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81304212-Aufbau und Verankerung von Beratungs- und Dienstleistungsangeboten zur Förderung einer nachhaltigen Agrarwirtschaft

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 81304212veröffentlicht 12.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 967 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.giz.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.giz.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Vorhaben "Jugendbeschäftigung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Westen Kenias" (Auftragswert: bis zu 5.000.000 EUR; Laufzeit: 01/2024 bis 12/2025 (2 Jahre)) zielt auf die Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten entlang von Agrarwertschöpfungsketten, insbesondere für junge Menschen und Frauen. Es wirkt mit dem Länderpaket Kenia des Globalvorhabens "Beschäftigung im ländlichen Raum mit Fokus auf Jugendliche" der Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER, ehemals SI EINEWELT ohne Hunger) zusammen, das im Dezember 2024 endete.

Zielgruppen des Vorhabens sind junge Bäuerinnen und Bauern, sowie die Eigentümer*innen agrarbasierter KKMU und deren Angestellte in den Bezirken Bungoma, Kakamega, Kisumu, Siaya und Vihiga. Das Vorhaben fördert insbesondere solche agrarbasierten KKMU sowie Existenzgründungen, welche die Transformation des kenianischen Agrar- und Ernährungssektors vorantreiben.

Das Vorhabe trägt zu den Programmzielindikatoren 1 (Förderung von Beschäftigung) und 2 (Erhöhung von Einkommen und Umsatz) bei. Es fördert außerdem den Zugang landwirtschaftlicher Primärproduzent*innen zu nachhaltigen Dienstleistungen und Betriebsmitteln, wodurch junge Bäuerinnen und Bauern ihre landwirtschaftliche Produktivität verbessern können und trägt damit zum Programmzielindikator 3 (Erhöhung der Produktivität) bei. Das Vorhaben verbessert den Zugang der von jungen Menschen geführten agrarbasierten KKMU und Existenz-gründer*innen zu technischen und unternehmerischen Dienstleistungen und schafft damit Voraussetzungen für eine erhöhte Wertschöpfung (Beitrag zum Programmzielindikator 4 Erhöhung der Wertschöpfung). Durch die vermehrte Nutzung ökologisch nachhaltiger Dienstleistungen und Betriebsmittel werden außerdem zusätzliche landwirtschaftliche Flächen nachhaltig und klimaresilient bewirtschaftet (Beitrag zum Programmzielindikator 5 Nachhaltig bewirtschaftete Fläche).

Auf Outputebene wurden folgende Ziele definiert:

Output 1: Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure zur Steuerung und Umsetzung der im Vorgängervorhaben erarbeiteten County Youth Agribusiness Strategies.

Output 2: Verbesserung des Zugangs von jungen Bäuerinnen und Bauern zu nachhaltigen Ressourcen der landwirtschaftlichen Produktion.

Output 3: Stärkung der unternehmerischen Kompetenzen von jungen Unternehmer*innen sowie Existenzgründer*innen im Agrar- und Ernährungssektor.

Output 4 : Bewerbung der Attraktivität des Agrar- und Ernährungssektors als inklusive, moderne und lukrative Einkommens- und Beschäftigungsquelle für junge Menschen.

Auf Makroebene bewirkt die Stärkung der Kapazitäten staatlicher und nicht-staatlicher Akteure bei der Umsetzung der County Youth Agribusiness Strategies, die mit Unterstützung des Vorgängervorhabens von den Bezirken entwickelt wurden, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ökonomischen Tätigkeiten junger Menschen in den Bezirken. Im Rahmen öffentlich-privater Dialogforen tauschen sich Vertreter*innen der Jugendverbände, der Bezirksverwaltungen, und weiterer staatlicher und privatwirtschaftlicher Akteure zu zentralen Problemen junger Menschen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und möglichen Lösungen aus. Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf der Stärkung privatwirtschaftlicher Anbieter von technischen und unternehmerischen Dienstleistungen sowohl für Bäuerinnen und Bauern als auch für KKMU. Die geförderten Dienstleistungen werden auf die konkreten Unterstützungsbedarfe ausgerichtet, ausgehend von den Erfahrungswerten des Vorläuferprojektes (Mesoebene). Zusätzlich werden einzelne Unternehmen gestärkt, die eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Betriebsmitteln und/ oder der Vermarktung der landwirtschaftlichen Produktion haben (Mikroebene). Damit wird der Zugang von jungen Bäuerinnen und Bauern zu nachfrageorientierten Dienstleistungen, Betriebsmitteln und Märkten gefördert.

Beschreibung des Loses

Der AN ist verantwortlich für die Umsetzung des Outputs 2 des Vorhabens und hierin für die Erbringung von drei Arbeitspaketen sowie das Erreichen der zugehörigen Meilensteine.

Output 2 strebt an, einen Beitrag zur Förderung einer inklusiven und klimasensiblen Agrar- und Ernährungswirtschaft in Westkenia zu leisten. Dazu wird ein Fokus auf die Bereiche gelegt, die einen direkten positiven Einfluss auf Nachhaltigkeit, Klimaresilienz und gleichzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten haben, beispielsweise der Saatgutanbau, klima-smarte Anbaupraktiken oder Nacherntetechnologien. Konzeptionell soll auf Ansätze und Partnerkooperationen aufgebaut werden, die im Vorgängervorhaben entwickelt wurden bzw. mit denen das Vorhaben zusammengearbeitet hat.

Arbeitspaket 1: (Weiter-)entwicklung von Ansätzen und Inhalten zur Förderung einer klimasensiblen Agrar- und Ernährungswirtschaft

Die Farmer Service Center (FSC) sind physische Zentren auf Dorfebene, die ein breites Angebot an Dienstleistungen anbieten, u.a. Vertrieb von Betriebsmitteln, verschiedene Trainings- und Beratungsleistungen sowie andere Dienstleistungen entlang der gesamten landwirtschaftlichen Produktion, darunter Vermarktung. Bisher sind sie im Wesentlichen auf die gängigen landwirtschaftlichen Kulturen und Praktiken ausgerichtet. Im Zuge des Vorhabens sollen sie gezielt dabei unterstützt werden, Wissen, Betriebsmittel und andere Dienstleistungen anzubieten, die zu einer klimasensiblen und inklusiven Modernisierung des Agrarsektors beitragen. Dazu sind neue Trainings- und Beratungsinhalte zu entwickeln, Dienstleistungen anzupassen oder zu erweitern und Betriebsmittel zu identifizieren, die über die FSC (auch virtuell) angeboten werden können.

Inclusive Contract Farming des Vorhabens Agri-Jobs 4 Youth erweitert den bewährten Ansatz der GIZ, um zum einen sicherzustellen, dass junge Menschen und insbesondere auch (junge) Frauen als gleichberechtigte Vertragspartner behandelt werden. Gleichzeitig stärkt der Ansatz aber auch die Stabilität des Vertrag gebenden Unternehmens. Aufgabe des AN ist es, den so entwickelten Ansatz auf die teilnehmenden Vertragspartner anzupassen. Eine Liste geeigneter Vertrag gebender Unternehmen, anhand derer der AN auswählen kann, wird zur Verfügung gestellt.

Die Gigatonne Challenge ist eine laufende Initiative von "10 in 10", an welchem fünf vom Vorgängervorhaben geförderten Jugendorganisationen teilnehmen. Im Rahmen des Auftrags sollen zum einen die bestehenden Gruppen unterstützt werden, ihr Engagement auszuweiten. Zudem sollen neue Gruppen motiviert werden, in die Gigatonne Challenge einzusteigen. Zudem gilt es zu prüfen, ob bzw. wie der Aufbau eine "Gigatonne Hubs" in Westkenia sinnvoll sein könnte. Der Gigatonne Hub würde als regionale Anlaufstelle die teilnehmenden Gruppen in ihrem Engagement durch Capacity Building, Netzwerk-Maßnahmen, etc. stärken.

Die von der GIZ Kenia entwickelten Youth-friendly land leasing guidelines wurden im August 2023 zur freien Verfügung online gestellt und haben eine sehr positive Resonanz gefunden. Im Rahmen des Auftrages in Zusammenarbeit mit den Outputs 1 und 4 sollen die guidelines in ein größeres Interventionsfeld eingebettet werden. Denkbar sind hier beispielsweise generationenübergreifende Austauschformate, gender-sensitive "farm business plans" oder "farming on trial challenge". Aufgabe des AN ist es, hierzu einen kulturell angepassten, innovativen Ansatz zu entwickeln und mit einem lokalen Partner im Rahmen von Örtlichen Zuschüssen umzusetzen.

Arbeitspaket 2: Implementierung der (weiter-) entwickelten Ansätze und Inhalte zur Förderung einer klimasensiblen Agrar- und Ernährungswirtschaft

Das Arbeitspaket 2 befasst sich mit der Umsetzung der (weiter-) entwickelten Ansätze zur Bereitstellung nachhaltiger Ressourcen für die landwirtschaftliche Produktion. Hauptaufgabe hier ist die Begleitung der Partner in der Umsetzung der Ansätze, die kontinuierliche Steuerung der Umsetzung und die ggfls. notwendige Nachsteuerung und konzeptionelle Anpassung der Konzepte.

Der AN führt somit selbst keine Trainings auf Zielgruppenebene durch, sondern berät und begleitet die Partner in der Umsetzung.

Im Laufe der Umsetzung können neue Partner, beispielsweise neue FSC, aber auch andere Strukturen in die Umsetzung aufgenommen werden. Diese müssten dann kontinuierlich in die Nutzung der Förderansatzes eingeführt werden.

Während der Umsetzung soll gleichzeitig darauf hingewirkt werden, dass über Partnerschaften und Kofinanzierungen weitere Zielgruppen erreicht werden können. Dabei spielt auch die aktive Außendarstellung der Ansätze und ihrer Wirkungen an wichtige Rolle.

Arbeitspaket 3: Institutionelle Verankerung der erprobten Ansätze zur Förderung einer klimasensiblen Agrar- und Ernährungswirtschaft

Zur Erzielung der bestmöglichen Nachhaltigkeit der Interventionen im Output 2 wird im Gesamtvorhaben der Ansatz der Knowledge Continuity verwandt. Ziel ist es die eingesetzten Förderansätze, Partnerschaften und Interventionen dahingehend zu analysieren, wie sie über das Projekt hinaus institutionell verankert und in die Breite getragen werden können. Die FSC sollen am Ende der Projektlaufzeit als eigenständige Unternehmen wirtschaftlich tragfähig sein und ihr Leistungsangebot auch ohne externe Unterstützung weiterführen können. Zusätzlich können die erstellten Trainings- und Beratungsformate auch anderen Akteuren bereitgestellt werden.

Für den Ansatz des Inclusive Contract Farming ist eine institutionelle Verankerung bei der Agribusiness Market Ecosystem Alliance (AMEA) angedacht. Der AN unterstützt und begleitet diesen Prozess.

Zur Verbreitung der Gigatonne Challenge in Westkenia ist die Etablierung eines regionalen Gigatonne Hubs zu prüfen und ggfls. zu unterstützen. Hierfür bedarf es weiterer Partner, die sich an der Gigatonne Challenge und an der Finanzierung des Hubs auch über die Laufzeit des Vorhabens engagieren.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 500.000,00 EUR 2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 10 Personen
Kriterium
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands 2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG 3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Kriterium
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 400.000,00 EUR 2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Landwirtschaft und davon mindestens 2 Referenzprojekte in Ostafrika oder südlichem Afrika in den letzten 3 Jahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder - aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Optionen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder - aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.giz.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
153 DAYS
Angebotsöffnung
15.03.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Geeignet für KMU, gegenteilige Angabe oben ist irrelevant und nur aus technischen Gründen erfolgt
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1NYU52WK Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
649.087 €Zuschlagswert im Median
395.083 € – 1,65 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 410fc413-4ad1-48c7-9f02-2a30572f6996.