Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art
Polizeipräsidium Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-006veröffentlicht 10.04.2025erstmals 10.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 30
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Vergabe Unterhaltsreinigung Sozial-Betriebe Köln gGmbHSBK Sozial-Betriebe Köln gemeinnützige GmbH · KölnFrist 07.12.2026
- ZAW - Fluggerätelektroniker/-in - KasselBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW · KölnFrist 21.01.2027
- Facility-Management - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 07.12.2026
- Gebäudereinigung - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 30Angebot auf bis zu 30, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln51103, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (62 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 19 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Polizeipräsidium Köln
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 10:02 Uhrvor 17 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten134 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Abschlepp-und Sicherstellerleistungen von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art
Lose30 Lose · Angebot auf bis zu 30 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 30 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebiet der Polizeiinspektion 1 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 2 | Gebiet der Polizeiinspektion 2 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 3 | Gebiet der Polizeiinspektion 3 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 4 | Gebiet der Polizeiinspektion 4 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 5 | Gebiet der Polizeiinspektion 5 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 6 | Gebiet der Polizeiinspektion 6 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 7 | Gebiet der Polizeiinspektion 7 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 8 | Stadtgebiet Köln linksrheinisch Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 9 | Stadtgebiet Köln rechtsrheinisch Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 10 | Stadtgebiet Leverkusen Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 11 | BAB A 61 Stadtgrenze Erkelenz bis AK Kerpen km 42 bis 67,5 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 12 | BAB A 44 Bundesgrenze B/Aachen-Autobahn Süd bis Gemeindegrenze Aldenhoven km 0 bis 19,123 BAB A 544 AK Aachen bis Aachen Europaplatz km 0 bis 5,4 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 13 | BAB A 44 Gemeindegrenze Aldenhoven bis Gemeindegrenze Titz km 19,123 bis 48,851 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 14 | BAB A 4 Bundesgrenze NL/Aachen-Autobahn Nord (Vetschau) bis Stadtgrenze Eschweiler km 0 bis 23,12 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 15 | BAB A 4 Stadtgrenze Eschweiler bis AK Kerpen km 23,12 bis 50,9 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 16 | BAB A 61 AK Bliesheim bis Landesgrenze Rheinland-Pfalz km 149,442 bis 175,073 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 17 | BAB A 61 AK Kerpen bis AD Erftal km 66,6 bis 78,7 BAB A 4 AK Kerpen bis Stadtgrenze Köln km 49,4 bis 61,022 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 18 | BAB A 1 Stadtgrenze Köln bis AK Bliesheim km 424,65 bis 442,6 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 19 | BAB A 1 AK Bliesheim bis AS Wißkirchen km 442,6 bis 458,8 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 20 | BAB A 1 AS Wißkirchen bis Ausbauende B 61/L 115 km 458,8 bis 480,5 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 21 | BAB A 4 Stadtgrenze Köln bis Gemeindegrenze Engelskirchen km 89,8 bis 108.7 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 22 | BAB A 4 Gemeindegrenze Engelskirchen bis AG Gummersbach km 108,7 bis 122,7 B 56 Ausbauende Rospetalstraße bis AS Gummersbach km 0 bis 3,552 L 305 Ausbauende Wiehl-Bielstein bis AS Gummersbach km 0 bis Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 23 | BAB A 4 AS Gummersbach bis Kreisgrenze Olpe km 122,7 bis 137,5 B 256/B 55 /B55a zwischen Kreisverkehr Brüchermühle auf der L336 bis km 2,593 auf der B55 AS Derschlag-Pochwerk Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 24 | BAB A 1 Stadtgrenze Wermelskirchen bis Stadtgrenze Leverkusen km 381,658 bis 397,52 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 25 | BAB A 3 Stadtgrenze Köln bis AK Bonn/Siegburg km 5,8 bis 23,8 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 26 | BAB A 3 AK Bonn/Siegburg bis Stadtgrenze Bad Honnef km 23,8 bis 41,35 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Vergabe-Nr.: 2025-006 Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft-)Fahrzeugen aller Art Seite 20 von 37 Los 27 BAB A 560 AD St. Augustin bis Ausbauende B8 km 0 bis 13,16 B 56 St. Augustin-Menden bis Siegburg-Zentrum km 0 bis 2,61 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 t zGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 t zGM bis 18 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 zGM bis 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 27 | BAB A 560 AD St. Augustin bis Ausbauende B8 km 0 bis 13,16 B 56 St. Augustin-Menden bis Siegburg-Zentrum km 0 bis 2,61 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Los 28 | 24 Monate | – |
| 28 | BAB A 59 Stadtgrenze Köln bis AK Bonn-Ost km 16,4 bis 31,5 B 42 AK Bonn-Ost bis Landesgrenze RP km 0 bis 15,1 BAB A 562 Ausbauende BN-Bad Godesberg bis Ausbauende Oberkasseler Straße km 13,6 bis 17 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 29 | BAB A 565 AD Bonn-Nordost bis Ausbauende B 257 km 0 bis 25,7 BAB A 565 AS Bonn-Poppelsdorf km 0 bis 0,8 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
| 30 | BAB A 555 Stadtgrenze Köln bis Verteilerkreis Bonn km 6,057 bis 20 BAB A 553 AK Bliesheim bis Ausbauende B 51 km 0 bis 13,3 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Der Auftragnehmende verfügt über eine Versicherung, die außer der erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung, dem Kraftfahrzeugbergungs- und dem Kraftfahrzeugtransportrisiko zusätzlich alle während der Verwahrung, der Bergung und des Transports entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmende verfügt über eine Versicherung, die außer der erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung, dem Kraftfahrzeugbergungs- und dem Kraftfahrzeugtransportrisiko zusätzlich alle während der Verwahrung, der Bergung und des Transports entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) abzudecken hat, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des (Kraft)-Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegen-stände entstanden sind. 3Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro umfasst. Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro ausweisen.- Kriterium
- Es müssen gem. Punkt 5.2 entsprechend Verwahrflächen pro Los zur Verfügung stehen.
- Kriterium
- Der Auftragnehmende hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Ab-schleppunternehmen angemeldet. Er muss nach den Rechtsvorschriften für den Güterkraftverkehr auch (Kraft)-Fahrzeugtransporte von nicht beschädigten (Kraft)-Fahrzeugen im Auftrag der Behörde durchführen können.
- Kriterium
- Die Bietenden müssen über die erforderlichen technischen Mittel verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Trans-portieren und das Verwahren von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können. Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung unter Punkt 5.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: einmalig um weitere zwei Jahre
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 134 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.06.2025, 10:02 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftragnehmer übernimmt hoheitliche Aufgaben im Namen des Landes NRW / PP Köln daher werden die Geschäftsführer/innen durch das Landeskriminalamt personenüberprüft.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS7YRQYT6W2WG6P siehe Vergabeunterlagen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln
- Website
- koeln.polizei.nrw
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen30.08.2026 · 4 Angebote
- Tierärztliche Leistungen26.05.2026
- externer Brandschutzbeauftragter für das Polizeipräsidium Köln02.04.2026
- Erstellung von Gutachten durch Kfz-Sachverständige31.03.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Mercedes-Benz AG8 Zuschläge
- Daimler Truck AG6 Zuschläge
- Klaus GmbH + Co KG5 Zuschläge
- Autohaus Dinnebier GmbH4 Zuschläge
- Autohaus Schmidt & Söhne GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.05.2025 auf 28.05.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 28.05.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 28.05.2025 auf 03.06.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 20.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Abschleppleistungen und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen für die Stadtgebiete Recklinghausen, Herten, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, Waltrop und DattelnPolizeipräsidium RecklinghausenFrist 07.12.2026
- Ausschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen KFZKreispolizeibehörde Rhein-Kreis NeussFrist 01.12.2026
- RV Abschleppmaßnahmen 2027-2030Stadt Bochum, Referat Zentrale VergabestelleFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 901c2d1e-c705-40cd-b570-08eb825eea65.