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Frist abgelaufenEU-weitVersicherungenDienstleistungen

Abschluss einer Cyberversicherung

Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R. · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 25-06-1veröffentlicht 10.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 485 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Versicherungen in Berlin (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die KBV möchte eine Cyber-Versicherung abschließen, welche folgende Leistungsbausteine enthalten muss:

› Betriebsunterbrechung/ Mehrkosten › Kosten/ Eigenschäden › Haftpflicht/ Datenschutzverletzungen › Erpressungsgeld

Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit diesem Versicherungsschutz umfangreiche Betreuungs-/ und Serviceleistungen benötigt. Dies sind z.B. Vertragsbetreuung, Beratungsleistungen zur IT-/ Datensicherheit und die Unterstützung im Schadenfall. Diese Betreuungs-/ Serviceleistungen können sowohl vom Versicherer und/ oder von einem Versicherungsmakler und/ oder Assekuradeur erbracht werden.

Ergänzend zum bisherigen Versicherungsumfang soll der nun ausgeschriebene Versicherungsschutz auch eine Deckung für Rückwirkungsschäden/ Ausfall Cloud-Dienste vorsehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Leistung
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis (Kopie) eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszug, der am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Handels- oder Berufsregisterauszug des Mitgliedsstaats, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat; in Kopie (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Ggf. Eigenerklärung (eigenes Dokument) über die Zulassung/ Registrierung als Versicherungsvermittler/ Versicherungsmakler/ Assekuradeur zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen durch die IHK oder die Aufsichtsbehörde eines anderen EU/ EWR-Staats. Alternativ kann die Zulassung durch Übersendung der Zulassungsurkunde nachgewiesen werden.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eigenerklärung (eigenes Dokument) über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats. Alternativ kann die Zulassung durch Übersendung der Zulassungsurkunde nachgewiesen werden.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen nicht unter besonderer Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats steht und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU/EWR-Staats keine Beobachtung zum Zwecke der Befolgung von Auflagen angekündigt ist.
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft – Version Stand: 29.06.2018 – des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verpflic … ganz lesenEigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft – Version Stand: 29.06.2018 – des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verpflichtet hat. oder dass Unternehmen das mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft – Version Stand: 29.06.2018 –erreichte Datenschutz- und Datensicherheitsniveau nicht unterschreitet.
Finanzkennzahlen
Eigenerklärung zur Finanzstärke mindestens einer unabhängigen Rating-Agentur (S&P Global oder Moody´s oder Fitch oder vergleichbar).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Ve … ganz lesenDer Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Bei Vermittlern ist zusätzlich die Erklärung gefordert, dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung: für Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber reicht mit seinem Teilnahmeantrag mindestens drei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Referenzen ein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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19vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19c51b45-fc86-47e2-b388-ba2d6f75bb28.