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23FEA68211- Zertifizierungsleistungen

Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 23FEA68211veröffentlicht 01.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 793 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
14 Mio. €
Laufzeit
7 Jahre01.01.2025 – 31.12.2031, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10785, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 167 Tage (77 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 26 Angebote je Los (954 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis - detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"60 %
  • Leistungsbewertung gemäß detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Zertifizierungsleistungen Los 1: Management-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 28000 und ISO 50001; Los 2: ECM (Entity in Charge of Maintenance) I-IV (auf Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779) für eigene Fahrzeuge oder für Dritte gemäß Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber beabsichtigt mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten Schätzwert liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger als die unter Schätzwert genannte Summe zu beauftragen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
1. Management-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 28000 und ISO 50001

Management-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 28000 und ISO 50001 gemäß Leistungsbeschreibung

7 Jahre8.500.000 €
2
2. ECM (Entity in Charge of Maintenance) I-IV (aus Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779) für eigene Fahrzeuge oder für Dritte

ECM (Entity in Charge of Maintenance) I-IV (aus Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779) für eigene Fahrzeuge oder für Dritte gemäß Leistungsbeschreibung

7 Jahre5.500.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis - detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"60 %
Leistungsbewertung gemäß detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"40 %
Preis
Preis - detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"
Qualität
Leistungsbewertung gemäß detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"Qualität

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Kriterium
Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Kriterium
Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Für den Auftraggeber besteht ein- oder mehrmalig die Option auf eine Vertragsverlängerung, um bis zu insgesamt 3 Jahre. Die jeweilige Option ist spätestens 2 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Alle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen, — alle in der Anlage "Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen führt ggf. zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren, … ganz lesenAlle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen, — alle in der Anlage "Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen führt ggf. zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren, — nur diejenigen Bewerber oder Bietergemeinschaften, die die in der Anlage „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise vollständig vorlegen, die genannten Mindestanforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, — maßgeblich zur Wahrung der Fristen sind immer der Zeitpunkt des Uploads sowie die Einreichung im Bieterportal der Deutschen Bahn AG, — der Auftraggeber wird mehrere Rahmenverträge (max. bis zu 5) je Los schließen. Diese werden nach ihrer Rangfolge beauftragt. D. h. erst wenn der wirtschaftlichste Rahmenvertragspartner nicht leisten kann, werden die nachgeordneten in ihrer Rangfolge beauftragt. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Hinweis
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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30vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.09.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 05.09.2024 auf 12.12.2024 verschoben

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