Abfuhr von Fäkalschlamm und Abwasser aus den Sammelgruben im Stadtgebiet Trier
SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR) · Trier, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LOT-0001 P26_001_915veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 01.01.2027 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.01.2027 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Trier54290, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 51 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 19 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 19 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 12 Tagen31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 54 Tagen
Beschreibung
Abfuhr von Fäkalschlamm und Abwasser aus Sammelgruben im Stadtgebiet Trier im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029.
Beschreibung des Loses
Fäkalschlammentnahme aus Mehrkammer-Ausfaulgruben und Einkammer- und Mehrkammer-Absetzgruben sowie die Entleerung abflussloser Sammelgruben aus privaten Haushalten im Stadtgebiet Trier im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029. Es sind ca. 167 Anlagen vorhanden: - 147 Einzel- und Mehrkammergruben - 20 Einzel- und Mehrkammergruben mit beschränkter Zufahrtsmöglichkeit
Voraussichtliche Abfuhrmenge im Ausführungszeitraum ca. 25.275 m³.
Das entnommene Schlamm-/Abwasser-Gemisch sowie das Abwasser ist zum Klärwerk zu transportieren und dort abzugeben. Einschl. der zugehörigen Nebenleistungen.
Gegenstand nach CPV
- 90400000Dienstleistungen in der AbwasserbeseitigungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotssumme 100%
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € oder Bestätigung eines Versicherer, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen der Abschnitte 2 und 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Angaben zur vorhandenen technischen Ausrüstung (Fuhrpark) zur Umsetzung der Massnahme
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis einer Umweltschadenversicherung (USV) nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1 Mio. € oder Bestätigung eines Versicherers, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Eine einmalige Verlängerung des Vertrages um weitere 6 Monate ist im beiderseitigen Einvernehmen möglich.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.10.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inte … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ostallee 7-13, 54290 Trier
- Website
- swt.de
- Kontakt
- e-vergabe@
swt.de
Bei uns erfasst
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 96dd2a20-3929-47a7-b587-2a62eddc856a.