22.05.02-Kfz-SV-2024
KPB Wesel Zentrale Vergabestelle · Wesel, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-001veröffentlicht 26.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2027
- Lose
- 6
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wesel46483, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme von Kfz-Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten zu Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung, Ursachenermittlung und Rekonstruktion von Fahrzeugunfällen und Ladungssicherungsgutachten im Auftrag der Kreispolizeibehörde Wesel
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Gebietslos 1 - Fachlos 1 Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose). In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung - Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen - Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: Gebietslos 1, Fachlos 1: 3 Gebietslos 1, Fachlos 2: 13 Gebietslos 1, Fachlos 3: 1 Gebietslos 2, Fachlos 1: 5 Gebietslos 2, Fachlos 2: 9 Gebietslos 2, Fachlos 3: 1 Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive nach Bedarf abgerufen werden. | 3 Jahre | – |
| 3 | Gebietslos 1 - Fachlos 2 Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose). In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung - Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen - Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: Gebietslos 1, Fachlos 1: 3 Gebietslos 1, Fachlos 2: 13 Gebietslos 1, Fachlos 3: 1 Gebietslos 2, Fachlos 1: 5 Gebietslos 2, Fachlos 2: 9 Gebietslos 2, Fachlos 3: 1 Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive nach Bedarf abgerufen werden. | 3 Jahre | – |
| 4 | Gebietslos 1 - Fachlos 3 Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose). In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung - Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen - Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: Gebietslos 1, Fachlos 1: 3 Gebietslos 1, Fachlos 2: 13 Gebietslos 1, Fachlos 3: 1 Gebietslos 2, Fachlos 1: 5 Gebietslos 2, Fachlos 2: 9 Gebietslos 2, Fachlos 3: 1 Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive nach Bedarf abgerufen werden. | 3 Jahre | – |
| 5 | Gebietslos 2 - Fachlos 1 Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose). In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung - Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen - Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: Gebietslos 1, Fachlos 1: 3 Gebietslos 1, Fachlos 2: 13 Gebietslos 1, Fachlos 3: 1 Gebietslos 2, Fachlos 1: 5 Gebietslos 2, Fachlos 2: 9 Gebietslos 2, Fachlos 3: 1 Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive nach Bedarf abgerufen werden. | 3 Jahre | – |
| 6 | Gebietslos 2 - Fachlos 2 Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose). In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung - Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen - Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: Gebietslos 1, Fachlos 1: 3 Gebietslos 1, Fachlos 2: 13 Gebietslos 1, Fachlos 3: 1 Gebietslos 2, Fachlos 1: 5 Gebietslos 2, Fachlos 2: 9 Gebietslos 2, Fachlos 3: 1 Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive nach Bedarf abgerufen werden. | 3 Jahre | – |
| 7 | Gebietslos 2 - Fachlos 3 Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel. Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose). In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden. Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung - Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden. Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen - Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten. Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt: Gebietslos 1, Fachlos 1: 3 Gebietslos 1, Fachlos 2: 13 Gebietslos 1, Fachlos 3: 1 Gebietslos 2, Fachlos 1: 5 Gebietslos 2, Fachlos 2: 9 Gebietslos 2, Fachlos 3: 1 Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive nach Bedarf abgerufen werden. | 3 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 2, 5
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung Die Aufgabenschwerpunkte des Fachloses 1 umfassen die Erstellung von -Schade … ganz lesenkürzer
Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung Die Aufgabenschwerpunkte des Fachloses 1 umfassen die Erstellung von -Schadengutachten: Untersuchung von polizeieigenen Fahrzeugen und deren Schäden zur Feststellung des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen mit Dokumentation in einem Schadengutachten. -Zweiradgutachten: Untersuchung von sichergestellten Leicht- und Kleinkrafträdern (Mofa, Roller, Pedelec, E-Bike u.ä.) bis 125 cm 3 und ggf. deren Beschädigungen, bei Verdacht auf Bauartveränderungen, mit der Feststellung von leistungs- und drehzahlverändernden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bemerkbarkeit, des Einflusses auf die erforderliche Fahrerlaubnis und der weiteren Relevanz der Feststellungen. -Fahrzeugmängelgutachten: Untersuchung von sichergestellten Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Kräder ab 125 cm cm3) nach Hinweisen auf technische Mängel und Manipulation im Rahmen der Fahrzeugzulassungsverordnung unter Berücksichtigung der Bemerkbarkeit des festgestellten Mangelzustandes sowie Feststellung von Bauartveränderungen zur Beurteilung des Erlöschens der Betriebserlaubnis. Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistung innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YRMY1GURVVZ8 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunik … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YRMY1GURVVZ8 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Enthalten die Bekanntmachungen oder Formblätter sowie sonstige dem Bieter übermittelte Unterlagen oder Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann sich der Bieter auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen Verstoß nicht berufen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die Bewerber über die Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der zur Verfügung gestellten Dokumente zu überprüfen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal zugelassen. Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Ferner behält sich der Auftraggeber bei Unvollständigkeit der Unterlagen vor, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Anspruch besteht jedoch auch insoweit nicht. Eine Zusammenstellung der vom Bieter einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325EU) sowie die auszufüllenden Formulare können in den Vergabeunterlagen beim Vergabemarktplatz NRW- www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV).
Lose 3, 6
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen Die Aufgabenschwerpunkte dieses Fachloses 2 umfassen die … ganz lesenkürzer
Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen Die Aufgabenschwerpunkte dieses Fachloses 2 umfassen die Erstellung von -Kfz- Betrugsgutachten (z.B. Plausibilitätsuntersuchung zu Fahrzeugschäden und Verkehrsunfallspurenbildern). Untersuchung von sichergestellten Fahrzeugen und deren Beschädigungen nach einer Schadensverursachung, bei der ein Betrugsverdacht besteht, mit Feststellungen der Art der Schadensverursachung, Schadenskompatibilität, des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen. -Fahrerfluchtgutachten Untersuchung von sichergestellten Fahrzeugen und deren Beschädigungen nach einer Schadensverursachung, bei der ein Verdacht auf eine Unfallflucht besteht, mit Feststellungen der Art der Schadensverursachung, der Schadenskompatibilität , des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten einschließlich Wertbetrachtungen, unter Berücksichtigung des Unfallhergangs bzw. Konditionen an der Unfallstelle zur Klärung der Bemerkbarkeit. -Kfz-Unfallgutachten (z.B. Nachweis von Aufprall- und Ausgangsgeschwindigkeit , Geschwindigkeits- und Bremsgutachten) Untersuchung von Fahrzeugen nach Hinweisen auf unfallursächliche Mängel und Schäden nach Unfällen unter Berücksichtigung der Feststellbarkeit des Fahrzeugzustandes. -Kfz-Unfallursachengutachten (z.B. Schadensaufnahme und Beweissicherung) Untersuchung von Fahrzeugen auf unfallursächliche Mängel und Schäden nach Unfällen unter Berücksichtigung der Feststellbarkeit des Fahrzeugzustandes. -Unfallrekonstruktionsgutachten (z.B. rechnergestützte Unfallrekonstruktion) Erstellung von Unfallablaufgutachten nach Aktenlage und Ortsbesichtigung mittels Kollisions- und Unfallablaufrekonstruktion sowie Erstellung einer Vermeidbarkeitsbetrachtung. -Beweissicherungsverfahren (z.B. Vermeidbarkeitsstudien) Dient als Vorbereitung für Kfz-Unfallursachen- oder Unfallrekonstruktionsgutachten. Der Sachverständige ermittelt nach eigener Beurteilung alle notwendigen Daten für ein evtl. später zu erstellendes Gutachten am Unfallort und hält diese in geeigneter Weise fest. Es wird vom Sachverständigen noch kein Gutachten schriftlich fixiert und der Behörde übersandt. Der Kfz-Sachverständige hat sich vielmehr ein "erstes Bild" über die Wirkungszusammenhänge (vorläufige Ursachenfindung) gemacht und teilt das mündlich dem/der aufnehmenden Polizeibeamten/in mit. Sollte nun zu einem später durchzuführenden Gerichtsverfahren zu eindeutigen Beweisführung ein Gutachten erforderlich werden, so kann dieses jederzeit in Auftrag gegeben werden. Die dafür notwendigen Daten hat der Kfz-Sachverständige bereit zu halten. Die vom Sachverständigen aufgenommenen Daten und Unterlagen sind 5 Jahre lang aufzubewahren.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YRMY1GURVVZ8 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunik … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YRMY1GURVVZ8 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Enthalten die Bekanntmachungen oder Formblätter sowie sonstige dem Bieter übermittelte Unterlagen oder Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann sich der Bieter auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen Verstoß nicht berufen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die Bewerber über die Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der zur Verfügung gestellten Dokumente zu überprüfen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal zugelassen. Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Ferner behält sich der Auftraggeber bei Unvollständigkeit der Unterlagen vor, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Anspruch besteht jedoch auch insoweit nicht. Eine Zusammenstellung der vom Bieter einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325EU) sowie die auszufüllenden Formulare können in den Vergabeunterlagen beim Vergabemarktplatz NRW- www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV).
Lose 4, 7
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens sechs Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, anderenfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten Der Aufgabenschwerpunkt des Fachloses 3 umfasst die Erstellung von Ladungssicherungsgut … ganz lesenkürzer
Gebietslos 1 (Rechtsrheinischer Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten Der Aufgabenschwerpunkt des Fachloses 3 umfasst die Erstellung von Ladungssicherungsgutachten. Untersuchung von Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw) und Fahrzeuganhängern zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ladungssicherung oder der Feststellung von Mängeln oder Gefährdungspotenzialen bei unzureichender Ladungssicherung sowie Beurteilung von deren Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit. Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. In derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YRMY1GURVVZ8 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunik … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YRMY1GURVVZ8 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Enthalten die Bekanntmachungen oder Formblätter sowie sonstige dem Bieter übermittelte Unterlagen oder Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann sich der Bieter auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen Verstoß nicht berufen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die Bewerber über die Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der zur Verfügung gestellten Dokumente zu überprüfen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal zugelassen. Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Ferner behält sich der Auftraggeber bei Unvollständigkeit der Unterlagen vor, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Anspruch besteht jedoch auch insoweit nicht. Eine Zusammenstellung der vom Bieter einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325EU) sowie die auszufüllenden Formulare können in den Vergabeunterlagen beim Vergabemarktplatz NRW- www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | DEKRA Automobil GmbH, Duisburg | 2 |
| 3 | DEKRA Automobil GmbH, Duisburg | 2 |
| 4 | DEKRA Automobil GmbH, Duisburg | 2 |
| 5 | DEKRA Automobil GmbH, Duisburg | 2 |
| 6 | Ing.- und Sachverständigenbüro, Goch | 2 |
| 7 | DEKRA Automobil GmbH, Duisburg | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- KPB Wesel Zentrale Vergabestelle
- Anschrift
- Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- KPB Wesel Zentrale Vergabestelle
Bei uns erfasst
- Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen im Bereich der KPB Wesel19.08.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- BLB NRW / NL Dortmund / IMO01 Rahmenvertrag TGA Elektro PV / 010-26-00334Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundFrist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f89fca9b-2bc6-49e4-b5a4-51a6ad108257.