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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry).

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V, Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für Polymerforschung vertreten durch den Warengruppenverantwortlichen Mathias Manderscheid · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen P312veröffentlicht 28.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 6 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.05.2025 – 30.04.2027
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mainz55128, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry). Das Lieferspektrum im Bereich der Feinchemikalien wird im elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt. Auftragsberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller von ihr unterhaltenen Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, sowie alle Einrichtungen, an denen die Max-Planck-Gesellschaft zu mindestens 50 % beteiligt ist (https://www.mpg.de/institute). Weiterhin sind die rechtlich selbstständigen und mit der Max-Planck-Gesellschaft wissenschaftlich assoziierten Organisationen, Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH, Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung), Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG), Deutsches Klimarechenzentrum GmbH (DKRZ), Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gGmbH, Max-Planck-Innovation GmbH, MPDL Services GmbH, Minerva Stiftung Gesellschaft für die Forschung mbH, auftragsberechtigt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2027 (Basisvertragslaufzeit). Er verlängert sich automatisch maximal 2 x um weitere 12 Monate (Höchstlaufzeit 48 Monate), wenn er nicht spätestens drei Monate zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Rangfolge 1Siehe Begründung der Direktvergabe.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieser Abrufrahmenvereinbarung beginnt am 01. Mai 2025 und endet zum 30. April 2027 (Basisvertragslaufzeit). Sofern die Abrufrahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, verlängert sich diese … ganz lesenDie Laufzeit dieser Abrufrahmenvereinbarung beginnt am 01. Mai 2025 und endet zum 30. April 2027 (Basisvertragslaufzeit). Sofern die Abrufrahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, verlängert sich diese um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate, so dass diese Abrufrahmenvereinbarung spätestens zum 30. April 2029 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Abrufrahmenvereinbarung zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar s … ganz lesenAuf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TCI Deutschland GmbH Division of TOKYO CHEMICAL INDUSTRY, Eschborn1

Auftraggeber

Name
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V, Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für Polymerforschung vertreten durch den Warengruppenverantwortlichen Mathias Manderscheid
Anschrift
Ackermannweg 10, 55128 Mainz
Kontakt
ausschreibung@mpip-mainz.mpg.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 240 (Chemische Erzeugnisse) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 681160c8-5972-4a51-8983-2f69769e7093.