Abholung, Transport und Verwertung von Kesselasche
Landeshauptstadt München, Baureferat · München, Bayern
Aktenzeichen MSE-3-40023-2023veröffentlicht 02.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Zwischenlagerung und Entsorgung von AushubmaterialLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 10.11.2026
- Entsorgung von teerhaltigem StraßenaufbruchLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 12.01.2027
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (446 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Fragen bis 09:10 Uhrvor 35 Monatenan Landeshauptstadt München, Baureferat
- Angebotsfrist 09:10 Uhrvor 35 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:10 Uhrvor 35 Monaten
- Bindefrist endetvor 33 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Klärwerk Gut Großlappen, Klärschlammverbrennungsanlage, Unterhalt: Abholung,Transport und Verwertung von Kesselasche AVV190112. Die Leistung beinhaltet die Übernahme/Verladung, Transport sowie die Verwertung der Kesselasche.
Beschreibung des Loses
Abholung, Transport und Verwertung der in einer Monoklärschlammverbrennungsanlage (KVA) anfallende Kesselasche (AVV 19 01 12 Rost- und Kesselaschen, sowie Schlacken, mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 190111* fallen). Während des Anlagenbetriebes der Verbrennungsanlage fällt kontinuierlich Asche an, die in zwei Aschesilos in einem separaten Silogebäude zwischengelagert werden. Jährlich anfallende Aschemengen: ca. 7.000 t. Die Asche aus der KVA des Klärwerkes Gut Großlappen ist einer ordnungsgemäßen Verwertungsanlage zuzuführen. Die Leistung beinhaltet die Übernahme/Verladung aus dem Silogebäude der KVA, Transport sowie die Verwertung der Asche.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Ein … ganz lesenkürzer
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben (d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (wenn zutreffend) (d) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend) (e) Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.- Kriterium
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR … ganz lesenkürzer
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR vorgelegt wird (b) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Zusicherung des Versicherers, die geforderte Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.- Kriterium
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (b) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben Mindestanforderung Referenzen: Eine geeignete Referenz über vergleichbare Leistungen, … ganz lesenkürzer
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (b) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben Mindestanforderung Referenzen: Eine geeignete Referenz über vergleichbare Leistungen, die in den letzten höchstens drei Jahren (2021 – 2023) erbracht wurden; die Leistung ist vergleichbar, sofern die Verwertung des Abfalls mit AVV 19 01 12 inklusive aller für die Abdeckung des vollständigen Entsorgungsweges verbundenen Leistungen (Transporte, Aufbereitung) eine Abfallmenge von größer 5.000 Tonnen pro Jahr umfass (c) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist: (a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer (b) Drei Referenznachweise zu A) (b) mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum Mindestanforderung Referenzen: Eine geeignete Referenz über vergleichbare Leistungen, die in den letzten höchstens drei Jahren (2021 – 2023) erbracht wurden; die Leistung ist vergleichbar, sofern die Verwertung des Abfalls mit AVV 19 01 12 inklusive aller für die Abdeckung des vollständigen Entsorgungsweges verbundenen Leistungen (Transporte, Aufbereitung) eine Abfallmenge von größer 5.000 Tonnen pro Jahr umfasst. (c) Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren -- Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.- Kriterium
Vorlage mit dem Angebot: (Gleichwertige Bescheinigungen von anderen EU-Staaten werden anerkannt.) (a) Entsorgungskonzept: Nachweis bzw. Darstellung des finalen Entsorgungsweges (Mindestangaben im Konzept: Benennung der beauftragten Spedition(en) für Verladung/Transport vom AG, Benennung der Aufberei … ganz lesenkürzer
Vorlage mit dem Angebot: (Gleichwertige Bescheinigungen von anderen EU-Staaten werden anerkannt.) (a) Entsorgungskonzept: Nachweis bzw. Darstellung des finalen Entsorgungsweges (Mindestangaben im Konzept: Benennung der beauftragten Spedition(en) für Verladung/Transport vom AG, Benennung der Aufbereitungs-/Konditionierungsanlage mit Beschreibung der Aufbereitung, Benennung der beauftragten Spedition(en) für Transport zu der/(den) Entsorgungsanlage(n), Benennung der finalen Entsorgungsanlage(n); Vom AN ist darzulegen, durch welche Maßnahmen die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden soll. Im Konzept muss der Hauptentsorgungsweg hervorgehen und mindestens eine Redundanzentsorgungsanlage enthalten sein. Die Annahme der Asche in der Entsorgungsanlage muss je nach Bedarf des AG werktäglich Mo. bis Fr. sichergestellt werden. Anderenfalls sind vom AN entsprechende genehmigte Zwischenlagerkapazitäten vorzuhalten. Genehmigte Zwischenlager seitens des AG stehen nicht zur Verfügung. Genehmigungsunterlagen sind zu allen angebotenen Entsorgungsanlagen beizufügen. (b) Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb (aktuelles EfB-Zertifikat des Bieters und sofern zutreffend aktuelle EfB-Zertifikate aller beim Transport, Behandlung und Entsorgung eingebundener Unternehmen) (c) Kopie des Genehmigungsbescheides für den/die Verwertungsweg/e aus dem die Bedingungen für eine Annahme hervorgehen (d) Benennung der für die Anlagen (zur Behandlung u. finalen Entsorgung) zuständigen Genehmigungsbehörden (e) Bestätigung über Ortsbesichtigungstermin. Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist verbindlich, sofern der Bieter noch nicht Auftragnehmer bei der Münchner Stadtentwässerung für die Entsorgung von Kesselasche war.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vertragsdauer beträgt 24 Monate. Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.02.2024 bis 31.01.2026 geschlossen. Der Vertrag kann zu den gleichen Konditionen einvernehmlich zwischen den beiden Vertragspartnern maximal zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoption wird dem AN spätestens 6 Monate vor Vertragsende mitgeteilt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.12.2023, 09:10 Uhr. Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer)
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingu … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. -- Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedensstraße 40, 81671 München
- Website
- stadt.muenchen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Kuchler GmbH3 Zuschläge
- Dorr GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Wartung, Reparatur Pumpwerke und Kläranlage - RahmenvertragEntsorgungsbetriebe Speyer (EBS)Frist 10.12.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 02a017f7-df13-4c2e-bdda-cccbf1820aa9.