Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitTiefbau und StraßenbauBauRahmenvereinbarung

6002801595-BwDLZ Dresden - Miettoiletten, Sanitärcontainer, Toilettenwagen, Raum-, Büro-, Lager-u. Gefriercontainer, Sicherheitszäune für die Bundeswehr im Freistaat Sachsen

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 6002801595-BwDLZ Dresdenveröffentlicht 06.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 597 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Sachsen (11 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 11 Lose · in 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.05.2025 – 30.04.2029
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01219, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 10 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2029
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Mit diesem Vergabeverfahren (Offenes Verfahren in 11 Losen) sollen vierjährige Rahmenvereinbarungen über die mietweise Bereitstellung verschiedener Mietgegenstände (Miettoilettenkabinen, Sanitärcontainer, Toilettenwagen und Handwaschstationen, Büro-/Raum-/Lager- und Kühl-Gefriercontainer, sowie Sicherheitszäune jeweils in verschiedenen Ausführungen) für verschiedene zivile und militärische Liegenschaften der Bundeswehr im Freistaat Sachsen und ggf. auch darüber hinaus, außerhalb solcher Liegenschaften im öffentlichen Raum, geschlossen werden.

Lose11 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 01 Miettoilettenkabinen Delitzsch u. in Einzelfällen Leipzig u. Umgebungen

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Miettoilettenkabinen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
2
Los 02 Miettoilettenkabinen Frankenberg und Marienberg und Umgebungen

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Miettoilettenkabinen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
3
Los 03 Miettoilettenkabinen Oberlausitz u. in Einzelfällen Dresden u. Umgebungen

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Miettoilettenkabinen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
4
Los 04 GROßE Sanitärcontainer und Tanks u. Duo-Anlagen

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie große Sanitärcontainer und Tanks, sowie Container-Duo-Anlagen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
5
Los 05 Mittelgroße Sanitärcontainer und Tanks

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie mittelgroße Sanitärcontainer und Tanks, etc. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
6
Los 06 kleinere Sanitärcontainer und Tanks

Rahmenvereinbarung über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie kleinere Sanitärcontainer und Tanks, etc. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
7
Los 07 Toilettenwagen Handwaschstation

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Toilettenwagen, Handwaschstationen, Tanks, etc. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
8
Los 08 Bürocontainer, Raumcontainer, Pförtnercontainer

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Bürocontainer, Raumcontainer, Pförtnercontainer, etc. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. ggf. desinfizierten Mietgegenstände, ggf. mit befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, ggf. Heizung, ggf. Klimaanlage, etc., bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
9
Los 09 Lagercontainer

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Lagercontainer. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. ggf. desinfizierten Mietgegenstände, ggf. Klimaanlage, etc., bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
10
Los 10 Kühl-Gefriercontainer

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Kühl-Gefriercontainern, die geeignet für die Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln sind, die geeignet für das Aufstellen im Freien (ggf. unter freien Himmel) sind und die dennoch eine Kühl-/ Gefriertemperatur von mindestens unter Minus 18 Grad Celsius sicherstellen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände, mit Beleuchtung, mit Rampe, etc. bei Bedarf Zwischenservice (auch Betankungen) innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–
11
Los 11 Sicherheitszäune

Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Sicherheitszäunen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Montagen, betriebsbereite Übergaben der Mietgegenstände, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

4 Jahre–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den … ganz lesenDie Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Hauptleistungsort ist der Standort Delitzsch mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen und in Einzelfällen auch Leipzig und Umgebungen.
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). 
* Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. 
* Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. * Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. *

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den … ganz lesenDie Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Hauptleistungsort ist der Standort Frankenberg/Sachs. mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen (ca. zwei Drittel der Bedarfe) und Nebenleistungsort ist der Standort Marienberg mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen (ca. ein Drittel der Bedarfe).
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). 
* Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. 
* Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. * Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. *

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den … ganz lesenDie Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Hauptleistungsort ist derTruppenübungsplatz Oberlausitz (große Ausdehnung mit ca. 168 km²) mit seinen Platzteilen und übungsräumen, sowie Umgebungen und in Einzelfällen auch Dresden, Zeithain, Königsbrück, Bad Schandau OT Prossen und Umgebungen.
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). 
* Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. 
* Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. * Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. *

Lose 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den … ganz lesenDie Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). 
* Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. 
* Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. * Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. *

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Sam GmbH, Ense13
2Crismatec GmbH, Sengenthal-Reichertshofen13
3Sam GmbH, Ense13
4MEPS GmbH, Deining13
5MEPS GmbH, Deining13
6MEPS GmbH, Deining13
7MEPS GmbH, Deining12
8SÄBU Morsbach GmbH, Morsbach13
9Braun Container Handels-GmbH, Hamburg12
10CHS Container Handel GmbH, Bremen12
11tetris Modulbauu GmbH, Mittenwalde12

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (440 Lose mit Angabe)
491.423 €Zuschlagswert im Median
253.055 € – 998.751 €mittlere Hälfte, 86 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Sachsen (11 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 72a42701-6a47-4a69-be01-a37941be0081.