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25 neue Sirenen

Behörde für Inneres und Sport -Polizei- · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 20252110078veröffentlicht 23.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 621 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Hamburg (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
550 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22297, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Polizei Hamburg - Beschaffungs- und Vergabecenter der BIS - LPV 211
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 20 Monaten
  4. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Sirenenanlagen an bis zu 25 neuen Sirenenstandorten im Hamburger Stadtgebiet sowie deren Wartung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
• Identifikationsnummer • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Registergericht
Kriterium
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Umsatzzahlen
Kriterium
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen … ganz lesen• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft • Erklärung zur Geschäftstätigkeit
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: • Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB • Beachtung des Preisrechts • Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes • Erklärung zur umweltverträglichen Beschaffung • Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversic … ganz lesenLeistung: • Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB • Beachtung des Preisrechts • Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes • Erklärung zur umweltverträglichen Beschaffung • Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen • Eigenerklärung Ersatzteilversorgung • Eigenerklärung zur Verschwiegenheit • Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung • Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabekammer leitet gemäß §160 Abs.1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Erklärungen / Nachweise / Unterlagen einzureichen. • Firmenangaben und Lieferzeit • Angabe zur Mittelstandsförderung • Angabe Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 388 (Steuerungs- und Fernsteuerungsgeräte für Industrieprozesse) in Hamburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80388c4a-38f6-4421-9e9d-633162f68ec6.