Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ballistischen Überziehschutzwesten SE für die Polizei NRW
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZA 4.2/1001714917/Janveröffentlicht 18.03.2025LieferleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (480 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden beschleunigten nicht offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rah-menvereinbarung über die Lieferung von ballistischen Überziehschutzwesten SE für die Spezialeinheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Aus der Rahmenvereinbarung müssen neben den vollständigen ballistischen Überziehschutzwesten auch diverse Einzelteile der - und Zubehörteile für die ballistischen Überziehschutzwesten abgerufen werden können.
Beschreibung des Loses
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines ein modularen Westenkonzeptes, das sich im Baukastenprinzip an die Bedürfnisse des Nutzers anpassen lässt. Das Grundgerüst besteht aus einer Weichballistikweste der Schutzklasse (SK) VPAM-1 und einem Plattenträger der SK VPAM-6, mit Vorder- und Rückenteil. Der Plattenträger kann wahlweise mittels Einschubplatten auf die Schutzklassen VPAM-7 oder VPAM-9 aufgerüstet werden. Mittels entsprechender Anbauteile im Schulter-, seitlichen Rippen-, Oberschenkel-, Kehlkopf- und Abdomenbereich können weitere Körperstellen im VPAM-6 Standard geschützt werden. Eine Tiefschutzplatte und ein ballistisch geschützter Gürtel muss ebenfalls vorhanden sein. Der Schwerpunkt des Westenkonzeptes ist auf die größtmögliche individuelle Anpassbarkeit im Sinne des Anwenders ausgerichtet, damit sich sowohl polizeiliche Einsatzlagen im Bereich Amok/ Terror, als auch polizeiliche Standardmaßnahmen (Häuserkampf/ 6 Uhr Lage) abarbeiten lassen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zwei mal jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht min-destens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Es ist geplant, 280 Stück vollständige ballistische Überziehschutzwesten SE im Kalenderjahr 2025 abzurufen. Für die weiteren Vertragsjahre sind Abrufe von ca. 40 Stück vollständige ballistische Überziehschutzwesten SE geplant.
Als Höchstmenge kommen 500 Stück vollständige ballistische Überziehschutzwesten SE in Betracht.
Angaben über Abrufe von zusätzlichem Zubehör und Ersatzteilen sind derzeit nicht möglich.
Gegenstand nach CPV
- 35260000PolizeischilderHauptgegenstand
- 35200000Polizeiausrüstung
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Der Bewerber muss mindestens ein positives Referenzprojekt benennen und darstellen, aus dem hervorgeht, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre - gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist - mindestens 30 ballistische Überziehschutzwesten an Spezialkräfte einer Polizei oder einer entsprechend eingesetzt … ganz lesenkürzer
Der Bewerber muss mindestens ein positives Referenzprojekt benennen und darstellen, aus dem hervorgeht, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre - gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist - mindestens 30 ballistische Überziehschutzwesten an Spezialkräfte einer Polizei oder einer entsprechend eingesetzten militärischen Einheit der Bundesrepublik Deutschland, deren Länder oder der Europäischen Union geliefert hat, die bereits erfolgreich im Einsatz sind. Die hierbei gelieferten ballistischen Überziehschutzwesten müssen der Schutzklasse VPAM-6 nach der Technischen Richtlinie (TR) "Ballistische Schutzwesten" Stand: 03/2008 Revision 10/2008 und 09/2009 entsprechen und im Brust- und Rückenbereich mit einer Aufrüstmöglichkeit zur Schutzklasse VPAM-7 oder VPAM-9 nach der TR einschließlich der dazugehörigen Komponenten versehen sein. Der Ansprechpartner des Referenzprojektauftraggebers muss Auskünfte in deutscher Sprache erteilen können. Achtung: Zur Benennung und Darstellung der/des Referenzprojekte/s ist zwingend der vom Auftraggeber auf dem Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellte Vordruck "Referenzprojekt" (Dateiname: 1001714917 Referenzprojekt) vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Referenzangaben zu überprüfen und Teilnahmeanträge, deren Referenzangaben einer Überprüfung nicht standhalten bzw. sich nachweislich als unrichtig herausstellen, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, das … ganz lesenkürzer
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YT5AADFKE Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich ni … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YT5AADFKE Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
- Kontakt
- tdza42vergabe.lzpd@
polizei.nrw.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42c1b6dd-6dcd-45e7-9504-0be1c44d5462.