Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Aufbau und Anschluss von Ausstattung der Flüchtlingsunterkunft 23 Neuwied-Block für geflüchtete Menschen
Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2024-34veröffentlicht 16.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.02.2025 – 01.02.2029
- Hauptleistung
- Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
- CPV 39000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Neuwied.
- VG Asbach - HLF 10VG Asbach · AsbachFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.02.2025 – 01.02.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Neuwied56564, Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 01.02.2029
- Bindefrist endetvor 21 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ausstattung der Containeranlage der durch die Stadt Neuwied neu zu errichtenden, kommunalen Flüchtlingsunterkunft für maximal 272 geflüchtete Menschen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.Die Leistung umfasst die Lieferung, den Aufbau sowie im Küchenbereich den Anschluss in der gesamten Unterkunft aller benötigter Ausstattungsgegenstände. Dazu zählen Wohn-, Schlaf-, Küchen und Büromobiliar inklusive weißer Ware. Die angebotenen Einrichtungselemente müssen grundsätzlich Bestandteile eines funktional und ergonomisch gestalteten Serienprogramms sein, das sich in der Praxis bewährt hat. Die beschriebenen Programme müssen im Design aufeinander abgestimmt sein. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen-, noch artikelbezogen beziffert werden. Die geschätzten Abrufmengen für die Erstausstattung, geschätzte Ersatzbeschaffungen p.a. und die Höchstmengen pro Position sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Dies hat keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise pro Einzelposition. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis 4 Jahre nach Zuschlag und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Sonstige Leistungen sind: Anlieferung und Transport zum Aufstellort innerhalb des Gebäudes, - gebrauchsfertige Aufstellung des Mobiliars nach den abgestimmten Raum-/Möblierungsplänen, - Übergabe der gebrauchsfertig aufgestellten Gegenstände in gereinigtem Zustand und Abtransport der Verpackungsmaterialien zwecks fachgerechter Entsorgung.In den Anlagen findet sich ein Übersichtsplan. Die Flüchtlingsunterkunft ist noch nicht errichtet und soll blockweise fertiggestellt werden. Die blockweise errichtete Unterkunft kann unmittelbar im Anschluss an die Errichtung bestückt werden. Die Lieferung und der Aufbau der Ausstattung haben unmittelbar nach erfolgter Errichtung des jeweiligen Wohnblocks zu erfolgen. Der Leistungszeitraum, Lieferung und Aufbau der Ausstattung hat in drei Teillieferungen/Tranchen in einem zeitlichen Abstand von 4 Wochen erfolgen. Die Lieferung und der Aufbau der Ausstattung haben unmittelbar nach erfolgter Errichtung des jeweiligen Wohnblocks zu erfolgen. Der Leistungszeitraum, Lieferung und Aufbau der Ausstattung hat in drei Teillieferungen/Tranchen in einem zeitlichen Abstand von 4 Wochen zu erfolgen. Die Erstlieferung und Aufbau der Ausstattung soll in der 7. KW 2025 erfolgen und schnellstmöglich, jedoch spätestens bis 26. Februar 2025 abgeschlossen sein. Die Folgelieferungen und der Aufbau der Ausstattung haben in der 11. KW 2025 sowie der 15. KW 2025 zu folgen und sind ebenfalls innerhalb von 3 Wochen abzuschließen. Die Liefertermine sowie die jeweils zu liefernden Mengen ergeben sich aus der Anlage zum Leistungsverzeichnis. Eine vorzeitige Lieferung der für die 11. KW 2025 und 15. KW 2025 bestimmten Teillieferungen kann in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Nach Auftragsvergabe, mindestens jedoch vier Wochen vor Lieferung, werden detaillierte Ausstattungspläne übersandt, welche bei Anlieferung zur Bestückung der Räume vor Ort als Anweisung dienen. Das Gelände ist befahrbar, so dass das Ausladen mittig in der Anlage zwecks Verräumen der Ausstattung in die Container möglich ist. Die Container im EG sind über ein einstufiges Eingangspodest zu erreichen. Alle Zimmer gehen direkt vom Flur ab. Die Container im zweiten Geschoss sind über ein mindestens 16-stufiges, geradläufiges Treppenpodest erreichbar. Notwendige Elektro- und Wasseranschlüsse sind vorhanden.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ausstattung der Containeranlage der durch die Stadt Neuwied neu zu errichtenden, kommunalen Flüchtlingsunterkunft für maximal 272 geflüchtete Menschen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Leistung umfasst die Lieferung, den Aufbau sowie im Küchenbereich den Anschluss in der gesamten Unterkunft aller benötigter Ausstattungsgegenstände. Dazu zählen Wohn-, Schlaf-, Küchen und Büromobiliar inklusive weißer Ware. Die angebotenen Einrichtungselemente müssen grundsätzlich Bestandteile eines funktional und ergonomisch gestalteten Serienprogramms sein, das sich in der Praxis bewährt hat. Die beschriebenen Programme müssen im Design aufeinander abgestimmt sein. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen-, noch artikelbezogen beziffert werden. Die geschätzten Abrufmengen für die Erstausstattung, geschätzte Ersatzbeschaffungen p.a. und die Höchstmengen pro Position sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Dies hat keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise pro Einzelposition. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis 4 Jahre nach Zuschlag und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Sonstige Leistungen sind: Anlieferung und Transport zum Aufstellort innerhalb des Gebäudes, - gebrauchsfertige Aufstellung des Mobiliars nach den abgestimmten Raum-/Möblierungsplänen, - Übergabe der gebrauchsfertig aufgestellten Gegenstände in gereinigtem Zustand und Abtransport der Verpackungsmaterialien zwecks fachgerechter Entsorgung.In den Anlagen findet sich ein Übersichtsplan. Die Flüchtlingsunterkunft ist noch nicht errichtet und soll blockweise fertiggestellt werden. Die blockweise errichtete Unterkunft kann unmittelbar im Anschluss an die Errichtung bestückt werden. Die Lieferung und der Aufbau der Ausstattung haben unmittelbar nach erfolgter Errichtung des jeweiligen Wohnblocks zu erfolgen. Der Leistungszeitraum, Lieferung und Aufbau der Ausstattung hat in drei Teillieferungen/Tranchen in einem zeitlichen Abstand von 4 Wochen zu erfolgen. Die Erstlieferung und Aufbau der Ausstattung soll in der 7. KW 2025 erfolgen und schnellstmöglich, jedoch spätestens bis 26. Februar 2025 abgeschlossen sein. Die Folgelieferungen und der Aufbau der Ausstattung haben in der 11. KW 2025 sowie der 15. KW 2025 zu folgen und sind ebenfalls innerhalb von 3 Wochen abzuschließen. Die Liefertermine sowie die jeweils zu liefernden Mengen ergeben sich aus der Anlage zum Leistungsverzeichnis. Eine vorzeitige Lieferung der für die 11. KW 2025 und 15. KW 2025 bestimmten Teillieferungen kann in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. [1] Allgemeine Leistungspflichten: Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst die Erstausstattung sowie auf Basis der benannten Preise, Nachlieferung der jeweiligen Einzelpositionen. Der Auftragnehmer liefert die im Leistungsverzeichnis angegebenen Waren und stellt sie an ihrem Bestimmungsort gemäß der detaillierten Ausstattungspläne auf. Er stellt somit einen einsatzfähigen Zustand her. Die Leistung umfasst die Lieferung, den Aufbau sowie im Küchenbereich den Anschluss in der gesamten Unterkunft aller benötigter Ausstattungsgegenstände. Dazu zählen Wohn-, Schlaf-, Küchen- und Büromobiliar inklusive weißer Ware. [2]. Der Umfang der Ausstattung ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. In dem Leistungsverzeichnis sind die geschätzten Mengen für die Erstbeschaffung und die Ersatzbeschaffung sowie die maximalen Abrufmengen pro Artikel hinterlegt. Die Rahmenvereinbarung endet, sobald die jeweilige Höchstabrufmengen erreicht sind. In den Anlagen finden sich ein Übersichtsplan sowie beispielhafte Ausstattungspläne der einzelnen Bereiche. [3]. Produktqualität: Der Auftragnehmer veräußert nur mangelfreie Ware. Sie muss frei von Rechten Dritter sein. Das angebotene Mobiliar muss ein GS Zeichen führen. Etwaige Polsterungen müssen FCKW-frei sein (Nachweise bitte beifügen). Verwendete Stoffe müssen schwer entflammbar nach DIN 4102 B1 sein. Die Materialien müssen frei von Weichmachern (Phthalaten) sein. Das angebotene Mobiliar muss formaldehydfrei verarbeitet und lackiert bzw. beschichtet sein (Nachweise bitte beifügen).
Hauptmassen des Rahmenvertrages: 40 Abfallkörbe, 30 Kinderbetten, 29 Ablufttrockner, 132 Kühlschränke, 1 Ausgusswaschbecken, 1 Liege Erste Hilfe, 272 Bett-Kissen-Sets, 7 Materialschränke, 272 Einzelbetten, 36 Elektroherde, 7 Fernsehgeräte, 41 Türmatten, 1 Gefahrstoffschrank, 202 Hausratpakete groß, 70 Hausratpakete klein, 42 Hygieneeimer, 1 Erste-Hilfe-Koffer, weitere Austattungsgegenstände sind dem Leistungsverzeichnis zu Entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (100%). In die Wertung geht die Gesamtangebotssumme brutto gemäß Leistungsverzeichnis ein.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
[1]. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unt … ganz lesenkürzer
[1]. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das das Angebot abgegeben wird. Dazu ist auf dem Angebotsvordruck eine Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verhältnissen abzugeben. [2]. Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Auftrag muss der Bieter über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personenschäden: 1.5 Mio. Euro; Vermögens- und Sachschäden: 250.000 Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bieter im Angebotsvordruck zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er im Angebotsvordruck erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. [3]. In dem Angebotsvordruck sind Angaben zu den Gesamtumsätzen des Unternehmens, sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten aus den letzten drei Jahren (2021 – 2023) zu machen.- Kriterium
Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nac … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Angebotsvordruck. Besteht im Niederlassungsstaat des Bieters keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.- Kriterium
[1]. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen des jeweiligen Loses in angemessener Qualität erforderlich sind. [1.A]. Zum Beleg ihrer technisch … ganz lesenkürzer
[1]. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen des jeweiligen Loses in angemessener Qualität erforderlich sind. [1.A]. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Die benannten Referenzen müssen die Erfahrung des Bieters beim Erbringen von nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbarer Leistungen belegen. Die Referenzen müssen sich auf die Ausstattung von Objekten mit qualitativ und technisch gleichwertigen Einrichtungssystemen beziehen. Zu jeder Referenz ist auf dem Angebotsvordruck eine aussagekräftige Kurzbeschreibung anzugeben. Darüber hinaus sind folgende Angaben zu machen: Kontakt der Referenz-Auftraggeber, Art und Größe des Objekts/der Einrichtung, im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen. [2]. Ferner haben Bieter auf dem Angebotsvordruck die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (2021 - 2023) sowie die Anzahl der Führungskräfte anzugeben. Anzugeben sind dabei nur die in Vollzeit angestellte eigene Mitarbeiter des Bieters.- Kriterium
- Der Auftrag wird in jedem Los an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 01.02.2029
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.12.2024, 23:59 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
[1]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „Unterauftragsve … ganz lesenkürzer
[1]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „Unterauftragsvergabe“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „Eignung Dritte“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auf-traggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). [2]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ verwenden. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck „Eignungsleihe“ auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks „Haftung Eignungsleihe“ die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu den Vordruck „Eignung Dritte“ im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. [3]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.- Hinweis
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland- … ganz lesenkürzer
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“Erklaerung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied
- Website
- neuwied.de
- Kontakt
- verdingungsstelle@
neuwied.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 390 (Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- designfunktion Rhein-Main GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens8 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 21.01.2025
- 1. BerichtigungFrist von 21.01.2025 auf 04.02.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.12.2024
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 20.06.2024
- 1. BerichtigungFrist 20.06.2024
- 1. BerichtigungFrist von 20.06.2024 auf 25.06.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a435b5d1-41a5-4bd1-8bc9-becbf4d2d466.