Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 1-2“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie)
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 1-2025-1-2veröffentlicht 11.12.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2026 – 31.05.2030
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- 3200 erweiterte RohbauarbeitenLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · BerlinFrist 01.12.2026
- RB Jungfernheide, Neubau Labor, VE 22 Straßen- und TiefbauarbeitenBerliner Wasserbetriebe · BerlinFrist 23.11.2026
- Bundespräsidialamt - Gesamtmaßnahme Ertüchtigung der baulichen Anlagen - Spezialtiefbau, Los 1 und Unterfangungen, Los 2 - Vergabe 2515/2026Bundesrepublik Deutschland diese vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · BerlinFrist 01.12.2026
- Rahmenvertrag Hydraulischer AbgleichSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · BerlinFrist 09.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2026 – 31.05.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 10 Monatenan Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 31.05.2030
- Heute
Beschreibung
Die Vergabestelle führt ein Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als zweistufiges Verfahren, ausgerichtet an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durch. Das Land Berlin beabsichtigt, für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Berlin die Nutzung von Erdwärme zu fördern und zu optimieren. Grundlage dafür ist die am 25. Juli 2023 durch den Senat beschlossene „Roadmap Tiefe Geothermie“. Demnach sollen Investitionshemmnisse für Geothermieprojekte beseitigt und zu einem beschleunigten Ausbau der Tiefen Geothermie beigetragen werden. Das Land Berlin beabsichtigt u.a. die Durchführung einer 3D Seismik und das Abteufen eigener Erkundungsbohrungen. Das Land Berlin ist seit dem 20. Juni 2025 Inhaberin der bergrechtlichen Erlaubnis nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) für die Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium für einen großen Teil des Gebietes des Landes Berlin (Erlaubnisfeld „Erdwärme Berlin“). Die Erlaubnis ist für die Dauer von 5 Jahren erteilt und kann verlängert werden. Damit liegt die (alleinige) Möglichkeit der Durchführung von bergrechtlich relevanten Aufsuchungstätigkeiten beim Land Berlin. Zu den Aufsuchungstätigkeiten gehören u.a. auch Probebohrungen. In einem nächsten Schritt kann eine bergrechtliche Bewilligung nach § 8 BBergG beantragt werden. Der Erlaubnisinhaber hat dabei einen Vorrang (vgl. § 14 BBergG).
Das Land Berlin beabsichtigt, einen Teil seiner Rechte aus der bergrechtlichen Erlaubnis an ein geeignetes Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Das Unternehmen als Nutzer der Erlaubnis und Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG teuft (in Abstimmung mit dem Land Berlin) eine oder mehrere Bohrungen auf eigene Rechnung ab. Es ist mindestens bis Lias zu bohren. Dies soll innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrags erfolgen und die Konzessionsgeberin erhält alle diesbezüglich gewonnenen Daten und Informationen. Im Erfolgsfall beantragt die Konzessionsgeberin die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche, wenn sie erteilt wird, an den Nutzer zur Nutzung überlassen wird. Der Nutzer kann sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Geothermieanlage errichten (vollständige genehmigungsrechtliche Zulässigkeit voraussetzt) und die Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium langfristig gewinnen und wirtschaftlich verwerten. Der Nutzer trägt das Fündigkeitsrisiko. Er ist Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG, ihm obliegt die Erfüllung aller an ihn gerichteten bergrechtlichen Anforderungen. Bei der Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen an das Land Berlin wirken der Nutzer und das Land zusammen. Die Konzessionsgeberin als Nutzungsüberlasserin erhält die Betriebsdaten während der Nutzungszeit übermittelt.
Das Verfahren bezieht sich auf den Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages im Teilaufsuchungsgebiet 1-2. Das Teilaufsuchungsgebiet 1-2 liegt im Nordteil Berlins im Bezirk Pankow und umfasst die Ortsteile Französisch Buchholz, Blankenfelde und Blankenburg. Die Fläche des Teilaufsuchungsgebiets beträgt rund 7,0 km². Im Süden schließt das Teilaufsuchungsgebiet 1-1 an das Teilaufsuchungsgebiet 1-2. Im Westen und Nordwesten begrenzt das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde das Teilaufsuchungsgebiet 1-2, während im Nordosten das Teilgebiet von den landwirtschaftlich genutzten Flächen separiert wird.
Beschreibung des Loses
Abgeschlossen werden soll ein Nutzungsüberlassungsvertrag mit folgenden wesentlichen Gegenständen (Aufzählung nicht abschließend): Nutzungsüberlassung von Rechten aus der der Konzessionsgeberin erteilten bergrechtlichen Erlaubnis (§ 7 BBergG), bezogen auf ein Reservoir im Teilaufsuchungsgebiet 1-2, für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 30 Jahre; Pflicht des Nutzers zur Aufstellung eines mit der Konzessionsgeberin abzustimmenden Aufsuchungsprogramms zur Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Erlaubnis; Erfüllung des Aufsuchungsprogramms durch den Nutzer auf eigene Rechnung; Bohren bis mindestens Lias, Fahren von mindestens GR-Logs bis Endteufe, Durchführung mindestens eines hydraulischen Tests in einem der potentiellen Reservoire, Kündigungsmöglichkeit im Fall von Vertragsverletzungen, insbesondere bei Nichtumsetzung des Aufsuchungsprogramms, Übergabe sämtlicher gewonnener Erkenntnisse und Informationen aus den Aufsuchungstätigkeiten an die Konzessionsgeberin; Anwartschaft des Konzessionsnehmers auf Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (§ 8 BBergG) bezogen auf Teilaufsuchungsgebiet 1-2, Nutzungsüberlassung der Bewilligung, soweit diese erteilt wird; Planung, Bau und Errichtung einer Geothermieanlage zur Einspeisung von Wärme in ein Versorgungsnetz; Übergabe sämtlicher gewonnener Erkenntnisse und Informationen aus dem Betrieb der Anlage an die Konzessionsgeberin
Gegenstand nach CPV
- 45251141Bau von geothermischen KraftwerkenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
- Supply-Chain-Management
1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung ( … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 betreffend Sanktionen gegen Russland. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen.- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024). Ein Addition von Umsätzen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder mit etwaigen Eignungsverleihern ist nicht zulässig. Gewichtung bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer: 20 % (10 von 50 erzielbaren Punkten). Wertungsmaßstab: je mehr Umsatz, je besser.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der letzten 5 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers. Referenzen gelten als einschlägig und können gewertet werden, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen: Referenzen zur Geothermie: durchgeführte Bohrungen (mindestens 1.000 m Bohr … ganz lesenkürzer
Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der letzten 5 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers. Referenzen gelten als einschlägig und können gewertet werden, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen: Referenzen zur Geothermie: durchgeführte Bohrungen (mindestens 1.000 m Bohrtiefe) für die Errichtung einer Geothermieanlage (i), als Planer realisierte Projekte für die Errichtung einer Tiefen-Geothermieanlage (mind. 1.000 Meter Bohrtiefe) (ii) oder bereits abgeschlossene Projekte für die Errichtung einer Tiefen-Geothermieanlage im Norddeutschen Becken oder Gebieten mit vergleichbarer Geologie. Referenzen zu großen Infrastrukturprojekten: Der Bewerber hat bereits Erzeugungsanlagen der Wärmeversorgung mit einem Budget von mindestens fünf Mio. € errichtet. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen. Zeitraum: jeweils letzte fünf Jahre. Gewichtung bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer: 60 % (30 von 50 erzielbaren Punkten). Wertungsmaßstab: je mehr einschlägige Referenzen, je besser. Auf die Einbindung von Nachunternehmen, die als Eignungsverleiher über einschlägige Referenzen verfügen, wird hingewiesen. Gleiches gilt für die Bildung von Bietergemeinschaften.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation. Ein Addition der Belegschaftszahlen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder mit etwaigen Eignungsverleihern is … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation. Ein Addition der Belegschaftszahlen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder mit etwaigen Eignungsverleihern ist nicht zulässig. Gewichtung bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer: 20 % (10 von 50 erzielbaren Punkten). Wertungsmaßstab: je mehr beschäftigte Arbeitskräfte, je besser.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Das Kriterium ist eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Bewerber müssen nachweisen, dass sie im Teilaufsuchungsgebiet 1-2 rechtlich gesicherten Zugriff auf ein Grundstück haben z.B. Erbbaurecht, Nießbrauch, Pacht- oder Mietvertrag, auch MoU, LOI … ganz lesenkürzer
Das Kriterium ist eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Bewerber müssen nachweisen, dass sie im Teilaufsuchungsgebiet 1-2 rechtlich gesicherten Zugriff auf ein Grundstück haben z.B. Erbbaurecht, Nießbrauch, Pacht- oder Mietvertrag, auch MoU, LOI oder vergleichbar. An das Grundstück werden folgende Mindestanforderungen gestellt: Größe mindestens 2.500 qm, quadratischer Zuschnitt mindestens 50 x 50 m [Länge/Breite], wenn schmaler und länger, rechteckig, L-förmig oder anderer Zuschnitt, dann Nachweis in Form eines groben, aber vollständigen und schlüssigen Aufstellplans erforderlich; Eignung Sammelbohrplatz für Bohrungen bis Lias; Zuwegung für Gefahrstoff- und Schwerlasttransporte vorhanden, Eigenerklärung zur Eignung als Bohrplatz nach den Anforderungen des Leitfadens „Gestaltung von Bohrplätzen“ vom 08/2006 des Bundesverbandes Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (BVEG), Einhaltung der Regelungen zur Standortsicherheit und Sicherheit der Betriebsanlagen gemäß Bergverordnung für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (BVOT) des Landes Niedersachsen von 2022; Darstellung (per Karte) eines Umsturzradius von mindestens 20 Meter für den Bohrturm, innerhalb dessen sich keine öffentlichen Wege, Straßen oder Gebäude befinden dürfen. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Dieses Kriterium ist eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Nachweis Vorhandensein eines Netzes mit einer Wärmesenke mit einer Mindestgröße von 10 MW im Teilaufsuchungsgebiet 1-2 ab spätestens 2035, Netzeigentum oder Nutzungsmöglichkeit des Bewer … ganz lesenkürzer
Dieses Kriterium ist eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Nachweis Vorhandensein eines Netzes mit einer Wärmesenke mit einer Mindestgröße von 10 MW im Teilaufsuchungsgebiet 1-2 ab spätestens 2035, Netzeigentum oder Nutzungsmöglichkeit des Bewerbers (z.B. per Vertrag oder MOU, LOI oder gleichwertig), bei noch nicht vorhandenem Netz zzgl. schlüssiger Darstellung der verbindlichen Planung. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Dieses Kriterium ist eine Mindestanforderung. Nachweis des Vorhandenseins über die erforderlichen finanziellen Mittel für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und im Zusammenhang stehende Tätigkeiten erforderlichen Mittel, insbesondere aber nicht abschließend für folgende Tätigkeiten: das Aufsuchen, Gewin … ganz lesenkürzer
Dieses Kriterium ist eine Mindestanforderung. Nachweis des Vorhandenseins über die erforderlichen finanziellen Mittel für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und im Zusammenhang stehende Tätigkeiten erforderlichen Mittel, insbesondere aber nicht abschließend für folgende Tätigkeiten: das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen einschließlich des Verladens, Beförderns, Abladens, Lagerns und Ablagerns von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen, soweit es im unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten steht, und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche während und nach der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen. Der Nachweis ist durch Eigenkapital, eine Bankbürgschaft, eine Konzernbürgschaft (wenn im Konzern ausreichende Mittel vorhanden sind), eine Kreditermächtigung, eine unwiderrufliche Zahlungszusage eines Finanzinstituts oder einer Patronatserklärung eines Mutterunternehmens mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit oder eine vergleichbare Sicherheit in Höhe von 6,5 Mio. € zu führen. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 22. April 2020 (BerlAVG). Insbesondere Verpflichtung des Bieters/ der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers, seinen/ ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils auf Grundlage des §9 Abs. 1 BerlAVG geltende Mindestentgelte je Zeitstunde zu zahlen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Siehe Vergabeunterlagen.
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str.105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Ve … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Konzessionsgeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
: 1. Das Konzessionsvergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Gegenwärtig findet nur der Teilnahmewettbewerb statt. Diese Konzessionsbekanntmachung enthält keine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und … ganz lesenkürzer
: 1. Das Konzessionsvergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Gegenwärtig findet nur der Teilnahmewettbewerb statt. Diese Konzessionsbekanntmachung enthält keine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden sollen (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, können unzulässig sein. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die Konzessionsgeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Konzessionsgeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Konzessionsgeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber eines Nachunternehmers und beruft er sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer vorzulegen. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er spätestens auf Verlangen der Konzessionsgeberin nachweisen, dass ihm die Ressourcen des Drittunternehmens für die Konzessionsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Die Konzessionsgeberin behält sich vor, den Konzessionsneh …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brückenstraße 6, 10179 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Berlin (189 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- STRABAG AG14 Zuschläge
- BG EUROVIA Verkehrsbau GmbH NL Berlin-Potsdam / PRO Tief- und Wasserbau GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- Ed. Züblin AG8 Zuschläge
- BUG Verkehrsbau SE7 Zuschläge
- DB Bahnbau Gruppe GmbH7 Zuschläge
- PORR GmbH & Co. KGaA7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 66a33adb-fc9f-4d51-8219-36f6cb329705.