Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Laborverbrauchsmaterialien des Herstellers Starlab GmbH.

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin vertreten durch die Warengruppenverantwortliche Martina Wieland · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen P308veröffentlicht 07.08.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

exclusive Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwendenden Produkte Bestandteil des Experimentaufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftlichen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfsträgers (in diesem Sinne mehrfach obergerichtlich bestätigt). Ein geãul3erter Bedarf an Starlab Produkten ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den technisch/ produktspezifischen Besonderheiten von Starlab GmbH Produkten gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Produkten gedeckt werden. Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarke bietet der AN selbst an. Sein gesamtes Produktangebot liefert der Hersteller Starlab nur im Direktvertrieb, somit kann kein Vergabewettbewerb über die Produktpalette erzeugt werden. Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach § 14 Absatz 4 Nr. 2 lit. b) VgV im vorliegenden Fall einschlägig. So liegt es hier ( Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers + Alleinstellungsmerkmal):

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammenstellung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Verschusreihen zu verwedenden Produkte Bestandteil des Experimentieraufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftliche Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedafsträgers(in diesem Simme mehrfach obergerichtlich bestätigt.) Ein geäußerter Bedarf an Starlab Produkten ist deshalb für den Einakuf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den techn/produktspziefischen Besonderheiten von Starlab Produkten gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Prodkukten gedeckt werden. eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materailien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nich tgegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarke bietet der AN selbst an. Sein gesames Produktangebot liefert der Hersteller Starlab nur im Dirktvertrieb, somit kann kein Vergabewettbewerb über die Produktpalette erzeugt werden. Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabekanntmachung nach § 14 Absatz4 Nr. 2 lit.b) VGV im vorliegenden Fall einschlägig.So liegt es hier (Leistungsbestimmungsrechtdes Auftraggebers+ Alleinstellungsmerkmal.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr.39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar s … ganz lesenAuf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Starlab GmbH, Hamburg1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin vertreten durch die Warengruppenverantwortliche Martina Wieland
Anschrift
48149 Münster
Website
Kontakt
einkauf@mpi-muenster.mpg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

241vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (100 Lose mit Angabe)
299.680 €Zuschlagswert im Median
221.000 € – 461.662 €mittlere Hälfte, 55 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 269db14c-23a0-4a6d-87b3-4b92b9c98bf0.