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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Abschluss eines Vertrages über die konventionell gewerbliche Bewachung der Liegenschaften in Strausberg (von Hardenberg Kaserne, Campus, Barnim Kaserne)

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain · Doberlug-Kirchhain, Brandenburg

Aktenzeichen 6002988253-BwDLZ Doberlug-Kirchhainveröffentlicht 30.01.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 243 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Brandenburg (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre26.02.2027 – 26.02.2031, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVSVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 176 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.02.2031
    in 4 Monaten

Beschreibung

6002988253-BwDLZ Doberlug-Kirchhain

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Bundeswehrliegenschaften von Hardenberg Kaserne und Campus Strausberg * Personelle Bewachung mit Fahrzeugen, ohne Einsatz von Wachbegleithunden * Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3 Jahre

4 Jahre–
2
Los 2

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die konventionelle gewerbliche Bewachung der Bundeswehrliegenschaften Barnim-Kaserne Strausberg * Personelle Bewachung mit Fahrzeugen, ohne Einsatz von Wachbegleithunden * Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3 Jahre

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität70 %
Preis30 %
Qualität
Wachkategorie *

Eignung7 von 7 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
+ Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird + Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a/in der aktuellsten Fassung, letzte Seite ausfüllen. + Eigenerkläru … ganz lesen+ Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird + Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a/in der aktuellsten Fassung, letzte Seite ausfüllen. + Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWK akzeptiert und eingehalten werden. + Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung (Anhang 9)". Insgesamt sind genau 3 erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen. + Eigenerklärung, dass ausschließlich nur Personen eingesetzt werden, • die die Voraussetzung des § 1 Abs. 3 UZwGBw i.V.m. der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2122/2 "Unmittelbarer Zwang und besondere Befugnisse" und der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) erfüllen, • für die ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorliegt (Einsatzart: Schutz besonders gefährdeter Objekte), • die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen von Mitgliedsländern der Europäischen Union bzw. Staatsbürger und Staatsbürgerinnen des Vereinigten Königreichs (Großbritannien) sind, • die persönlich zuverlässig, körperlich, geistig und sprachlich geeignet und den Anforderungen des Wachdienstes gewachsen sind. Sprachlich geeignet bedeutet, dass die Personen sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen können, • die eine fundierte Ausbildung im Wachdienst und in der Handhabung der Pistole P8 oder dem bei der Bundeswehr (Bw) eingeführten Nachfolgemodell erhalten haben, • bei denen vor deren Einsatz die waffenrechtliche Erlaubnis gem. § 28 Abs. 3 und 4 Waffengesetz (WaffG) vorliegt, • deren Ausbildungsstand bei Übertragung der Befugnisse dem der militärischen Wachen entspricht (siehe Anlage 6, ZDv A-1130/21 "Der Wachdienst in der Bundeswehr" und ZDv A-2122/2), • für die der Auftraggeber eine schriftliche Genehmigung zum Einsatz gem. § 4 Abs. 4 Unterabsatz 1 des Vertrages erteilt hat, • die einen gültigen Führerschein haben, soweit dies erforderlich ist, • die sich der Verpflichtung und Belehrung nach § 6 des Bewachungsvertrages unterzogen haben und • die eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten haben. - der Teilnehmer im Auftragsfall: • auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und • als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insgesamt genau 3 erfolgreiche Referenzbescheinigungen einzureichen sind. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste, in den anderen Fällen (andere öffentliche/private Auftraggeber) ist die Funktion der Auskunftsperson anzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Deckungssummen: a) für Personenschäden 1.500. … ganz lesenVersicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Deckungssummen: a) für Personenschäden 1.500.000,00 €, b) für Sachschäden 350.000,00 €, c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €, d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Eintragung in das Handelsregister
+ Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister (der Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung/ des Auszuges) + Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist) … ganz lesen+ Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister (der Nachweis muss zwingend folgende Daten enthalten: Name des Unternehmens, Gewerbe-ID, Status "freigegeben", Datum der Erstellung/ des Auszuges) + Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist) Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen. + Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/in der aktuellsten Fassung) + Eigenerklärung Artikel 5k_ RUS Sanktionen (Russlanderklärung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 7 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.02.2027
Vertragsende
26.02.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3 Jahre
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erfolgreicher Abschluss des Vergabeverfahrens sowie Vertragsschluss.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (39 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7e65d082-55f2-4c5a-86ec-64a22809740f.