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Frist abgelaufennational

3723 55 101 0 - Lärmwirkungen von Straßen- und Landschaftspflegearbeiten

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau

Aktenzeichen FKZ 3723 55 101 0 // AZ 63 200/0001veröffentlicht 19.03.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 921 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

ReFoPlan 2023: „Lärmwirkungen von Straßen- und Landschaftspflegearbeiten“ Oft ist der Betrieb von mobilen Maschinen zur Straßen- und Landschaftspflege Anlass für Lärmbeschwerden. Einschlägige Rechtsvorschriften zum Schutz vor solchem „Reinigungslärm“ beschränken zwar die Betriebszeiten der Maschinen in Wohngebieten. Die Lärmwirkung wird in der Regel jedoch nicht beurteilt. Deshalb lassen sich relevante quantifizierbare Störwirkungen nicht ableiten. Seit Inkrafttreten der Regelwerke haben Hersteller den Technikstand nahezu aller Reinigungsmaschinen weiterentwickelt. Es ist jedoch unbekannt, ob die technischen Fortschritte auch das Wirkungsempfinden verändert haben oder verändern können. Das Forschungsvorhaben soll motivieren, Technologien und Regelwerke zur Minderung von Reinigungslärm weiterzuentwickeln. Dazu wird das Lästigkeitsempfinden von Geräuschen von typischen mobilen Maschinen zur Straßen- und Landschaftspflege untersucht. Hierzu werden Gruppen von Versuchspersonen im Labor verglichen. Es werden die konkreten Unterschiede zwischen Maschinen mit Verbrennungs- und Elektromotor, Maschinen mit und ohne charakteristische Prozessgeräusche und ob die Geräusche von außen auf einen geschlossenen Wohnraum oder direkt im Außenwohnbereich wahrgenommen werden, untersucht. Die Forschungsergebnisse sollen auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6e7ad14-4eea-42da-9b3d-6cc2e1810006.