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Abschluss Rahmenvertrag Pförtnerdienstleistung Bundeswehrliegenschaft Naumburg

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Weißenfels · Weißenfels, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 6002876007-BwDLZ Weißenfelsveröffentlicht 09.09.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 403 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.09.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.04.2026 – 01.04.2030
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 182 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.04.2030
    vor 7 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Sicherheitsleistungen mit ausschließlich personeller Sicherheitsleistung ohne Anwendung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw). Sicherheitsdienstleistung für die Liegenschaft ASt Bundessprachenamt/Bundeswehrfachschule Naumburg Bei der Beauftragung handelt es sich um eine besondere Dienstleistung gemäß § 130 Abs. 1 GWB i.V.m Art. 74 und Anhang XIV des Richtlinie 2014/24 EU

Beschreibung des Loses

Die Dienstleistung ist mit bis zu 10 Sicherheitsmitarbeitern pro Schicht 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche im 12-Stunden-Schichtdienst unbewaffnet zu erbringen. Es wird keine Sicherheitsüberprüfung für das Personal gefordert. Die Laufzeit beträgt des Vertrages: 01.04.2026 12:00:00 Uhr - 01.04.2030 11:59:59 Uhr.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen. Insgesamt sind drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Einreichung von weniger als drei Referenzen wird die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. An die Vergleichba … ganz lesenReferenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen. Insgesamt sind drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Einreichung von weniger als drei Referenzen wird die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. An die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen werden folgende Anforderungen gestellt: 1. Leistungserbringung durchgängig für 24 Stunden an mindestens 5 Tagen pro Woche im 12-Stunden Schichtdienst 2. Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten, 3. Mindestschichtstärke wird auf 1 Person festgelegt
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung, dass - ausschließlich Personal eingesetzt wird, • das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, • für di … ganz lesenEigenerklärung, dass - ausschließlich Personal eingesetzt wird, • das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, • für die ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorgelegt wird (Einsatzart: Einfache Bewachungstätigkeit), • das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und -der Bewerber im Auftragsfall •auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis der gültigen Zertifizierung DIN 77200-1:2022-10 oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bewerber zu belegen. Die Zertifizierung ist während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversichung mit folgenden Mindestdeckungssummen 1.500.000,00 EUR bei Personenschäden, 1.000.000,00 EUR bei Sachschäden, 100.000,00 EUR bei Abhandenkommen bewachter Sachen, 250.000,00 EUR bei Vermögensschaden, 100.000,00 EUR bei Schäden durch Schlüssel- oder Codekartenverlust, 250 … ganz lesenBerufshaftpflichtversichung mit folgenden Mindestdeckungssummen 1.500.000,00 EUR bei Personenschäden, 1.000.000,00 EUR bei Sachschäden, 100.000,00 EUR bei Abhandenkommen bewachter Sachen, 250.000,00 EUR bei Vermögensschaden, 100.000,00 EUR bei Schäden durch Schlüssel- oder Codekartenverlust, 250.000,00 EUR bei Schäden aus Verletzung des Datenschutzrechts Nachweis über einen aktuell ausreichenden Versicherungsschutz (gemessen an den genannten Mindestdeckungssummen) oder Zusage mit Bestätigung des Versicherer im Auftragsfall die Berufshaftpflichtversicherung an die Mindestdeckungssummen anzupassen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Abgabe der Eigenerklärung_Artikel_5k_Sanktionen_RUS
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis über die Eintragung und Freigabe des Bewerbers im Bewacherregister. Der Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung/ des Auszuges
Eintragung in das Handelsregister
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmewettbewerbsfrist (Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
01.04.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Sachsen-Anhalt (0 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.09.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.09.2025
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.09.2025
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b689220-5850-4c5e-8d3e-a30274dd4e6e.