, sondern es genügt die Textform.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0501B

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1a037568-6797-41ef-9c0f-7eab5fdae367.