Abbruch und Neubau Wohngebäude mit Bedienstetenwohnungen Karthauser Str. 18, 20 und 22 in Regensburg - Planungsleistungen gem. §34 und § 39 HOAI 2021
Bezirk Oberpfalz · Regensburg, Bayern
Aktenzeichen 01veröffentlicht 28.10.2025DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2.160 Tage
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2.160 Tage
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsvergabe mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Regensburg93051, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Qualität20 %
- Qualität20 %
- Qualität40 %
- Preis20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Bezirk Oberpfalz plant den Abriss und den anschließenden Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten auf den Grundstücken Karthauser Straße (K) 18, 20 und 22 in Regensburg. Ziel ist die Schaffung von zeitgemäßem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo) und der Bezirksverwaltung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine bezirkseigene Vorplanung erstellt, um den Umfang und die Finanzierbarkeit der Maßnahme einschätzen zu können. Die bezirkseigene Vorplanung kann als Grundlage für die weitere Planung verwendet werden. Es steht den Bewerbern jedoch auch frei, im Rahmen des Verfahrens einen abweichenden Entwurf zu erarbeiten. Die neue Wohnbebauung soll ohne Tiefgarage, jedoch mit einem integrierten, innovativen Mobilitätskonzept unter Beachtung der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg realisiert werden. Die städtebauliche Einbindung, die qualitätvolle Freianlagenplanung sowie die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Regensburg sowie mit der Förderstelle sind Teil des planerischen Gesamtkonzepts. Das Vorhaben soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern durchgeführt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden. Eine Zuarbeit der Planer zu den Fördermittelanträgen und zum Verwendungsnachweis ist Teil der Beauftragung. Denkbar wäre, dass die Umsetzung ggf. in drei Bauabschnitten erfolgt (Abriss und Neubau K 18, danach Abriss und Neubau K 20, dann Abriss und Neubau K 22). Deshalb sollte bereits im ersten Gebäude (Karthauser Straße 18) ein Wohnungsmix vorhanden sein (also abweichend von der jetzigen bezirkseigenen Vorplanung). Die Beachtung der Richtlinien des KommWFP sowie der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist verbindlich, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN-Vorgaben) und Wohnungsgrößen gemäß WFB. Bitte beachten Sie zudem, dass sich das Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals befindet (Denkmal-Aktennummer D-3-6938-0941; Siedlungen der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Münchshöfener Kultur, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Bestattungsplätze der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Straßen der römischen Kaiserzeit).
Beschreibung des Loses
Der Bezirk Oberpfalz plant den Abriss und den anschließenden Neubau von drei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten auf den Grundstücken Karthauser Straße (K) 18, 20 und 22 in Regensburg. Ziel ist die Schaffung von zeitgemäßem, barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo) und der Bezirksverwaltung. Der Auftraggeber legt Wert auf innovative Konzepte, eine ökologisch orientierte einfache und robuste Bauweise ("low tec") im Hinblick auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine bezirkseigene Vorplanung erstellt, um den Umfang und die Finanzierbarkeit der Maßnahme einschätzen zu können. Die bezirkseigene Vorplanung kann als Grundlage für die weitere Planung verwendet werden. Es steht den Bewerbern jedoch auch frei, im Rahmen des Verfahrens einen abweichenden Entwurf zu erarbeiten. Die neue Wohnbebauung soll ohne Tiefgarage, jedoch mit einem integrierten, innovativen Mobilitätskonzept unter Beachtung der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg realisiert werden. Die städtebauliche Einbindung, die qualitätvolle Freianlagenplanung sowie die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Regensburg sowie mit der Förderstelle sind Teil des planerischen Gesamtkonzepts. Das Vorhaben soll im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern durchgeführt werden. Weitere Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden. Eine Zuarbeit der Planer zu den Fördermittelanträgen und zum Verwendungsnachweis ist Teil der Beauftragung. Denkbar wäre, dass die Umsetzung ggf. in drei Bauabschnitten erfolgt (Abriss und Neubau K 18, danach Abriss und Neubau K 20, dann Abriss und Neubau K 22). Deshalb sollte bereits im ersten Gebäude (Karthauser Straße 18) ein Wohnungsmix vorhanden sein (also abweichend von der jetzigen bezirkseigenen Vorplanung). Eine Gesamtplanung der Baumaßnahme wird angestrebt. Die Beachtung der Richtlinien des KommWFP sowie der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist verbindlich, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit (DIN-Vorgaben) und Wohnungsgrößen gemäß WFB. Der Basisstandard der Barrierefreiheit ist ausreichend, es werden keine rollstuhlgeeigneten Wohnungen benötigt. Flexible, variable Grundrisskonzepte werden begrüßt. Bitte beachten Sie zudem, dass sich das Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals befindet (Denkmal-Aktennummer D-3-6938-0941; Siedlungen der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Münchshöfener Kultur, der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Bestattungsplätze der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit, Straßen der römischen Kaiserzeit). Freianlagen: Die Gestaltung der Freianlagen soll neben einer hohen Aufenthaltsqualität die Auswirkungen des Klimawandels im Sinne eines resilienten Stadtklimas berücksichtigen. Im Bezug auf ein Schwammstadtkonzept soll das Grundstück den natürlichen Funktionen (z.B. Versickerungsfähigkeit und Grundwasserneubildung, Biodiversität) möglichst nahe kommen. Fahrradabstellmöglichkeiten in ausreichendem Maße sind zu integrieren. Zu vergebene Leistungen: Abriss und Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freiraumplanung. Es ist beabsichtigt, einen Generalunternehmer zu beauftragen. Die zu vergebenden Planungsleistungen entsprechen den LPH 2-7 mit funktionaler Ausschreibung und künstlerischer Oberleitung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 1Darstellung der Einbindung aller am Projekt Beteiligten (max. 15 Punkte) / Gewichtung: 1-fach ---Aufgeteilt in folgende Unterpunkte: Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (max. 5 Punkte); Integration der Fachplaner (max. 5 Punkte); Umgang mit öffentlichen Stellen (max. 5 Punkte)
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 1Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess (max. 20 Punkte) / Gewichtung: 1-fach ---Aufgeteilt in folgende Unterpunkte: Projektleiter (max. 5 Punkte); Projektteam (max. 5 Punkte); Ablauf, Kommunikation und Koordination (max. 5 Punkte); Vor-Ort-Präsenz und Erreichbarkeit (max. 5 Punkte)
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 2Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (20 Punkte) / Gewichtung: 2 fach --- Aufgeteilt in folgende Unterpunkte: Herangehensweise an das Projekt (max. 5 Punkte); Qualitätssicherung (max. 5 Punkte); Terminsicherung (max. 5 Punkte); Kostensicherung und -optimierung (max. 5 Punkte)
- Kosten
- Gewichtung (Punkte, genau) 1Honorar (max. 5 Punkte) / Gewichtung: 1-fach --- Aufgeteilt in folgende Unterpunkte: Honorar (max. 4 Punkte); Mischstundensatz bis 10% über Durchschnitt (1 Zusatzpunkt)
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Eignungskriterien sind mit der Bewerbung bereits einzureichen. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürl. u. jur. Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufs … ganz lesenkürzer
Die Eignungskriterien sind mit der Bewerbung bereits einzureichen. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürl. u. jur. Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist und den Vorgaben des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und sofern für die Teilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerber/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen in der Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden, sind zugelassen. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften haben in dem Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses. Der/die Gesamtprojektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ bzw. "Landschaftsarchitekt" verfügen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Eigenerklärung über geeignete Referenzen im Bereich Gebäudeplanung §35 HOAI 2021 und Freiraumplanung §39 HOAI 2021 unter Angabe von: — Name und Ort des Referenzprojekts, — Art und Nutzung der Anlage, — Art der Baumaßnahme (Neubau), — Leistungsumfang (Leistungsphasen 1-7 inkl. funktionaler Ausschr … ganz lesenkürzer
• Eigenerklärung über geeignete Referenzen im Bereich Gebäudeplanung §35 HOAI 2021 und Freiraumplanung §39 HOAI 2021 unter Angabe von: — Name und Ort des Referenzprojekts, — Art und Nutzung der Anlage, — Art der Baumaßnahme (Neubau), — Leistungsumfang (Leistungsphasen 1-7 inkl. funktionaler Ausschreibung und künstlerischer Oberleitung oder LPH 1-8 nach §35 und für Landschaftsarchitekten LPH 2-8 §39 HOAI 2021), — Leistungszeit (Beginn/Ende nach Monat und Jahr), — Honorarzone (i. S. v. § 5 Abs. 1 HOAI), — • Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach dem 01.01.2015 fertiggestellt wurden. Es muss mindestens eine Referenz mit vergleichbaren Planungsanforderungen und Größe benannt werden. Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen Architekt: für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2 Mio EUR ; Landschaftsarchitekt: für Personenschäden von mind. 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden 500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU … ganz lesenkürzer
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen Architekt: für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2 Mio EUR ; Landschaftsarchitekt: für Personenschäden von mind. 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden 500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. - Angabe, ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 7 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2.160 Tage
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es ist eine Laufzeit von 6 Jahren geplant. Eine Verlängerung der Laufzeit ist möglich.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Bezirk Oberpfalz
- Anschrift
- Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 Regensburg
- Kontakt
- bauverwaltung@
bezirk-oberpfalz.de
Bei uns erfasst
- Microsoft Lizenzen RV-20260319.07.2026 · 1 Angebot
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
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- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15c4202f-f857-4b3e-8397-c3a9f954d576.