Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanungRahmenvereinbarung

26-0007 Ausbau der Knotenpunkte L290 im Bestand - Verkehrsanlagenplanung, Planung tech. Ausstattung, Ingenieurbauwerksplanung

Stadt Wolfsburg · Wolfsburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 26-0007veröffentlicht 21.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 256 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wolfsburg38440, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (129 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • vorgesehene Projektorganisation15 %
  • Erläuterung zur Herangehensweise15 %
  • Honorar70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Verkehrsanlagenplanung, Planung tech. Ausstattung, Ingenieurbauwerksplanung

Beschreibung des Loses

Gemäß städtischer Planungsvorlage sind die Verkehrsanlagenplanungen, die Planung für Technische Ausstattung sowie Ingenieurbauwerksplanungen für folgende Knotenpunkte inkl. erforderlicher Nebenleistungen durchzuführen: Knotenpunkte L 290/Dieselstraße/Marie-Curie-Allee, L 290/Sandkrugstraße, L 290/Von-Droste-Hülshoff-Straße sowie L 290/K 36 und der Kreisverkehrsplatz Hehlingen (L 290/K 111/K 5) sind als Gesamtmaßnahme zu beplanen. Bei dem Knotenpunkt L 290/Marie-Curie Allee/Dieselstraße muss insbesondere die Eckbeziehung L 290 - Dieselstraße gestärkt werden. Hier ergeben sich voraussichtlich auch bei anderen Beziehungen noch Anpassungen durch zusätzliche Spuren. Der Knotenpunkt L 290/Sandkrugstraße muss durch verkehrliche Umbaumaßnahmen in seiner Leistungsfähigkeit gestärkt werden. Um in Verbindung mit den Änderungen im Knotenpunktbereich gleichsam eine Entlastung für die Sandkrugstraße in der Ortsdurchfahrt Reislingen zu erzielen, sind verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Attraktivitätsminderung für den Durchgangsverkehr zu planen. An der Einmündung L 290/Von-Droste-Hülshoff-Straße sind ebenfalls Ausbaumaßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der L 290 vorzusehen. Um die Verkehre des Baugebiets Sonnenkamp leistungsfähig anzubinden, istan der Einmündung L 290/K 36 ebenfalls ein leistungsgerechter Umbau zu planen. Ferner wird auch die Ertüchtigung des Kreisverkehrsplatzes bei Hehlingen mit in die Planungen einbezogen. Der Hehlinger KVP, der auch durch die Maßnahmen AGR Süd und den Radschnellweg berührt wird, soll in seiner Leistungsfähigkeit gestärkt werden. Es ist vorgesehen einen Rahmenvertrag für die Planungsleistungen an o.g. Knotenpunkten inkl. Anschlüssen zu vergeben. Im Einzelnen wird für alle Knotenpunkte die Lph. 1-3 bzw. 4 in den Leistungsbildern Verkehrsanlagenplanung, Technische Ausstattung (Beleuchtung bzw. teilweise LSA) sowie Ingenieurbauwerke vergeben. Die Planungen für die Knotenpunkte sowie die dazugehörigen Leistungsbilder (s. Preisblatt) werden nach Beschlusslage einzeln abgerufen und vergeben. Demzufolge behält sich die Stadt vor, einzelne Knotenpunkte aus dem Auftragsvolumen zu streichen. Als besondere Leistungen ist u. a. der koordinierte Leitungsplan für die Knotenpunkte zu erbringen. Ferner ist die Vorstellung der Planunterlagen in politischen Gremien vorzubereiten und eine Teilnahme durch einen Projektleiter zu gewährleisten. Hinzu kommen die optional zu beauftragenden Leistungsphasen 4 bzw. 5-8 der o.g. Leistungsbilder.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

vorgesehene Projektorganisation15 %
Erläuterung zur Herangehensweise15 %
Honorar70 %
Qualität
vorgesehene ProjektorganisationIn diesem Kriterium ist die vorgesehene Projektorganisation vorzustellen. Weitere Informationen sind der Matrix Stufe 2 zu entnehmen. MINDESTANFORDERUNG/AUSSCHLUSSKRITERIUM: Projektleitung und stv. Projektleitung im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung gem. §§ 45ff. HOAI mit Abschluss Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor oder Master mit mind. 4 Jahren Berufserfahrung oder gleichwertiger Abschluss.
Qualität
Erläuterung zur HerangehensweiseIn diesem Kriterium ist die Herangehensweise an das konkrete Projekt zu erläutern. Weitere Informationen sind der Matrix Stufe 2 zu entnehmen.
Preis
HonorarDetails zum Honorarangebot sind dem Preisblatt zu entnehmen. Dieses wird in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.

Eignung9 von 9 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnu … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur*in (oder vergleichbar) zu führen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerbenden nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Nachweis über Kopie der Diplomurkunde oder einen vergleichbaren Nachweis.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versi … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versicherungsjahr. Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte) aufgegliedert in a. Bauingenieure (oder gleichwertig) im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung gem … ganz lesenEigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte) aufgegliedert in a. Bauingenieure (oder gleichwertig) im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung gemäß § 48 HOAI mit Berufserfahrung größer/gleich 4 Jahre; b. Elektrotechnik-Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI; Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden. Maßgebend ist das Vollzeitäquivalent MINDESTANFORDERUNG: Eine durchschnittliche Anzahl von zwei Mitarbeitenden im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung/Verkehrsplanung mit Berufserfahrung größer/gleich vier Jahre.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 2 und maximal 5 Referenzprojekten zum Nachweis folgender Kriterien: alle Referenzprojekte: Grunderneuerungsmaßnahme an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen inkl. Knotenpunkt, LP 2-8 durchgehend vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbracht, keine zei … ganz lesenFür das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 2 und maximal 5 Referenzprojekten zum Nachweis folgender Kriterien: alle Referenzprojekte: Grunderneuerungsmaßnahme an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen inkl. Knotenpunkt, LP 2-8 durchgehend vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbracht, keine zeitliche Begrenzung. - mind. ein Referenzprojekt eines Kreisverkehrsplatzes, - mind. ein Referenzprojekt einer 2-Ebenen-Lösung, - mind. ein Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder im Fall der Eignungsleihe müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem der benannten Eignungsverleiher eindeutig zuzuordnen sein. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden: - Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land; - Auftraggeber; - Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher); - Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 47 HOAI; - Art der Baumaßnahme (Ausbau von Verkehrsflächen-und Ertüchtigung von Knotenpunkten im Sinne §2 HOAI/Andere) - Bundesstraße/Landesstraße/Kreisstraße/ Knotenpunkt mit und ohne LSA - Datum Fertigstellung Lph. 8 im Sinne von § 55 HOAI (geplante Anlagen der Straßenbeleuchtung und LSA) Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (max. zwei DIN-A4-Seiten, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Referenzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Kategorien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte): Zu erwarten ist - ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte, - ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte, - ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte, - ein guter Beitrag = 75 Punkte, - ein sehr guter Beitrag =100 Punkte. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerber haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Berater*innen hinzuzuziehen. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerber gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriter …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit einem Einzelabruf werden jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 bzw. 4 beauftragen (Stufe 1) beauftragt. Optional werden die LP 5 bis 8 der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOAI, die LP 5 bis 8 der Tec … ganz lesenDie Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit einem Einzelabruf werden jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 bzw. 4 beauftragen (Stufe 1) beauftragt. Optional werden die LP 5 bis 8 der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOAI, die LP 5 bis 8 der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI sowie die LP 5 bis 8 der Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI sowie Besondere Leistungen beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Die weiteren Leistungsstufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken und/oder Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zeitlich vorzuziehen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bietenden sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB laute … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bietenden sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Geplanter Planungszeitraum: Auftragserteilung II Q 2026, Fertigstellung Lph. 4 Ende 2028/Anfang 2029. Klarstellend wird auf die Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Das Fo … ganz lesenGeplanter Planungszeitraum: Auftragserteilung II Q 2026, Fertigstellung Lph. 4 Ende 2028/Anfang 2029. Klarstellend wird auf die Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Das Formblatt ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833 ist abzugeben. Sollte sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit (Nachweis Umsatzerlöse/Mitarbeiter/Referenzen) auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, sind diese bereits bei der Bewerbung zu benennen. Außerdem muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Kapazitäten des Eignungsverleihers mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV - Formular 236) und die "Eigenerklärung anderer Unternehmen" für die betreffenden Eignungsverleiher bereits mit der Bewerbung vorlegen. Als Nachweis sind die vorgenannten Formulare zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Teilnahmeantrag als Anhang beizulegen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2MM16#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Wolfsburg

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d3fbf49-fd77-4047-9a94-525c5b090af3.