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603 - Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 10.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualifikation21 %
  • Erfahrung49 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK

Beschreibung des Loses

1. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern durch die Verleiherin an die Entleiherin als Entleiherin für den Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. 2. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 ("Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 ("Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Außerhalb dieser Tranchen finden keine Einzelabrufe statt. 4. Die termingerechte Ausführung der Leistungsausführung mit der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. 5. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 2.154 Personentage (zu je 7,6 Zeitstunden). Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 2440 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualifikation21 %
Erfahrung49 %
Qualität
Qualifikation
Qualität
Erfahrung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nac … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für … ganz lesen1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der Entleiherin" durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. Außerhalb der festgelegten Tranchen findet kein Leiharbeitnehmer-Einsatz nach dieser Rahmenvereinbarung statt. 2. Soweit das Angebot der Auftragnehmerin für mindestens drei der im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung vorgelegten Kurzlebensläufe nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Wertungssystem jeweils mindestens 5,0 Wertungspunkte erzielt hat (ungewichtet), besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin für drei dieser Leiharbeitnehmer über den Zeitraum der festgelegten Tranche 1, nicht jedoch vor Erteilung des Zuschlages zur Rahmenvereinbarung. Im Weiteren besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin aus der Rahmenvereinbarung. Die Entleiherin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent an Personentagen abzunehmen. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen, und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 (im Weiteren: "Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 (im Weiteren: "Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Im Weiteren ergibt sich die Leistungszeit für die beauftragen Leistungen aus den auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträgen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DXFA

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

358vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (426 Lose mit Angabe)
408.402 €Zuschlagswert im Median
290.588 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4c017c9-c908-43b2-8216-01c328c93a19.