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vergebenEU-weitPlanung

ABS 46/2, BÜW-Leistg. für vorg. Maßnahmen in den Bauabschnitten 4a, 4c, 5a, 5b, BA 5c in 2025+2026

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 24FEI76994veröffentlicht 15.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 708 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 10 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate10.02.2025 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
10
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 4a-1: BA 4a: Technische Bauüberwachung - Gefahrenbereich

Los 4a-1: - BA 4a: Technische Bauüberwachung - Gefahrenbereich (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 4a: Technische Bauüberwachung – außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 4a: Technische Bauüberwachung – Ingenieurbauwerke - Option 3: BA 4a: Technische Bauüberwachung - Bauzeitliche Kabeltrasse

23 Monate–
2
Los 4a-2: BA 4a: Umweltfachliche Bauüberwachung - Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahme

Los 4a-2: - BA 4a: Umweltfachliche Bauüberwachung - Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahme (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 4a: Umweltfachliche Bauüberwachung- außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 4a: Umweltfachliche Bauüberwachung- Ingenieurbauwerke - Option 3: BA 4a: Umweltfachliche Bauüberwachung Bauzeitliche Kabeltrasse

23 Monate–
3
Los 4c-1: BA 4c: BA 4c: Technische Bauüberwachung – Gefahrenbereich

Los 4c-1: BA 4c: BA 4c: Technische Bauüberwachung – Gefahrenbereich (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 4c: Technische Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 4c: Technische Bauüberwachung- Ingenieurbauwerke

23 Monate–
4
Los 4c-2: BA 4c: Umweltfachliche Bauüberwachung – Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahmen

Los 4c-2: BA 4c: Umweltfachliche Bauüberwachung – Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahmen (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 4c: Umweltfachliche Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 4c: Umweltfachliche Bauüberwachung- Ingenieurbauwerke

23 Monate–
5
Los 5a-1: BA 5a: Technische Bauüberwachung – Gefahrenbereich

Los 5a-1: - BA 5a: Technische Bauüberwachung – Gefahrenbereich (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 5a: Technische Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 5a: Technische Bauüberwachung - Ingenieurbauwerke - Option 3: BA 5a: Technische Bauüberwachung - Bauzeitliche Kabeltrasse

23 Monate–
6
Los 5a-2: BA 5a: Umweltfachliche Bauüberwachung – Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahmen

Los 5a-2: BA 5a: Umweltfachliche Bauüberwachung – Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahmen (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 5a: Umweltfachliche Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 5a: Umweltfachliche Bauüberwachung - Ingenieurbauwerke - Option 3: BA 5a: Umweltfachliche Bauüberwachung - Bauzeitliche Kabeltrasse

23 Monate–
7
Los 5b-1: BA 5b: Technische Bauüberwachung – Gefahrenbereich

Los 5b-1: - BA 5b: Technische Bauüberwachung – Gefahrenbereich (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 5b: Technische Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 5b: Technische Bauüberwachung - Ingenieurbauwerke

23 Monate–
8
Los 5b-2: BA 5b: Umweltfachliche Bauüberwachung – Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahmen

Los 5b-2: BA 5b: Umweltfachliche Bauüberwachung – Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahmen (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 5b: Umweltfachliche Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 5b: Umweltfachliche Bauüberwachung - Ingenieurbauwerke

23 Monate–
9
Los 5c-1: BA 5c: Technische Bauüberwachung – Gefahrenbereich

Los 5c-1: BA 5c: Technische Bauüberwachung – Gefahrenbereich (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 5c: Technische Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 5c: Technische Bauüberwachung - Ingenieurbauwerke

23 Monate–
10
Los 5c-2: BA 5c: Umweltfachliche Bauüberwachung – Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahmen

Los 5c-2: BA 5c: Umweltfachliche Bauüberwachung – Gefahrenbereich + LBP Vorabmaßnahmen (Übertragene Leistung) - Option 1: BA 5c: Umweltfachliche Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches - Option 2: BA 5c: Umweltfachliche Bauüberwachung - Ingenieurbauwerke

23 Monate–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 5

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.02.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Los 4a-1 Option 1: BA 4a: Technische Bauüberwachung – außerhalb des Gefahrenbereiches Option 2: BA 4a: Technische Bauüberwachung– Ingenieurbauwerke Option 3: BA 4a: Technische Bauüberwachung Bauzeitliche Kabeltrasse
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es können Angebote für einzelne Lose oder mehrere Lose abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.

Lose 3, 4, 7, 9, 10

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.02.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Los 4c-1 Option 1: BA 4c: Technische Bauüberwachung – außerhalb des Gefahrenbereiches Option 2: BA 4c: Technische Bauüberwachung– Ingenieurbauwerke
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es können Angebote für einzelne Lose oder mehrere Lose abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.

Los 6

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.02.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Los 5a-2 Option 1: BA 5a: Umweltfachliche Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches Option 2: BA 5a: Umweltfachliche Bauüberwachung– Ingenieurbauwerke Option 3: BA 5a: Umweltfachliche Bauüberwachung Bauzeitliche Kabeltrasse
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es können Angebote für einzelne Lose oder mehrere Lose abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.

Los 8

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.02.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Los 5b-2 Option 1: BA 5b: Umweltfachliche Bauüberwachung - außerhalb des Gefahrenbereiches Option 2: BA 5b: Umweltfachliche Bauüberwachung - Ingenieurbauwerke
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es können Angebote für einzelne Lose oder mehrere Lose abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben3
2kein Zuschlag angegeben1
3kein Zuschlag angegeben3
4kein Zuschlag angegeben1
5kein Zuschlag angegeben3
6kein Zuschlag angegeben1
7kein Zuschlag angegeben3
8kein Zuschlag angegeben1
9kein Zuschlag angegeben3
10kein Zuschlag angegeben1

Auftraggeber

Name
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (165 Lose mit Angabe)
690.258 €Zuschlagswert im Median
377.324 € – 1,25 Mio. €mittlere Hälfte, 37 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 29.11.2024
  3. BekanntmachungFrist 29.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d38bb91-225d-4ae9-be87-ef0a80e03423.