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A565, Bau- und Fertigungsüberwachung sowie Bauoberleitung für Instandsetzung Rheinbrücke Bonn-Nord

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 45-23-5065veröffentlicht 30.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1032 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 30.10.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.04.2024 – 01.04.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Krefeld47799, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (173 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (331 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über vergabe.autobahn.de
    vor 34 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Bindefrist endet
    63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 32 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.04.2025
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

A 565, Bau- u. Fertigungsüberwachung zu BV 45-23-0078

Beschreibung des Loses

Ausschgeschrieben sind Ingenieurleistungen ( in Anlehnung an die HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke der Leistungsphase 8) für eine Bauleistung, die Instandhaltungsmaßnahmen der Rheinbrücke Bonn-Nord beinhaltet.Gefordert ist die Koordination durch eine Bauoberleitung und die Stellung von örtlicher Bauüberwachung sowie Fertigungsüberwachung für die Abwicklung des Bauvertrags 45-23-0078 in Baubetriebsform 2 . Die Bau-/Fertigungsüberwachung hat zwingend Erschwernisse zu beachten. Der Beginn der Ausführung ist frühestens am 1.4.2024 und läuft ein Jahr.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung40 %
Preis60 %
Qualität
Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (St … ganz lesen- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),\n\n B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),\n\n C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,\n\n D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,\n\n E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,\n\n F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),\n\n G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].\n - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],\n - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],\n - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],\n - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].\n\n Näheres siehe EU- Aufforderung zur Angebotsabgabe.\n\n Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG …
Kriterium
Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Vergabeunterlagen (EzE) vorzunehmen.\n\n Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckung für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio.€ und für sonstige Schäden ( Sach- und Vermögensschäden … ganz lesenErklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Vergabeunterlagen (EzE) vorzunehmen.\n\n Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckung für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio.€ und für sonstige Schäden ( Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. € gegeben ist.\nDes weiteren muss nachgewiesen werden, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.(§45 (4) Nr.2 VgV
Kriterium
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden folgende Angaben gefordert.\n\nDer Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:\nDie erforderlichen Personen (hier für Baubetriebsform 2) sind auch in die &qu … ganz lesen§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden folgende Angaben gefordert.\n\nDer Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:\nDie erforderlichen Personen (hier für Baubetriebsform 2) sind auch in die "Liste der Projektverantwortlichen des AN (10009)" einzutragen.\n\nÖrtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke\nQualitätsanforderungen für das zur Bauüberwachung eingesetzte Personal: \n- Benannt werden müssen mind. 2 Mitarbeiter/innen inklusiv einer Stellvertretung, die maßgeblich die Leistung von 8.00 Uhr bis 18:00Uhr pro Werktag (Montag bis Samstag) erbringen (in einer 40 Stundenwoche) jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen (oder vergleichbar) mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich örtliche Bauüberwachung.\n- Nachweis von einem Referenzprojekt einer Neu-und/oder Ausbau bzw. Grundhafte Sanierung von gleichartigen Referenzprojekten für vergleichbare Brückenbauwerke im Fernstraßenbau \n- Die Eignung der Mitarbeiter ist vom Bieter mit Kompetenzprofilen/Vita sowie Referenzen ab dem 1.1.2012 für öffentliche Auftraggeber nachzuweisen (wie Kompetenzprofile/Vita und Referenzlisten A1.1.1 + A1.1.3).\n\nFertigungsüberwachung\nQualitätsanforderungen für die zur Fertigungsüberwachung eingesetzte Personal: \n- Benannt werden müssen mind. 2 Mitarbeiter/innen inklusiv einer Stellvertretung die maßgeblich die Leistung erbringen jeweils mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau (oder vergleichbar) im Bereich Fertigungsüberwachung im Stahlbau. \n- Es ist die Bereitschaft von einem/r Fertigungsüberwacher/in von 5 Stunden an zwei\nTagen pro Wochen (6 Werktage) sicherzustellen.\n- Für die Überwachung der Schweißarbeiten gelten die Anforderungen gemäß ZTV-Ing, Teil4 Abschnitt1 sowie Ziffer 4. Entsprechende Qualifikationsnachweise sind beizulegen.\n- Für die Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten gelten die Anforderungen gemäß ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, Ziffer E2.2 und E2.3.Entsprechende Qualifikationsnachweise sind beizulegen.\n-Die Eignung der Mitarbeiter/innen ist vom Bieter mit aussagekräftigen Unterlagen nachzuweisen (wie Kompetenzprofile/Vita und Referenzlisten A 1.1.2 + A1.1.4).\n\nBei der Bau-/Fertigungsüberwachung ist zwingend zu beachten Erschwernisse:\n-Die Überwachungsarbeiten finden auch in Bereichen statt, wo Taubenkot vorhanden sein kann \n-Arbeiten über fließendem Gewässer (Gerüst zur Bearbeitung der Fahrbahnunterschicht) \n-Arbeiten und Begehung in und von beengten und dunklen Räumen/Anlagen \n- Arbeiten mit Atemmaske und Schutzbegleitung (ist einzukalkulieren für das Betreten der S/W-Anlage) \n\nBezüglich der Schadstoffe der Korrosionsschutzbeschichtung sind folgende Regelwerke zwingend zu beachten und die entsprechenden gesundheitlichen Voruntersuchungen und fortlaufende Kontrollen einzuhalten: \nFür die Schwarz-Weiß-Bereiche:\n- TRGS 505 "Blei",\n- TRGS 524 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" \n- TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen".\n\n§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.\nDer Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:\nDer Bieter muss mindestens ein vergleichbares Projekt in geeigneter Form mit aussagekräftigen Unterlagen vorweisen können. -Koordination von Bau-/Fertigungsüberwachung (gemäß HOAI OP Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8) im Leistungszeitraum ab dem 1.1.2018 für vergleichbare Brückenbauwerke im Fernstraßenbau für einen öffentlichen Auftraggeber.\n(Referenz darf auch mehrfach genannt werden.)\n\n§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die te …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
01.04.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.autobahn.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 Tage
Angebotsöffnung
11.01.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.\nAuskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Hinweis
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.\n\nDer Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form ei … ganz lesenFür die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.\n\nDer Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.\n\nEin Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.\n\nKleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.\n\nHinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR):\nSind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. \nAuf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.\n\n\nOffenes Verfahren:\n Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:\n\n - Angebotsschreiben\n\n-EU Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014\n\n-Leistungsverzeichnis (Kurztext-/Preisverzeichnis) sowie elekt. Angebotsdatei DA 84 GAEB 90\n\n- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage , Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen) sowie die ausgefüllten Referenzlisten in der Anlage.\n\n Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für alle geforderten Personen zwingend erforderlich.\n- Liste der Projektverantwortlichen\n\n Folgende Unterlagen sind mit den Vergabeunterlagen, soweit zutreffend, einzureichen:\n\n - Erklärung Bewerbergemeinschaft\n\n - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer\n\n - Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)\n\n Folgende Unterlagen sin …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hansastraße 2, 47799 Krefeld
Kontakt
fu-rhl-nl-kr-vergabeservice@autobahn.de

Bei uns erfasst

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1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.01.2024
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.01.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb969153-2518-4594-b901-ade24ffe4796.