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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024_OLGH_015veröffentlicht 25.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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gilt für alle 10 Lose · in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2025 – 31.03.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
10
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Gesamtkosten pro Jahr50 %
  • Saubere Fahrzeuge30 %
  • Sendungslaufzeiten20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Landgerichtsbezirk Arnsberg

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
2
Landgerichtsbezirk Bielefeld

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
3
Landgerichtsbezirk Bochum

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
4
Landgerichtsbezirk Detmold

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
5
Landgerichtsbezirk Dortmund

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
6
Landgerichtsbezirk Essen

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
7
Landgerichtsbezirk Hagen

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
8
Landgerichtsbezirk Münster

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
9
Landgerichtsbezirk Paderborn

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–
10
Landgerichtsbezirk Siegen

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtkosten pro Jahr50 %
Saubere Fahrzeuge30 %
Sendungslaufzeiten20 %
Preis
Gesamtkosten pro Jahr
Qualität
Saubere Fahrzeuge
Qualität
Sendungslaufzeiten

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag kann zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG). Sieht sich ein am Auftrag interessie … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden. Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 1 beträgt ca. 2.040.700 Briefsendungen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7Y6AYT4A8G1BB

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Anschrift
Heßlerstraße 53, 59065 Hamm
Kontakt
verwaltung.dezernat3@olg-hamm.nrw.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

76vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (149 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69c342a3-a2d3-4a72-bea3-968c5871e498.