Zum Inhalt
Menü

2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform

Bundesministerium für Verkehr · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 24110-2025/DP25veröffentlicht 20.11.2025erstmals 20.11.2025Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMV, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln. Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt. Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden. Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst die Weiterentwicklung der Schnittstelle zum Mobility Data Space (MDS). Damit auch „gebrokerte“ Daten aus der Mobilithek im MDS abgerufen werden können, sind hierfür umfangreiche Änderungen an der bestehenden Schnittstelle erforderlich.

Beschreibung des Loses

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMV, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln. Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt. Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden. Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst zum einen Verbesserungen für ein besseres Zusammenwirken mit anderen nationalen Zugangspunkten und zum anderen Umsetzung neuer Anforderungen an die Mobilithek als NAP aus dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Auf-bau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Konkret müssen alle Betreiber von Lad-einfrastruktur und Zapfstellen für alternative Kraftstoffe in Deutschland ihre statischen und dy-namischen Daten über die Mobilithek bereitstellen. Diese sind national zu bündeln und an einen europäischen Zugangspunkt weiterzugeben. Hierfür muss eine neue Data-App in der Mobilithek entwickelt werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: h … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
Website
bmv.de
Kontakt
servicestelle-vergabe@bmv.bund.de

Mehr von Bundesministerium für Verkehr

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
  3. Auftragsänderung

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f346155-ac16-4e05-bbae-1852c4e47c36.