Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry).
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V, Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für Polymerforschung vertreten durch den Warengruppenverantwortlichen Mathias Manderscheid · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen P312veröffentlicht 28.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.05.2025 – 30.04.2027
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 6 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.05.2025 – 30.04.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Mainz55128, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2027
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry). Das Lieferspektrum im Bereich der Feinchemikalien wird im elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt. Auftragsberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller von ihr unterhaltenen Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, sowie alle Einrichtungen, an denen die Max-Planck-Gesellschaft zu mindestens 50 % beteiligt ist (https://www.mpg.de/institute). Weiterhin sind die rechtlich selbstständigen und mit der Max-Planck-Gesellschaft wissenschaftlich assoziierten Organisationen, Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH, Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung), Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG), Deutsches Klimarechenzentrum GmbH (DKRZ), Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gGmbH, Max-Planck-Innovation GmbH, MPDL Services GmbH, Minerva Stiftung Gesellschaft für die Forschung mbH, auftragsberechtigt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2027 (Basisvertragslaufzeit). Er verlängert sich automatisch maximal 2 x um weitere 12 Monate (Höchstlaufzeit 48 Monate), wenn er nicht spätestens drei Monate zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Gegenstand nach CPV
- 24000000Chemische ErzeugnisseHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Rangfolge 1Siehe Begründung der Direktvergabe.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieser Abrufrahmenvereinbarung beginnt am 01. Mai 2025 und endet zum 30. April 2027 (Basisvertragslaufzeit). Sofern die Abrufrahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, verlängert sich diese … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieser Abrufrahmenvereinbarung beginnt am 01. Mai 2025 und endet zum 30. April 2027 (Basisvertragslaufzeit). Sofern die Abrufrahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, verlängert sich diese um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate, so dass diese Abrufrahmenvereinbarung spätestens zum 30. April 2029 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Abrufrahmenvereinbarung zu verlängern.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar s … ganz lesenkürzer
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| TCI Deutschland GmbH Division of TOKYO CHEMICAL INDUSTRY, Eschborn | 1 |
Auftraggeber
- Name
- Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V, Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für Polymerforschung vertreten durch den Warengruppenverantwortlichen Mathias Manderscheid
- Anschrift
- Ackermannweg 10, 55128 Mainz
- Website
- mpip-mainz.mpg.de
- Kontakt
- ausschreibung@
mpip-mainz.mpg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 681160c8-5972-4a51-8983-2f69769e7093.