Abfallentsorgung (gewerbliche Siedlungsabfälle)
Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ZR3-16120-2025-307-11-BI3veröffentlicht 21.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- AbfallmanagementleistungenSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · BerlinFrist 25.11.2026
- A100/A115, RBB Entsorgung Schuttlage Aushub A10 BW123DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH · BerlinFrist 17.11.2026
- Beladung, Transport und Verwertung von Rohschlamm - ASN 190805Berliner Wasserbetriebe · BerlinFrist 11.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 17 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Nachhaltigkeit40 %
- Nachhaltigkeit25 %
- Preis35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abfallentsorgung für die Gebäude und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin - gewerbliche Siedlungsabfälle -
Beschreibung des Loses
Vertragsgegenstand ist die Sammlung, Beförderung, Behandlung, Sortierung und Verwertung von Pappe/Papier, Leichtverpackungen (LVP) und Gegenständen aus Kunststoff und Metall, Glas, Speiseresten (Bioabfall) und sonstigen gewerblichen Siedlungsabfällen aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Bestandteil der vertraglichen Leistung ist auch die Bereitstellung und Entleerung der für die Sammlung der Abfälle erforderlichen Sammelbehälter (Container und Umleerbehälter) an den jeweiligen Leistungsorten durch den Auftragnehmer.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- NachhaltigkeitMesssystem
- Qualität
- NachhaltigkeitZertifizierungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Derzeit finden umfangreiche Baumaßnahmen beziehungsweise Planungen für den Ausbau und die Inbetriebnahme an verschiedenen Liegenschaften der Auftrageberin statt: - Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus - Besucherinformationszentrum am Reichstag - Neustädtische Kirchstr. 4 - Sch … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Derzeit finden umfangreiche Baumaßnahmen beziehungsweise Planungen für den Ausbau und die Inbetriebnahme an verschiedenen Liegenschaften der Auftrageberin statt: - Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus - Besucherinformationszentrum am Reichstag - Neustädtische Kirchstr. 4 - Schadowstr. 4 Sollte die Fertigstellung der Baumaßnahmen beziehungsweise die Inbetriebnahmen in den Leistungszeitraum fallen, hat der Auftragnehmer die Abfallentsorgung auch für diese durchzuführen. Die Preise hierfür sind unter Ziffer 4 der Preisangaben aufzuführen.- Optionen
Der Leistungszeitraum endet nach dem Ablauf von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch die AG schriftlich gekündigt wird. Dieses einseitige Kündigungsrecht steht der AG zu. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung bes … ganz lesenkürzer
Der Leistungszeitraum endet nach dem Ablauf von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch die AG schriftlich gekündigt wird. Dieses einseitige Kündigungsrecht steht der AG zu. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens nach einem Leistungszeitraum von 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in se … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und … ganz lesenkürzer
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| REMONDIS GmbH & Co. KG, Kloster Lehnin OT Prützke | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Platz der Republik 1, 11011 Berlin
- Kontakt
- vergabereferat@
bundestag.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALBA Berlin GmbH11 Zuschläge
- ALBA Supply Chain Management GmbH8 Zuschläge
- Berlin Recycling GmbH7 Zuschläge
- REMONDIS Brandenburg GmbH7 Zuschläge
- REMONDIS Medison GmbH7 Zuschläge
- Bartscherer & Co. Recycling GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f6bb3433-cf34-4d3d-b2a5-63f05e58c8a9.