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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

6002802668-BwDLZ Köln

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 6002802668-BwDLZ Kölnveröffentlicht 10.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 593 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 8 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate02.05.2025 – 31.12.2025
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln51147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ausbildung/Fortbildung von LSKKBw inkl. onlinebasierter Softwarelösung

Lose8 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Teil-und Komplettschulung am Standort Köln

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.05.-31.12.2025, mit optionaler Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027, über die Ausführung von Teil- und Komplettschulungen für Luftsicherheitskontrollpersonal, welches Kontrollen von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck durchführt, gem. 11.2.3.1, dem modularen Schulungssystem Luftsicherheit.

8 Monate–
2
Los 2 Komplettschulung am Standort Köln

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.05.-31.12.2025, mit optionaler Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027, über die Ausführung von Komplettschulungen Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht und Post gem. 11.2.3.2, dem modularen Schulungssystem Luftsicherheit.

8 Monate–
3
Los 3 Fortbildungen am Standort Köln

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.05.-31.12.2025, mit optionaler Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027, über die Ausführung von Fortbildungen für Luftsicherheitskontrollpersonal nach Nummern 11.2.3.1, 11.2.3.2 und 11.2.3.4, gem. den Weiterbildungsvorlagen des NLSP (Nationales Luftsicherheitsprogramm) bzw. der LuftSichSchulV für Luftsicherheitskontrollpersonal

8 Monate–
4
Los 4 Komplettschulung am Standort Berlin

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.05.-31.12.2025, mit optionaler Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027, über die Ausführung von Teil- und Komplettschulungen für Luftsicherheitskontrollpersonal, welches Kontrollen von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck durchführt, gem. 11.2.3.1, dem modularen Schulungssystem Luftsicherheit.

8 Monate–
5
Los 5 Erstausbildung am Standort Berlin

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.05.-31.12.2025, mit optionaler Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027, über die Ausführung von Erstausbildungen für Luftsicherheitskontrollpersonal für Fahrzeugkontrollen, gem. 11.2.3.4, dem modularen Schulungssystem Luftsicherheit.

8 Monate–
6
Los 6 Fortbildungen am Standort Berlin

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.05.-31.12.2025, mit optionaler Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027, über die Ausführung von Fortbildungen für Luftsicherheitskontrollpersonal nach Nummern 11.2.3.1, 11.2.3.2 und 11.2.3.4, gem. den Weiterbildungsvorlagen des NLSP (Nationales Luftsicherheitsprogramm) bzw. der LuftSichSchulV für Luftsicherheitskontrollpersonal

8 Monate–
7
Los 7 Fortbildungen am Standort Wunstorf

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.05.-31.12.2025, mit optionaler Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027, über die Ausführung von Fortbildungen für Luftsicherheitskontrollpersonal nach Nummern 11.2.3.1 und 11.2.3.2 gem. den Weiterbildungsvorlagen des NLSP (Nationales Luftsicherheitsprogramm) bzw. der LuftSichSchulV für Luftsicherheitskontrollpersonal

8 Monate–
8
Los 8 Onlinebasierte Softwarelösung

Abschluss eines Rahmenvertrages für den Zeitraum 01.07.-31.12.2025, mit optionaler Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027, über die Bereitstellung einer onlinebasierten Softwarelösung für Bilderkennungsschulungen., welche dem Schulungssystem Luftsicherheit (gem. Inkraftsetzungserlass des BMI vom 31.10.2013 in der jeweils gültigen Fassung) auf Grundlage der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) zu entsprechen hat.

8 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Niedrigster Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.05.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
Je nach Bedarf können für die Jahre 2026 und 2027 mehr als je eine Teil- und Komplettschulung stattfinden.
Optionen
Optionale Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027. Vertragsverlängerung wird zum Ende des 3. Quartals des jeweiligen Jahres, zum 30.09., bekannt gegeben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str.16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- eine Zertifizierung/Zulassung gem. 11.2.3.1 und 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 gem. §19 LuftSiSchulV, die zum Angebotsschluss Gültigkeit besitzen muss. Änderungen im Status bzgl. der Zulassung während der Vertragslaufzeit sind dem AG unmittelbar anzuzeigen. - für die Prüfung von Luftsicherheitsk … ganz lesen- eine Zertifizierung/Zulassung gem. 11.2.3.1 und 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 gem. §19 LuftSiSchulV, die zum Angebotsschluss Gültigkeit besitzen muss. Änderungen im Status bzgl. der Zulassung während der Vertragslaufzeit sind dem AG unmittelbar anzuzeigen. - für die Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften eine gültige Zertifizierung/Zulassung als bestellter Prüfer einer Luftsicherheitsbehörde, die zum Angebotsschluss Gültigkeit besitzen muss. Änderungen im Status bzgl. der Zulassung während der Vertragslaufzeit sind dem AG unmittelbar anzuzeigen. - eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gem. § 7 LuftSiG, die zum Angebotsschluss für die Vertragslaufzeit Gültigkeit besitzen muss; diese ist vor Ausbildungsbeginn auch als Voraussetzung für die Erteilung der Zutrittsberechtigungen ggü. der FlBschft BMVg nachzuweisen. Änderungen im Status bzgl. der Zulassung und der ZÜP während der Vertragslaufzeit sind dem AG unmittelbar anzuzeigen.
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Los 8

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Niedrigster Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.05.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Verlängerung um je ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2027. Vertragsverlängerung wird zum Ende des 3. Quartals des jeweiligen Jahres, zum 30.09., bekannt gegeben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str.16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Die onlinebasierte Softwarelösung für Bilderkennungsschulungen hat dem Schulungssystem Luftsicherheit (gem. Inkraftsetzungserlass des BMI vom 31.10.2013 in der jeweils gültigen Fassung) auf Grundlage der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) zu entsprechen. - Die onlinebasierte Softw … ganz lesen- Die onlinebasierte Softwarelösung für Bilderkennungsschulungen hat dem Schulungssystem Luftsicherheit (gem. Inkraftsetzungserlass des BMI vom 31.10.2013 in der jeweils gültigen Fassung) auf Grundlage der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) zu entsprechen. - Die onlinebasierte Softwarelösung hat eine behördliche Zulassung zu besitzen - eine Zertifizierung/Zulassung gem. 11.2.3.1 und 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 gem. §19 LuftSiSchulV, die zum Angebotsschluss Gültigkeit besitzen muss. Änderungen im Status bzgl. der Zulassung während der Vertragslaufzeit sind dem AG unmittelbar anzuzeigen. Während der gesamten Vertragslaufzeit der Softwarelizenz hat ein zertifizierter Ausbilder bei Bedarf zur Verfügung zu stehen. - eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gem. § 7 LuftSiG. Änderungen im Status bzgl. der Zulassung und der ZÜP während der Vertragslaufzeit sind dem AG unmittelbar anzuzeigen.
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1DeCaS, Swisttal-Heimerzheim1
2DeCaS, Swisttal-Heimerzheim1
3DeCaS, Swisttal-Heimerzheim1
4DeCaS, Swisttal-Heimerzheim1
5DeCaS, Swisttal-Heimerzheim1
6DeCaS, Swisttal-Heimerzheim1
7DeCaS, Swisttal-Heimerzheim1
8DeCaS, Swisttal-Heimerzheim1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 806 (Schulung für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstung) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 67a38864-b2c9-4e99-b562-2c2154c0ba20.