Abrechnung von Leistungen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ID: 2.279.208veröffentlicht 26.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.11.2024 – 31.10.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.11.2024 – 31.10.2026
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bochum44799, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Konzept zur Rechnungsprüfung15 %
- Konzept zur Vertragsdatenbank15 %
- Konzept zum Analysetool10 %
- Preis pro genehmigte Verordnung60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.10.2026
- Bindefrist endetvor 24 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag zur Abrechnung von Leistungen. Los 1: Abrechnung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege
Los 2: Abrechnung von Fahrtkosten
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Abrechnung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag zur Abrechnung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege. | 2 Jahre | – |
| 2 | Abrechnung von Fahrkosten Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag zur Abrechnung von Fahrkosten. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Konzept zur RechnungsprüfungKonzept zur Rechnungsprüfung Verarbeitungsprozess und Prüfschritte 5 % Automatisierte Prüfungen und Qualitätssicherung 10%
- Qualität
- Konzept zur VertragsdatenbankKonzept zur Vertragsdatenbank Vertragsdatenbank 5% Qualitätsgesicherte Vertragsdaten 10%
- Qualität
- Konzept zum AnalysetoolKonzept zum Analysetool Verfügbare Attribute 5% Layout und Bedienbarkeit 5%
- Preis
- Preis pro genehmigte Verordnung
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- Nachweis von mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2021 mit Ansprechperson und Telefonnummer, die den Auftragnehmer als Bestandsdienstleister einer Kasse für Abrechnungen nach § 302 SGB V kennzeichnen. Davon muss mindestens eine Referenzkasse mit oscare® als Kernsystem arbeiten.
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens 3 Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um 2 weitere Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet dann spätestens zum 31.10.2028, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Seitens der Auftraggeberin kan … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens 3 Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um 2 weitere Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet dann spätestens zum 31.10.2028, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Seitens der Auftraggeberin kann der Vertrag im Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028 jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 20.08.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und von sonstigen Rückfragen zu trennen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenkürzer
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und von sonstigen Rückfragen zu trennen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zur Nachprüfung tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 44799 Bochum
- Website
- kbs.de
- Kontakt
- vergabestelle@
kbs.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.08.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.08.2024 auf 10.09.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c21115b6-9673-449b-a5c2-bd691f9daebc.