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Abrollbehälter inkl. Auf-/Ausbau für die Berufsfeuerwehr der Stadt Hanau

Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz · Hanau, Hessen

Aktenzeichen 9-2026veröffentlicht 13.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 53 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 16.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hanau63452, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 54 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 54 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 7 Tagen

Beschreibung

Der Magistrat der Stadt Hanau schreibt für die Berufsfeuerwehr Hanau die Lieferung von einem Abrollbehälter- Einsatzleitung mit dem Ausbau für die Technische Einsatzleitung in der Stadt Hanau (AB- TEL) aus. Die Ausschreibung erfolgt neben dem Allgemeinen Teil, welcher für das Los bindend ist, in einem Los: - Los 1: Abrollbehälter inkl. Auf-/ Ausbau

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
15.09.2026, 11:00 Uhr. Eröffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz, August-Sunkel-Str. 3, 63452 Hanau
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, … ganz lesenErgeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Informationen zu Vertragsstrafen: Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen gem. Angebotsaufforderung für jeden Werktag 0,08 Prozent. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung de … ganz lesenInformationen zu Vertragsstrafen: Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen gem. Angebotsaufforderung für jeden Werktag 0,08 Prozent. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Informationen zu Zahlungen: Die Zahlungen erfolgen analog der einzelnen Liefer-/Baufortschritte in 3 Teilzahlungsraten. 50% nach erfolgreicher Rohbauabnahme des Aufbaus 45% nach der erfolgreichen Endabnahme 5% nach 3-monatigen Betrieb (frei von Mängeln) Die einzelnen Teilzahlungsraten müssen durch urkundlich beglaubigte Bankbürgschaften (Auftragserfüllungsbürgschaften) gegenüber dem Auftraggeber gesichert werden. Die Bürgschaften (oder andere vereinbarte Sicherungsleistungen) müssen vor Auszahlung in unserem Hause vorliegen und in der Stadtkasse eingeliefert sein. Die Laufzeit der Bankbürgschaften muss dem Zeitraum der Herstellung und Lieferung der Leistung angepasst sein. Das Ablaufdatum ist dementsprechend anzugleichen. Auszahlungen ohne das Vorliegen einer entsprechenden Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherungsmaßnahme, sind nicht möglich. Alternativ kann auf eine Bankbürgschaft verzichtet werden. Hier würden die Zahlungen dann wie folgt stattfinden. 5% nach erfolgter Auftragsbesprechung 90% nach erfolgter Endabnahme und Auslieferung 5% nach 3-monatigem Betrieb (frei von Mängeln)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

409vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (742 Lose mit Angabe)
441.935 €Zuschlagswert im Median
267.707 € – 561.109 €mittlere Hälfte, 112 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Hessen (16 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 15.09.2026 auf 24.09.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 261c8962-8d48-40f1-a0f0-23e36d76c432.