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Frist unbekanntEU-weitPlanung

A060, UEFG K18 bei Heidesheim - BW 5914 911, NR, SpRK

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West

veröffentlicht 04.11.2025

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (159 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (205 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Nachrechnung Die Nachrechnung ist gemäß dem Entwurf der BEM-ING Teil 2 sowie unter Berücksichtigung diesbezüglicher BASt-Berichte durchzuführen. Da es sich um ein gestuftes Verfahren der Nachweisführung handelt ist die Stufe, in der die Nachweise erfolgreich geführt werden können zu Beginn nicht bekannt. Inwieweit die Ausführungen der ausgeschriebenen Leistungen im Nachweisverfahren zur Ausführung kommen, hängt vom Verlauf bzw. den Ergebnissen der einzelnen Nachrechnungsstufen ab. Es besteht somit die Möglichkeit, dass Leistungen entfallen oder auch mehrfach erforderlich werden. Die hier durchzuführende Nachrechnung endet nach Stufe 2. Sollten weiterführende Berechnungen erforderlich sein, werden diese über zusätzliche Bauauftragungen durch den AG ausdrücklich beauftragt. Die rechnerischen Nachweise der Tragfähigkeit, der Gebrauchstauglichkeit, der Dauerhaftigkeit und der Ermüdungssicherheit sind auf Basis des semiprobabilistischen Sicherheitskonzepts (Teilsicherheitskonzept) zu führen. Da Ungenauigkeiten, Vereinfachungen oder auch vereinfachende Annahmen in der Modellierung des statischen Systems bzw. in den Berechnungs- und Lastansätzen der Bestandsstatik nie gänzlich ausgeschlossen werden können, sind im Rahmen der Nachrechnung die Einzellastfälle infolge Ausbaulasten g1 und g2, Verkehrslasten QLM1, Temperaturunterschiede DTM sowie ggf. Vorspannung Pmt,0 und Pmt,? etc. neu zu ermitteln. Ein bloßer Schnittgrößenvergleich auf Basis der Verkehrslasten ist für die Nachrechnung nicht ausreichend. Der AN kontrolliert somit unmittelbar die vorhandenen Schnittgrößen aus der Bestandsstatik und ob hier die standsicherheitsrelevanten Nachweise für den Überbau geführt worden sind. Die Berechnungen sind bei sämtlichen hier beschriebenen Teilbauwerken für den Überbau in Längs-und Querrichtung inkl. Auflagerkräfte sowie für die Unterbauten zu führen. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten/Teilbauwerken durchgeführt werden, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die anderen Überbauten/Teilbauwerke sichergestellt wird. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Die Brückenlager, die Fahrbahnübergänge und die Unterbauten sind ebenfalls rechnerisch nachzuweisen, die Gründungen sind mittels Lastvergleich abzuschätzen.Der Auslastungsgrad ? ist gemäß dem Entwurf der BEM-ING Teil 2 für die maßgebenden Bauteile und Nachweisquerschnitte für die Längs- und Querrichtung des Überbaus sowohl für den Grenzzustand der Tragfähigkeit als auch für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit zu ermitteln. Die Ermittlung des Vergleichswertes ? ist nicht gefordert. Der Inhalt der Nachrechnung orientiert sich an der empfohlenen Gliederung gemäß dem Entwurf der BEM-ING Teil 2.

A060, UEFG K18 bei Heidesheim - BW 5914 911, NR, SpRK

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24612576.