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vergebenEU-weitAbbrucharbeitenBau

Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung

Bezirksamt Pankow von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen HB_BL_23 24 OVveröffentlicht 26.09.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 831 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Berlin (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10407, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Abbruch- und Schadstoffsanierung

- Allgemeine und spezielle Baustelleneinrichtung – Teleskophebebühne, Schrägaufzug, Beleuchtung, Bauzaun

- Entkernung Schule – - Leichtbauwände ca. 300 m²; gelochte Gipsplatten Decke ca. 1.700 m²; Stromleitung ca. 1.000 lfm; Wasserleitungen ca. 800 lfm; Wandfliesen ca. 2.400 m²; PVC-Bodenbelag ca. 4.500 m²; Innentüren 250 Stk; Fenster ca. 2.000 m²; Innenbekleidung Außenwände ca. 2.500 m²; Abriss Dachbelag bis auf Rohdecke Dachpappe, Gefälleestrich, Dachdämmung; Dampfsperre ca. 1.500 m² - Schadstoffsanierung Schule – - KMF Dämmung ca. 1.500 m²; KMF Dämmung Vorschalung ca. 1.000 m²; KMF Dämmung Rohrummantelung ca. 1.900 lfm; Fugen Außenwände ca. 2.000 lfm; Estrich/Steinzeug ca. 4.500 m²; Sperrschicht ca. 5.000 m²; Schüttung/Granulat ca. 4.500 m² - Freifläche/Abbruch Gesamtfläche – - Abbruch Fassadenplatten ca. 2.700 m²; Automobilkran vorhalten, Absturzsicherung herstellen ca. 1.000 lfm; Abbruch Beton ca. 1.000 m², Abbruch Zaunanlagen ca. 230 lfm

- Entkernung Sporthalle – - PVC-Bodenbelag ca. 900 m²; Innen- und Außentüren 30 Stk; Fenster ca. 230 m²; Estrich ca. 400 m²; Abriss Dachbelag bis auf Rohdecke Dachpappe, Gefälleestrich, Dachdämmung; Dampfsperre ca. 430 m² - Schadstoffsanierung Sporthalle – - KMF Dämmung Leichtbauwand ca. 200 m²; KMF Dämmung Prallwand ca. 240 m²; KMF Dämmung Rohrummantelung ca. 150 lfm; Dämmung Außenwände ca. 700 m²;

- Entkernung Mensa – - PVC-Bodenbelag ca. 450 m²; Innen- und Außentüren 18 Stk; Fenster ca. 100 m²; Gussasphalt ca. 50 m²; Gipsabkofferung ca. 100 m²; Abriss Dachbelag: Dachpappe, Dachdämmung; Dampfsperre ca. 650 m² - Schadstoffsanierung Mensa – - KMF Dämmung Leichtbauwand ca. 100 m²; KMF Trittschalldämmung ca. 250 m²; KMF Dämmung Rohrummantelung ca. 150 lfm; Estrich/Steinzeug ca. 150 m²

- Entsorgungsleistungen - - Beton/Estrich ca. 4.000 t; Gemisch aus Beton, MW, Keramik ca. 800 t; Bitumenpappe ca. 80 t; Asphalt ca. 100 t; Styropor ca. 600 m³; Gipshalte Baustoffe ca. 100 t; Gemischte Bau- und Abbruchabfälle I –III ca. 180 t

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

163vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
600.014 €Zuschlagswert im Median
269.370 € – 1,22 Mio. €mittlere Hälfte, 87 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb5c45ab-1eff-473e-82fe-51f6b109d612.