603 - Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK
NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 10.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- REZ NRW 45ind JC ME-aktivBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 08.12.2026
- Rahmenvertag ANÜ Netzwerk/FirewallLandesbetrieb Information und Technik NRW · DüsseldorfFrist 30.11.2026
- REZ NRW 45ind JC AHA Kreis SoestBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 24.11.2026
- RV ANÜ TestmanagementLandesbetrieb Information und Technik NRW · DüsseldorfFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualifikation21 %
- Erfahrung49 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK
Beschreibung des Loses
1. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern durch die Verleiherin an die Entleiherin als Entleiherin für den Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. 2. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 ("Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 ("Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Außerhalb dieser Tranchen finden keine Einzelabrufe statt. 4. Die termingerechte Ausführung der Leistungsausführung mit der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. 5. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 2.154 Personentage (zu je 7,6 Zeitstunden). Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 2440 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualifikation
- Qualität
- Erfahrung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nac … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für … ganz lesenkürzer
1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der Entleiherin" durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. Außerhalb der festgelegten Tranchen findet kein Leiharbeitnehmer-Einsatz nach dieser Rahmenvereinbarung statt. 2. Soweit das Angebot der Auftragnehmerin für mindestens drei der im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung vorgelegten Kurzlebensläufe nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Wertungssystem jeweils mindestens 5,0 Wertungspunkte erzielt hat (ungewichtet), besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin für drei dieser Leiharbeitnehmer über den Zeitraum der festgelegten Tranche 1, nicht jedoch vor Erteilung des Zuschlages zur Rahmenvereinbarung. Im Weiteren besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin aus der Rahmenvereinbarung. Die Entleiherin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent an Personentagen abzunehmen. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen, und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 (im Weiteren: "Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 (im Weiteren: "Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Im Weiteren ergibt sich die Leistungszeit für die beauftragen Leistungen aus den auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträgen.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DXFA
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- NRW.BANK AöR
- Anschrift
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
- Kontakt
- einkauf@
nrwbank.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VD Services GmbH28 Zuschläge
- SOMI Experts GmbH17 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH16 Zuschläge
- EICS Group GmbH Engineering Solutions16 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW GmbH - gemeinnützig14 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4c017c9-c908-43b2-8216-01c328c93a19.