Abluftreinigung – Biofilter Los1: Maschinentechnik, Rohrleitungs-, Schlosserarbeiten Los2: Erd & Betonbauarbeiten Los3: Elektroarbeiten
Niersverband · Viersen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Interne Vergabenummer 100.329 / ELViS ID E71391653veröffentlicht 16.05.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 25.03.2024 – 22.09.2024
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Viersen.
- Um- und Neubau Rathaus Grefrath - MedientechnikGemeinde Grefrath · GrefrathFrist 07.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate25.03.2024 – 22.09.2024
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Viersen41747, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 22.09.2024
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Niersverband errichtet auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einen neuen Biofilter für die Absaugung aus dem Bereich der zukünftigen neuen und der vorhandenen Schlammentwässerung. Die Absaugung erfolgt teilweise aus EX-gefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1). Die baulichen Maßnahmen, die maschinentechnischen Ausrüstungen incl. der Messtechnik und die Elektrotechnik werden in separaten Losen vergeben. Folgende Maßnahmen sind geplant, Baufeld räumen und etwa 1m tief auf der gesamten Fläche ausschachten. Errichten der Betonbauwerke und Fundamente. Verlegung von Kabellerohren, Banderder, und erdverlegten Rohrleitungen. Verfüllen und verdichten der Fläche sowie das erstellen von Wegen und Rasenflächen. Erichten der Rohrstützen und der darn befstigten Rohrleitungen. Aufstellen und anschließen der Maschinetechnik und Messtechnik (2 Ventilatoren, Befeuchter, Biofilter). Die allgemeine Stromversorgung erfolgt über ein neu zu verlegendes Einspeisekabel. Die Schaltanlage für alle Anlagenteile wird als Aussenschaltschrank örtlich neben der Anlagentechnik aufgestellt. Für die Anbindung an das übergeordnete PLS ist ein LWL-Kabel, für die Messtechnik sind zusätzliche Kabel zu verlegen.
Gegenstand nach CPV
- 45350000Maschinentechnische InstallationenHauptgegenstand
- 45262310Stahlbetonarbeiten
- 45315700Installation von Schaltanlagen
- 42514310Luftfilter
- 42522000Nicht für den Hausgebrauch bestimmte Ventilatoren
- 45231110Rohrverlegearbeiten
- 45331210Installation von Lüftungsanlagen
- 45262670Metallbauarbeiten
- 44212318Rohrleitungsstützen
- 45112000Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
- 45112100Grabenaushub
- 45112210Mutterbodenabtrag
- 45112420Fundamentaushub
- 45112200Bodenabtrag
- 44141100Elektroleerrohre
- 45223822Fertigbauteile
- 45231100Bauarbeiten für Rohrleitungen
- 45262210Fundamentierungsarbeiten
- 45112700Landschaftsgärtnerische Arbeiten
- 44113130Pflastersteine
- 45311100Installation von elektrischen Kabeln
- 45311200Elektroinstallationsarbeiten
- 45314300Kabelinfrastruktur
- 45317100Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen
- 45317400Elektroinstallationsarbeiten für Filtrieranlagen
- 31210000Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
- 31221000Elektrische Relais
- 31214000Schaltanlagen
- 31200000Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
- 31214300Freiluft-Schaltanlagen
- 31216100Blitzschutzvorrichtungen
- 31220000Stromkreiselemente
- 32260000Datenübertragungsanlagen
- 32270000Digitale Übertragungsgeräte
- 31350000Steuerkabel
- 31321700Signalkabel
- 31712114Integrierte elektronische Schaltungen
- 31612300Elektrische Signalgeräte für Motoren
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Abluftreinigung – Biofilter Der Niersverband errichtet auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einen neuen Biofilter für die Absaugung aus dem Bereich der zukünftigen neuen und der vorhandenen Schlammentwässerung. Die Absaugung erfolgt teilweise aus EX-gefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1). Die baulichen Maßnahmen, die maschinentechnischen Ausrüstungen incl. der Messtechnik und die Elektrotechnik werden in separaten Losen vergeben. Folgende Maßnahmen sind geplant, Baufeld räumen und etwa 1m tief auf der gesamten Fläche ausschachten. Errichten der Betonbauwerke und Fundamente. Verlegung von Kabellerohren, Banderder, und erdverlegten Rohrleitungen. Verfüllen und verdichten der Fläche sowie das erstellen von Wegen und Rasenflächen. Erichten der Rohrstützen und der darn befstigten Rohrleitungen. Aufstellen und anschließen der Maschinetechnik und Messtechnik (2 Ventilatoren, Befeuchter, Biofilter). Die allgemeine Stromversorgung erfolgt über ein neu zu verlegendes Einspeisekabel. Die Schaltanlage für alle Anlagenteile wird als Aussenschaltschrank örtlich neben der Anlagentechnik aufgestellt. Für die Anbindung an das übergeordnete PLS ist ein LWL-Kabel, für die Messtechnik sind zusätzliche Kabel zu verlegen. Die geruchsbeladene Abluft aus der Entwässerungsanlage soll abgesaugt und einer Abluftreinigung zugeführt werden. Als Abluftreinigungsanlage wird ein Biofilter mit einem vorgeschalteten Befeuchter in Form eines Luftwäschers eingesetzt. Der Befeuchter hat die Aufgabe die Abluft aus der Entwässerrung zu befeuchten, damit ein Geruchsstoffabbau im nachgeschaltetem Biofilter erfolgen kann. | 6 Monate | – |
| 2 | Abluftreinigung-Biofilter Der Niersverband errichtet auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einen neuen Biofilter für die Absaugung aus dem Bereich der zukünftigen neuen und der vorhandenen Schlammentwässerung. Die Absaugung erfolgt teilweise aus EX-gefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1). Die baulichen Maßnahmen, die maschinentechnischen Ausrüstungen incl. der Messtechnik und die Elektrotechnik werden in separaten Losen vergeben. Folgende Maßnahmen sind geplant, Baufeld räumen und etwa 1m tief auf der gesamten Fläche ausschachten. Errichten der Betonbauwerke und Fundamente. Verlegung von Kabellerohren, Banderder, und erdverlegten Rohrleitungen. Verfüllen und verdichten der Fläche sowie das erstellen von Wegen und Rasenflächen. Erichten der Rohrstützen und der darn befstigten Rohrleitungen. Aufstellen und anschließen der Maschinetechnik und Messtechnik (2 Ventilatoren, Befeuchter, Biofilter). Die allgemeine Stromversorgung erfolgt über ein neu zu verlegendes Einspeisekabel. Die Schaltanlage für alle Anlagenteile wird als Aussenschaltschrank örtlich neben der Anlagentechnik aufgestellt. Für die Anbindung an das übergeordnete PLS ist ein LWL-Kabel, für die Messtechnik sind zusätzliche Kabel zu verlegen. | 6 Monate | – |
| 3 | Abluftreinigung - Biofilter Der Niersverband errichtet auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einen neuen Biofilter für die Absaugung aus dem Bereich der zukünftigen neuen und der vorhandenen Schlammentwässerung. Die Absaugung erfolgt teilweise aus EX-gefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1). Die baulichen Maßnahmen, die maschinentechnischen Ausrüstungen incl. der Messtechnik und die Elektrotechnik werden in separaten Losen vergeben. Folgende Maßnahmen sind geplant, Baufeld räumen und etwa 1m tief auf der gesamten Fläche ausschachten. Errichten der Betonbauwerke und Fundamente. Verlegung von Kabellerohren, Banderder, und erdverlegten Rohrleitungen. Verfüllen und verdichten der Fläche sowie das erstellen von Wegen und Rasenflächen. Erichten der Rohrstützen und der darn befstigten Rohrleitungen. Aufstellen und anschließen der Maschinetechnik und Messtechnik (2 Ventilatoren, Befeuchter, Biofilter). Die allgemeine Stromversorgung erfolgt über ein neu zu verlegendes Einspeisekabel. Die Schaltanlage für alle Anlagenteile wird als Aussenschaltschrank örtlich neben der Anlagentechnik aufgestellt. Für die Anbindung an das übergeordnete PLS ist ein LWL-Kabel, für die Messtechnik sind zusätzliche Kabel zu verlegen. | 6 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 25.03.2024
- Vertragsende
- 22.09.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Bedarfspositionen. Die Abluftleitung DN 250 muss nur errichtet werden, wenn die Änderungsgenehmigung nicht erteilt wird. In diesem Falle sollen die bepreisten Positionen gemäß Leistungsbeschreibung ausgeführt und abgerechnet werden. Sollte die Änderungsgenehmigung erteilt werden, entfallen diese Positionen ohne Anspruch auf Vergütung für diese Positionen oder sonstige daraus abgeleitete Ansprüche.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 2, 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 25.03.2024
- Vertragsende
- 22.09.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Likusta Umwelttechnik GmbH, Lich/Wettenberg | – |
| 2 | Eiffage Infra-Nordwest GmbH, Wallenhorst | – |
| 3 | Omexom Smart Technologies GmbH, Uedem | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Niersverband
- Anschrift
- Am Niersverband 10, 41747 Viersen
- Website
- niersverband.de
- Kontakt
- vergabeaw@
niersverband.de
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Alle 9 offenen Ausschreibungen von Niersverband, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bolte KG16 Zuschläge
- Hubert Niewels GmbH13 Zuschläge
- Theodor Baum GmbH13 Zuschläge
- Holthausen Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik GmbH12 Zuschläge
- Kieback&Peter GmbH & Co.KG12 Zuschläge
- Innenausbau Hoffrogge GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.01.2024 auf 24.01.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 17.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e345b85-359f-4100-a541-f9fee710cc86.