ABS/NBS 36 Brenner-Nordzulauf - Grafing - Grenze D/A - Tunnelbautechnischer Sachverständiger
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 24FEI75149veröffentlicht 06.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Monate
- 01.05.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 4
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate01.05.2025 – 31.12.2025, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 15:00 Uhrvor 22 Monatenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Durch den Bau des Brenner-Basistunnels zwischen Innsbruck und Franzensfeste ist für den damit verbundenen starken Anstieg im Schienengüterverkehr auch ein Ausbau bzw. Neubau der nördlichen Zulaufstrecke auf deutscher Seite bis München erforderlich.
Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll. Die Vergabe wird in die folgenden vier Lose aufgeteilt:
- Los 1: Salachtunnel - Los 2: Innleitentunnel - Los 3: Sattelbergtunnel - Los 4: Buchbergtunnel
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Tunnelbautechnischer Sachverständiger Salachtunnel Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion im Bereich des Salachtunnels in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll. | 8 Monate | – |
| 2 | Los 2 Tunnelbautechnischer Sachverständiger Innleitentunnel Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion im Bereich des Innleitentunnels in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll. | 8 Monate | – |
| 3 | Los 3 Tunnelbautechnischer Sachverständiger Sattelbergtunnel Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion im Bereich des Sattelbergtunnels in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll. | 8 Monate | – |
| 4 | Los 4 Tunnelbautechnischer Sachverständiger Buchbergtunnel Mit der Vergabe wird die Leistung eines tunnelbautechnischen Sachverständigen vergeben, der eine beratende und gutachterliche Funktion im Bereich des Buchbergtunnels in den Leistungsphasen 2 bis 8 (jeweils optionale Vergabe für Leistungsphase 3+4, Leistungsphase 6+7 und Leistungsphase 5+8) übernehmen soll. | 8 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets i … ganz lesenkürzer
Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. -dass der Bieter unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist.- Kriterium
-Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können au … ganz lesenkürzer
-Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können auch in Personalunion von derselben Person ausgefüllt werden Referenznachweise des Bewerbers Referenzprojekt 1 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfsplanung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquerschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb 4. Gebirgsverhältnisse: Festgestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse Referenzprojekt 2 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfsplanung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquerschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse, Vortrieb im Grundwasser auf mind. 500 m Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.- Kriterium
-Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauft … ganz lesenkürzer
-Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. Boley Geotechnik GmbH 2. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH 3. Schüssler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 4. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct - BME oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, eingehalten wird. Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung diese einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen ist. Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen. -Erklärung, durch welche sich der Bieter zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. -Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. -Erklärung, dass der Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat. -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung, dass der Bieter im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben. Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Es wird versichert, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Es wird zugesichert, a) dass im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig und daher weniger als fünf Sechstel der gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass neben dem Auftraggeber dieses Vertrages b …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Option 1: Lph 3/4, Option 2: Lph 6/7, Option 3: Lph 5+8
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 53 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunn … ganz lesenkürzer
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunnelbau im Tätigkeitsbereich Tunnelbau 2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich bergmännischer Tunnelbau Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Gutachter Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Gutachter Qualifikationsanforderung: Abschluss: Abgeschlossenes technisches Studium an einer Universität als Dipl.-Ing. bzw. Fachhochschule (Technische Hochschule) als Dipl.-Ing. (FH) bzw. MSc oder gleichwertig mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Planung von Tunnelbauwerken und davon mindestens 5 Jahre Tätigkeit als Projekt- oder Teilprojektleiter. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Referenzen für den Tunnelbautechnischen Gutachter: Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m³ 3. kontinuierlicher bergmännischer Vortrieb mit einer Tunnelbohrmaschine folgender Typen: a. Flüssigkeitsschild (SLS) b. Erddruckschild (EPB) c. Variable-Density Schild (VDS) d. Hybrid- / Multimodeschild (HYS) Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets i … ganz lesenkürzer
Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. -dass der Bieter unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist.- Kriterium
-Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können au … ganz lesenkürzer
-Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können auch in Personalunion von derselben Person ausgefüllt werden Referenznachweise des Bewerbers Referenzprojekt 1 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfsplanung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruchquerschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen), tektonisch beansprucht mit Störungen Referenzprojekt 2 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse, Vortrieb im Grundwasser auf mind. 500 m Referenzprojekt 3 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine), Überlagerung mind. 100 m 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen) Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer de …- Kriterium
-Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauft … ganz lesenkürzer
-Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. Boley Geotechnik GmbH 2. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH 3. Amberg Engineering AG 4. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct - BME oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, eingehalten wird. Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung diese einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen ist. Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen. -Erklärung, durch welche sich der Bieter zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. -Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. -Erklärung, dass der Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat. -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung, dass der Bieter im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben. Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Es wird versichert, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Es wird zugesichert, a) dass im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig und daher weniger als fünf Sechstel der gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß § …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Option 1: Lph 3/4, Option 2: Lph 6/7, Option 3: Lph 5+8
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 53 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunn … ganz lesenkürzer
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunnelbau im Tätigkeitsbereich Tunnelbau 2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich bergmännischer Tunnelbau Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Gutachter Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Gutachter Qualifikationsanforderung: Abschluss: Abgeschlossenes technisches Studium an einer Universität als Dipl.-Ing. bzw. Fachhochschule (Technische Hochschule) als Dipl.-Ing. (FH) bzw. MSc oder gleichwertig mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Planung von Tunnelbauwerken und davon mindestens 5 Jahre Tätigkeit als Projekt- oder Teilprojektleiter. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Referenzen für den Tunnelbautechnischen Gutachter: Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 500 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb, Überlagerung mind. 200 m 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen), tektonisch beansprucht mit Störungen Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m³ 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder Festgestein Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets i … ganz lesenkürzer
Erklärung: -dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -dass der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass der Bieter stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. -dass der Bieter unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist.- Kriterium
-Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können au … ganz lesenkürzer
-Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Hinweis: - Die Bewerberreferenz und die Personenreferenz können identisch sein, sofern sie alle Anforderungen erfüllen - Die Schlüsselpersonale können auch in Personalunion von derselben Person ausgefüllt werden Referenznachweise des Bewerbers Referenzprojekt 1 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 1.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer zyklischer Vortrieb 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen), tektonisch beansprucht mit Störungen Referenzprojekt 2 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder wechselhafte Gesteinsverhältnisse, Vortrieb im Grundwasser auf mind. 500 m Referenzprojekt 3 Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2010 abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erbringung von tunnelbautechnischen Planungs- oder Beratungsleistungen in der Entwurfs-planung oder Ausführungsplanung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruch-querschnitt von mind. 20m² 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine), Überlagerung mind. 100 m 4. Gebirgsverhältnisse: junges Faltengebirge (z.B. Alpen) Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Daue …- Kriterium
-Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauft … ganz lesenkürzer
-Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Zusätzliche Informationen: -Erklärung, ob und inwieweit der Bieter mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. Boley Geotechnik GmbH 2. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH 3. Schüssler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 4. ILF Consulting Engineers Austria GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct - BME oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, eingehalten wird. Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung diese einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen ist. Der Auftraggeber kann bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen. -Erklärung, durch welche sich der Bieter zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. -Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. -Erklärung, dass der Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat. -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung, dass der Bieter im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben. Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Es wird versichert, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Es wird zugesichert, a) dass im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig und daher weniger als fünf Sechstel der gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass neben dem Auftraggeber dieses Vertrages b …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Option 1: Lph 3/4, Option 2: Lph 6/7, Option 3: Lph 5+8
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 53 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunn … ganz lesenkürzer
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Sachverständiger Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Sachverständigen Qualifikationsanforderung: 1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als vom EBA anerkannter Prüfsachverständiger Geotechnik und Tunnelbau im Tätigkeitsbereich Tunnelbau 2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich bergmännischer Tunnelbau Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: -Vorgesehener Tunnelbautechnischer Gutachter Angaben zum vorgesehenen Tunnelbautechnischen Gutachter Qualifikationsanforderung: Abschluss: Abgeschlossenes technisches Studium an einer Universität als Dipl.-Ing. bzw. Fachhochschule (Technische Hochschule) als Dipl.-Ing. (FH) bzw. MSc oder gleichwertig mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Planung von Tunnelbauwerken und davon mindestens 5 Jahre Tätigkeit als Projekt- oder Teilprojektleiter. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen Referenzen für den Tunnelbautechnischen Gutachter: Eine vergleichbare Leistung, die nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Erstellung eines Tunnelbautechnischen Gutachtens in der Entwurfsplanung oder Ausführungs-planung 2. Tunnel / Stollen als Neubauten mit einer Länge von mind. 2.000 m und einem Ausbruchquer-schnitt von mind. 20m³ 3. bergmännischer kontinuierlicher Vortrieb (Tunnelvortriebsmaschine) 4. Gebirgsverhältnisse: Lockergestein oder Festgestein Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH117 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- AFRY Deutschland GmbH13 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH11 Zuschläge
- Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH9 Zuschläge
- OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Auftragsänderung
- Auftragsänderung
- Auftragsänderung
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 17.01.2025 auf 24.01.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d423a38-9ed4-4508-8c9d-0690a5707861.