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vergebenEU-weitDienstleistungen

81302152-Conseil et soutien sur la promotion de la participation sociale et politique dans les communes partenaires à Madagascar

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 81302152-VBveröffentlicht 23.05.2024DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Madagaskar ist eines der ärmsten Länder der Welt. Gerade in den ländlichen Regionen ist Armut weit verbreitet. Der Staat ist dort kaum vertreten, was sich auf die lokale Entwicklung auswirkt, sowie auf den Zugang zu öffentlichen Leistungen, Bildung, Gesundheit und Armutsbekämpfung. Die Weltbank schätzt, dass der Anteil der Bevölkerung der von weniger als 2,20$ pro Tag lebt, auf mehr als 80% Prozent gestiegen ist. Ein wichtiges Instrument, um die Armut zu bekämpfen, ist die Dezentralisierung und die Stärkung von Gemeinden. Der nationale gesetzliche Rahmen dafür, wurde 2023 mit dem Plan National pour la Décentralisation Emergente (PNDE) verabschiedet. Bisher sind die Gemeinden aufgrund ihrer prekären Finanzlage nur eingeschränkt handlungsfähig. Zudem fehlen Know-How und Fachkräfte, um die ihnen zustehenden Einnahmen auszuschöpfen und gute Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen. Außerdem arbeiten die Gemeinden kaum mit der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft zusammen, um den Zugang zu Basisdienstleistungen zu verbessern und die lokale Wirtschaftsentwicklung zu fördern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) unterstützt die madagassische Regierung im Prozess der Kommunalentwicklung und der Dezentralisierung im Rahmen des Vorhabens "Armutsorientierte Kommunalentwicklung und Dezentralisierung (ProDéCID), das von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt wird. Das Vorhaben läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 und hat folgende Outputs: 1) Transparentes lokales Finanzmanagement, 2) Austausch & Lernen für eine effiziente lokale gute Regierungsführung, 3) Soziale und politische Beteiligung, 4) Inklusive, armutsorientierte Stadtentwicklung von "Grand Tana", 5) Unterstützung der Zivilgesellschaft.

Beschreibung des Loses

ProDéCID/Fanainga+ hat als Ziel die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Rolle als Akteure der armutsorientierten lokalen Entwicklung effektiv wahrzunehmen. Das Projekt hat dafür folgende fünf Outputs: 1) Transparentes lokales Finanzmanagement, 2) Austausch & Lernen für eine effiziente lokale gute Regierungsführung, 3) Soziale und politische Beteiligung, 4) Inklusive, armutsorientierte Stadtentwicklung von "Grand Tana", 5) Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die vom Auftragnehme zu erbringenden Leistungen, lassen sich in fünf Arbeitspakete ordnen. Das erste Arbeitspaket ist an Output 3 angegliedert, der darauf abzielt, Dialog- und Beteiligungsformate für eine direkte Interaktion zwischen Staat und Zivilgesellschaft auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene zu nutzen. Damit diese Multi-Akteurs-Dialoge erfolgreich sind, werden gut ausgebildete Moderator*innen benötigt. Die Aufgabe des Auftragnehmers ist es daher, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und staatliche Akteure in mehreren Ausbildungszyklen zu Moderator*innen auszubilden und sie anschließend gegebenenfalls zu begleiten. Das zweite Arbeitspaket knüpft an die Outputs 3 und 5 an, die eine direkte Interaktion zwischen Staat und Zivilgesellschaft auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene fördern sollen. Dabei soll sichergestellt werden, dass kommunale, regionale und nationale staatliche Akteure die Zivilgesellschaft als wichtigen und komplementären Akteur in der lokalen Entwicklung wahrnehmen und Begegnungsräume geschaffen werden. Dazu ist es notwendig, den aktuellen Stand der lokalen und politischen Partizipation von zivilgesellschaftlichen Organisationen auf allen Ebenen in einem partizipativen Prozess zu analysieren. Das dritte Arbeitspaket zielt darauf ab, Risiken für Whistleblower*innen und Menschrechtsaktivist*innen zu reduzieren, indem zivilgesellschaftliche Organisationen darin beraten werden sollen, wie sie diese Personen besser unterstützen und beschützen können. Die Idee ist, dass diese Menschen ein System haben, an das sie sich wenden können, um Rechtshilfe, vorübergehendes Asyl oder physischen Schutz zu erhalten. Die Aktivist*innen selbst sollen darin geschult werden, ihre Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer eigenen Sicherheit auszuüben. Das vierte Arbeitspaket zielt darauf ab, eine Bestandsaufname der Funktionsfähigkeit der bereits eingerichteten lokalen Konsultationsstrukturen durchzuführen und Vorschläge zur Operationalisierung dieser Strukturen zu machen. Zudem sollen Synergiepotentiale mit anderen lokalen Strukturen analysiert werden. Ein weiteres Ziel besteht darin, in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der technischen Entwicklungszusammenarbeit einen Leitfaden für die Operationalisierung der lokalen Strukturen zu entwickeln. Dieser Leitfaden, sollte vom Innen- und Dezentralisierungsministerium validiert und idealerweise von anderen Entwicklungsagenturen institutionalisiert werden. Das fünfte Arbeitspaket zielt darauf ab, die technischen Berater von ProDéCID/Fanainga+ in der organisatorischen und institutionellen Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, sowie von formellen und informellen Netzwerken zu schulen. Der Auftragnehmer soll neue methodische Ansätze bereitstellen, die technischen Berater*innen in der Anwendung dieser schulen, die Beratungsansätze verbessern und in komplexen und/oder hochsensiblen Fällen direkte Unterstützung leisten. Zudem soll der Auftragnehmer in der partizipativen Entwicklung eines Verhaltenskodex bzw. eines Qualitätssicherungssystems zur "Good Governance" von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen. Zur Bearbeitung der genannten Arbeitspakete, werden mehrjährige Arbeitserfahrung im frankophonen Afrika, Fachkenntnisse in den geforderten Bereichen sowie fließende Französischkenntnisse entsprechend der Termes de Référence vorausgesetzt. Des Weiteren werden Expert*innen benötigt, die fließend madagassisch sprechen. Die Beratungsleistung soll ab Zuschlag (voraussichtlich im 1. Quartal 2024) bis Dezember 2025 (bei erfolgreicher Verlängerung bis Dezember 2026) durchgeführt werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 70

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR2YYRYY6L

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
AMBERO Consulting Gesellschaft mbH, Kronberg im Taunus3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

61vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
634.925 €Zuschlagswert im Median
396.013 € – 901.735 €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9610106e-db29-4938-a3ca-89606549fdb5.