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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Abschluss eines Vertrages über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Bundeswehr-Liegenschaft Schloss Oranienstein in 65582 Diez nach VSVgV - 6002840199-BwDLZ Koblenz

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 6002840199-BwDLZ Koblenzveröffentlicht 04.07.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 452 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Rheinland-Pfalz (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2026 – 01.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVSVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Koblenz56076, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 136 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualitätskriterien60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.07.2030
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Vertrages über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Bundeswehr-Liegenschaft Schloss Oranienstein in 65582 Diez (Laufzeit 4 Jahre; Option der einmaligen Verlängerung um 3 Jahre) nach VSVgV. 1x Aufsichtsführende Wachperson, 3x Torposten/Eingreifkräfte/Streifenfunktion 24 Std./7 Tage im 24-Std.-Schichtdienst

Beschreibung des Loses

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung und Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, hier in der Liegenschaft Schloss Oranienstein in 65582 Diez mit persönlich zugewiesener Waffe P 8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell. Laufzeit des Vertrages: 01.07.2026, 06:00 Uhr bis 01.07.2030, 06:00 Uhr mit der Option, die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern (maximale Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre). Anforderung für Schloss Oranienstein: Wachkategorie B - personelle Wachleistung, Sicherheitsüberprüfungen sind nicht erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit einer Aufsichtführenden Wachperson und 3 Torposten/Eingreifkräfte 24 Stunden pro Tag/7 Tage die Woche im 24 Stunden-Schichtdienst

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualitätskriterien60 %
Preis40 %
Qualität
Qualitätskriteriensiehe Anlage 16 / 17

Eignung16 von 16 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister (Der Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung / des Auszuges)
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist) Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Anforderung von Amts wegen)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Abfrage beim Wettbewerbsregister (Anforderung von Amts wegen)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 23,24 VSVgV i.V.m. §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw B-V 034)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (§ 26 VSVgV) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Deckungssummen: a) für Personenschäden 1.500.0 … ganz lesenVersicherungsnachweis Berufshaftpflicht (§ 26 VSVgV) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Deckungssummen: a) für Personenschäden 1.500.000,00 € b) für Sachschäden 350.000,00 € c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 € d) für Vermögensschäden 15.000,00 € Die Deckungssummen sind Mindeststandards.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Formlose Eigenerklärung, dass § 28 WaffG beachtet wird
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (vgl. BAAINBw-B 096a)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 GWB (vgl. Erklärung BAAINBw-B-V031)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2. des Geheimschutzhandbuches BMWK akzeptiert und eingehalten werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung, dass - ausschließlich Personal eingesetzt wird, + das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann + für das … ganz lesenEigenerklärung, dass - ausschließlich Personal eingesetzt wird, + das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann + für das ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorliegt, + das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und + das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt. - der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und als Aufsichtsführende Wachperson nur solche Mitarbeiter/innen eingesetzt werden, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gemäß Vordruck "Referenzbescheinigung" (Anhang 9). Insgesamt sind drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zustän … ganz lesenReferenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gemäß Vordruck "Referenzbescheinigung" (Anhang 9). Insgesamt sind drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant /Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfach Erklärung vorzulegen. Bei der Einreichung von weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Hinweis zu Mindeststandards: Es wird ausrdücklich darauf hingewiesen, dass bei Einreichung von weniger als drei Referenzen der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kaesernenkommandant / Standortälteste, in anderen Fällen ist die Funktion der Auskunftsperson anzugeben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung Art. 5k_Russland Sanktionen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 7 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
01.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: -
Optionen
Mit Abschluss dieses Vertages wird die Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um drei Jahren vereinbart.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gem. Vertragsentwurf
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie nachstehend beschrieben: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforde … ganz lesenEs wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie nachstehend beschrieben: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt, wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender Bewertungsmatrix vorgenommen: + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4 Punkte; + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 3 Punkte; + militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 2 Punkte; + Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 1 Punkt Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche - ohne Berücksichtigung von Feiertagen). Beispielrechnung: Mo-Fr: 3 WP Tagschicht /5 WP Nachtschicht und Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht [5 (Schichten Mo-Fr) x 3 (WP)] + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP)] = 15 + 45 = 60 60 /14 (Schichten pro Woche) = 4,29 Wachaufgaben (somit 5 WP als durchschnittliche Anzahl) Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat. (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter erweitert. Der Bieter kann (optional) in der Liegenschaft einen Ortstermin wahrnehmen. Das Zeitfenster für Ortsbesichtigungen ist für den Zeitraum 01.09. - 12.09.25 geplant. Zum Ortstermin sind max. 3 Personen als Vertreter des Bieters zugelassen. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt aus der Summe der einzelnen Liegenschaftsauswertungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität und Preis. Schloss Oranienstein: Wachkategorie B - nur personelle Wachleistung (B4) Gewichtung = 40% Preis und 60% Qualität Maximale Punktzahl 1.000 Punkte Berechnung Preispunkte: (niedrigster Angebotspreis x 400) / Preis des Bieters = Preispunkte (Punkte auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet)
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

34vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (64 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.08.2025

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