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2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen 03_290701_313396veröffentlicht 20.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
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keine Angabe
Laufzeit
13 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49080, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

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  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 8 Monaten
  3. Bindefrist endet
    90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Ausbau der zweispurigen B402 auf die zukünftig vierspurige E233 im Planungsabschnitt 1, erfordert den Neubau von zahlreichen Brückenbauwerken. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück - beabsichtigt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, die nachfolgenden Bauwerke an den vierspurigen Ausbau anzupassen. In Folge der notwendigen Anpassung der Trassierung (E233) in Lage und Höhe, aber insbesondere durch den neuen Querschnitt, können fünf Bauwerke erhalten werden. Bei allen fünf Ingenieurbauwerken ist die lichte Weite teilweise, auch aufgrund der Feldaufteilung dieser bestehenden Bauwerke, nicht für die Anlage des RQ 28 ausreichend. Die Bauwerke "Überführung der K225" (PA1/04) und "Überführung der L48" (PA1/08) sollen auf Grund dessen an gleicher Stelle so ersetzt werden, dass diese den neuen Querschnitt der E233 überspannen können. Die anderen drei Neubauwerke (BW PA1/10.2, BW PA1/11.2, BW PA1/13.2) werden südlich der bestehenden Trasse parallel zu den vorhandenen Bauwerken errichtet. Die B402 verläuft in Niedersachsen (in West-Ost-Richtung) von Versen über Meppen bis zur B213 in Haselünne. Die Bauwerke befinden sich im Landkreis Emsland, wo der erste Planungsabschnitt der E233 ausgebaut wird. Dieser erstreckt sich von Hoogeveen in den Niederlanden bis hin zur Anschlussstelle B402/B70 in Meppen. Die nächstgelegene Stadt ist Meppen. Nach Auftragserteilung wird von dem Auftragnehmer eine geotechnische Beurteilung (Vorabeinschätzung) zu den Gründungsmöglichkeiten der Bauwerke erwartet (s. Titel 1.0 in der Leistungsbeschreibung Geotech-nik für Ingenieurbauwerke). Ziel ist es, im Rahmen dieser geotechnischen Beratung, für den Planer der In-genieurbauwerke eine Vorabschätzung zu den möglichen Gründungen des Neubaus der Bauwerke zu erhalten sowie erste Fragen des Planers der Ingenieurbauwerke zur Gründung der Ersatzbauwerke zu beantwor-ten. Das Baugrundgutachten für die Brückenbauwerke besteht zum einen aus dem Teil A: Geotechnischer Be-richt mit Gründungsempfehlung. Nach Vorlage der Bauwerksentwürfe sind zum anderen die Leistungen für den Teil B: Geotechnischer Entwurfsbericht zu erbringen. Die Gutachten zu den Teilen A und B sind gem. anliegender Mustergliederungen zu gliedern und müssen Aussagen zu den dort erwähnten Punkten enthalten. Im Teil C der Leistungsbeschreibung sind besondere Leistungen aufgeführt. Für die Erkundungsarbeiten und Laboruntersuchungen hat der AN ein geeignetes Untersuchungsprogramm aufzustellen, die Leistungs-beschreibung aus Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung zu erstellen, das Leistungsverzeichnis an-hand ortsüblicher Preise zu bepreisen, die Erkundungsarbeiten zu überwachen sowie die Vertragsabwick-lung der Erkundungsarbeiten und Laboruntersuchungen zu übernehmen. Darüber hinaus hat der Baugrund-gutachter den AG geotechnisch zu beraten und den Teil B des Bauwerksgutachtens für die Ersatzbauwerke zu erstellen. Während der Bauausführung wird der Baugrundgutachter aufgefordert, geotechnische Freiga-ben durchzuführen, Bohrarbeiten zu überwachen und den AG in Fragen, die den Baugrund betreffen, zu beraten. Die einzelnen zu erbringenden Teilleistungen sind in den zum jeweiligen Bauwerk anliegenden Leistungsbeschreibung Geotechnik konkretisiert und bewertet.

Beschreibung des Loses

Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. Das geplante Bauwerk PA1/10 soll auf der Südseite der Bestandstrasse mit einem Abstand von 4,45m parallel zu dem bestehenden Bauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. 2.4 BW PA1/11.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 1.500 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 86,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1988. Das Bauwerk PA1/11.2 soll parallel, südlich mit einem Abstand von 4,45m zu dem bestehendem Brückenbauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnah-mefrist, beizubringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis (oder entsprechende Zusicherung), dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversiche-rung eine Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermö-gensschäden) gegeben ist.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Projektverantwortliche Person Geotechnik mindestens 1 Referenz: Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto ? 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 01.01.2016
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto ? 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 01.01.2016
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Geotechnik im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
13 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RLYG#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Mercatorstraße 11, 49080 Osnabrück
Kontakt
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de

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587vergebene Aufträge
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164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4da32656-79a6-421c-8de9-e99d6e451615.