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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Abfuhr von Fäkalschlamm und Abwasser aus den Sammelgruben im Stadtgebiet Trier

SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR) · Trier, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LOT-0001 P26_001_915veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 18 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Trier.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.01.2027 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Trier54290, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 51 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 19 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 19 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 12 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    in 54 Tagen

Beschreibung

Abfuhr von Fäkalschlamm und Abwasser aus Sammelgruben im Stadtgebiet Trier im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029.

Beschreibung des Loses

Fäkalschlammentnahme aus Mehrkammer-Ausfaulgruben und Einkammer- und Mehrkammer-Absetzgruben sowie die Entleerung abflussloser Sammelgruben aus privaten Haushalten im Stadtgebiet Trier im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029. Es sind ca. 167 Anlagen vorhanden: - 147 Einzel- und Mehrkammergruben - 20 Einzel- und Mehrkammergruben mit beschränkter Zufahrtsmöglichkeit

Voraussichtliche Abfuhrmenge im Ausführungszeitraum ca. 25.275 m³.

Das entnommene Schlamm-/Abwasser-Gemisch sowie das Abwasser ist zum Klärwerk zu transportieren und dort abzugeben. Einschl. der zugehörigen Nebenleistungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Angebotssumme 100%

Eignung6 von 6 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € oder Bestätigung eines Versicherer, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §56 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen der Abschnitte 2 und 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Angaben zur vorhandenen technischen Ausrüstung (Fuhrpark) zur Umsetzung der Massnahme
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis einer Umweltschadenversicherung (USV) nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1 Mio. € oder Bestätigung eines Versicherers, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Eine einmalige Verlängerung des Vertrages um weitere 6 Monate ist im beiderseitigen Einvernehmen möglich.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
20.10.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inte … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 96dd2a20-3929-47a7-b587-2a62eddc856a.